Köln (ots)
Staatsanwaltschaft und Polizei Köln geben bekannt:
Nach drei bewaffneten Überfällen auf Geldtransporter in den Jahren 2018 und 2019 hat die niederländische Polizei am frühen Dienstagmorgen (23. Februar) einen vom Amtsgericht Köln erlassenen Europäischen Haftbefehl gegen einen 60 Jahre alten Deutschen vollstreckt. Er ist dringend verdächtig, an den Überfällen in Köln-Godorf (24.03.2018), am Flughafen Köln/Bonn (06.03.2019) und in Frankfurt/Main (09.11.2019) beteiligt gewesen zu sein. Dem Beschuldigten wird insbesondere gemeinschaftlicher schwerer Raub in drei Fällen sowie in einem Fall ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last gelegt, da er bei dem Geschehen am Flughafen Köln/Bonn ein Maschinengewehr zur Ausführung der Tat eingesetzt haben soll. Bei dieser Tat und dem Überfall in Frankfurt/Main waren zwei Geldboten durch Schüsse schwer verletzt worden.
In allen drei Fällen waren die Täter mit in den Niederlanden gestohlenen und mit falschen Kennzeichen ausgestatteten Autos geflüchtet, hatten diese unweit des Tatortes angezündet und die Flucht mit einem bereitstehenden zweiten Fahrzeug fortgesetzt. Nach dem Raubüberfall am Flughafen Köln/Bonn war auch die Tatwaffe, ein Sturmgewehr der Marke AK47, in dem vollständig ausgebrannten Audi gefunden worden.
Dem aus dem Rheinland stammenden Beschuldigten, der in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat und nach dem europaweit gefahndet worden war, soll der Europäische Haftbefehl in den Niederlanden verkündet werden. Die Staatsanwaltschaft hat die anschließende Auslieferung des 60-jährigen nach Deutschland bereits beantragt.
Nach Auswertung der Videoaufzeichnungen zur Tat am Flughafen Köln/Bonn und den daraufhin geführten sehr aufwendigen, zum Teil verdeckt geführten Ermittlungen war es Kölner Ermittlern gelungen, einen Fluchtwagen zu identifizieren, mit dem die Täter nach einem der Überfälle in die Niederlande geflüchtet waren. Dieses Fahrzeug konnte zwischenzeitlich sichergestellt werden. Mit Blick auf die andauernden Ermittlungen auch zu Mittätern und Zeugen können weitere Auskünfte zu den bisherigen Erkenntnissen nicht erteilt werden. Gelegentlich in den Medien geäußerte Vermutungen, wonach Mitglieder der ehemaligen Rote Armee Fraktion an den Taten beteiligt gewesen sein könnten, haben sich in den Ermittlungen nicht bestätigt. (de/rr)