Kinder allein im ICE: Mutter verpasst Zug bei Raucherpause in Mannheim
Mannheim/Stuttgart – Eine kurze Raucherpause am Mannheimer Hauptbahnhof hatte in der Nacht zum Mittwoch, 19. August 2026, unerwartete Folgen. Eine Mutter verpasste die Weiterfahrt ihres ICE. Ihre beiden Kinder blieben dagegen im Zug und fuhren ohne sie weiter in Richtung Stuttgart.
Bei den Kindern handelt es sich um ein acht Monate altes Baby und ein 13-jähriges Kind.
Die Mutter bemerkte nach ihrer Raucherpause, dass der ICE bereits abgefahren war. Deshalb wandte sie sich schnell an die Bundespolizei.
Kinder allein im ICE unterwegs nach Stuttgart
Der ICE 617 hielt in der Nacht am Mannheimer Hauptbahnhof. Während dieses Aufenthalts stieg die Frau aus und nutzte die Zeit für eine Zigarette. Allerdings setzte der Zug seine Fahrt fort, bevor sie wieder einsteigen konnte. Dadurch befanden sich plötzlich ihre Kinder allein im ICE.
Gegen 1:54 Uhr informierte die Mutter die Einsatzkräfte über die Situation. Anschließend nahm die Polizei Kontakt mit dem Zugchef sowie den Kollegen am Stuttgarter Hauptbahnhof auf. Dadurch konnten sich die Beamten dort auf die Ankunft des Zuges vorbereiten.
Ähnliche Situationen beschäftigen die Bundespolizei an Bahnhöfen und in Fernzügen immer wieder. So berichtete BlaulichtMYK bereits über einen Reisenden, dessen Zug in Mannheim ohne ihn weiterfuhr. In einem anderen Fall durchsuchte die Bundespolizei einen ICE.
Bundespolizei nimmt Kinder in Stuttgart in Empfang
Rund eine halbe Stunde nach der Meldung erreichte der ICE den Stuttgarter Hauptbahnhof. Gegen 2:30 Uhr nahmen Bundespolizisten die beiden Kinder dort in Obhut. Kurz darauf kam eine Familienangehörige zum Bahnhof und nahm das Baby sowie das 13-jährige Kind entgegen. Beide Kinder waren wohlbehalten.
Auch die Mutter machte sich anschließend auf den Weg nach Stuttgart. Damit endete die ungewöhnliche nächtliche Zugfahrt ohne weitere Zwischenfälle.
Die Bundespolizeiinspektion Stuttgart ist unter anderem für Einsätze rund um den Stuttgarter Hauptbahnhof und den Bahnverkehr zuständig.
Allein reisende Kinder: Bahn weist auf Verantwortung der Eltern hin
Die Deutsche Bahn informiert auf ihrer Internetseite über die Regeln für allein reisende Kinder. Grundsätzlich dürfen Kinder ab sechs Jahren alleine mit der Bahn fahren. Die Entscheidung und Verantwortung liegen jedoch bei den Erziehungsberechtigten. Außerdem übernimmt das Bordpersonal keine individuelle Betreuungs- oder Aufsichtsfunktion.
Bei einem acht Monate alten Baby stellt sich diese Frage ohnehin nicht. Nach den Bahn-Regeln dürfen Kinder bis zum vollendeten fünften Lebensjahr nur zusammen mit einer Aufsichtsperson reisen. In diesem Fall entstand die Situation allerdings ungeplant, nachdem die Mutter den Zug in Mannheim verpasst hatte.
Bundespolizei reagierte schnell auf die Meldung
Dass Kinder allein im ICE unterwegs waren, erforderte daher schnelles Handeln. Die sofortige Meldung der Mutter ermöglichte es den Einsatzkräften, Zugpersonal und Bundespolizei in Stuttgart frühzeitig zu informieren.
Auch andere Ereignisse zeigen, wie wichtig schnelles Handeln im Bahnverkehr sein kann. So musste die Bundespolizei bereits wegen Kindern in den Gleisen den Bahnverkehr stoppen. Bei einem weiteren Einsatz ermittelte die Bundespolizei nach Steinwürfen auf einen ICE.
Zudem löste ein herrenloses Gepäckstück in einem ICE einen Polizeieinsatz aus. Auch bei einem Bundespolizeieinsatz in Kassel stand ein ICE im Mittelpunkt.
Vorfall endet ohne Verletzte
Am Ende ging der nächtliche Zwischenfall glimpflich aus. Die Kinder allein im ICE erreichten Stuttgart sicher und trafen dort schnell auf die Einsatzkräfte. Eine Angehörige konnte beide wenig später übernehmen.
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erstellt mit Hilfe von KI
