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Koblenz – 350.000 Euro für Beamten ohne Arbeit – Anklage gegen Ex-Bürgermeister !

23. Oktober 2026 6 Minuten gelesen
AMTSGERICHT
Von Redaktion Blaulicht Report

Koblenz/Betzdorf. Ein Beamter soll mehr als fünf Jahre lang sein volles Gehalt erhalten haben, obwohl ihm sein Vorgesetzter angeblich keine Arbeit zuwies. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Koblenz Anklage gegen einen früheren Verbandsgemeindebürgermeister erhoben. Die Ermittler sprechen von einem möglichen Vermögensschaden in Höhe von 350.000 Euro. Zudem muss sich ein leitender Beamter wegen weiterer Untreue-Vorwürfe verantworten.

Die Untreue-Vorwürfe gegen kommunale Amtsträger betreffen gleich zwei Anklageverfahren. Nach umfangreichen Ermittlungen wirft die Staatsanwaltschaft beiden Männern Untreue in besonders schweren Fällen vor. Allerdings müssen die zuständigen Gerichte zunächst entscheiden, ob sie die Hauptverfahren eröffnen.

Beamter soll über fünf Jahre Geld ohne Arbeit erhalten haben

Im Mittelpunkt des ersten Verfahrens steht ein ehemaliger Verbandsgemeindebürgermeister. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll er einem Beamten zwischen 2017 und 2022 bewusst keine Aufgaben übertragen haben. Trotzdem erhielt der Mitarbeiter weiterhin seine vollständigen Beamtenbezüge.

Offiziell gehörte der Beamte zu einer Stabsstelle, die unmittelbar dem damaligen Bürgermeister unterstand. Außerdem sollte er angeblich im Homeoffice arbeiten. Nach Auffassung der Ermittler erhielt er jedoch weder konkrete Arbeitsaufträge noch die erforderliche digitale Ausstattung.

Besonders bemerkenswert: Der frühere Bürgermeister soll gewusst haben, dass der Mitarbeiter arbeitsfähig war. Dennoch soll er mehr als fünf Jahre lang auf dessen Arbeitsleistung verzichtet haben.

Staatsanwaltschaft beziffert möglichen Schaden auf 350.000 Euro

Erst nachdem insbesondere die Kommunalaufsicht auf die ungewöhnliche Situation aufmerksam geworden war, kehrte der Beamte im August 2022 in den regulären Verwaltungsbetrieb zurück.

Darüber hinaus musste die Staatsanwaltschaft eine schwierige rechtliche Frage klären. Denn wie lässt sich die nicht genutzte Arbeitskraft eines Beamten finanziell bewerten?

Die Ermittler prüften deshalb unterschiedliche Berechnungsmöglichkeiten. Schließlich legten sie die während des betreffenden Zeitraums ausgezahlten Bezüge zugrunde. Daraus ergibt sich nach ihrer Berechnung ein möglicher Schaden von rund 350.000 Euro.

Aufgrund dieser Summe sowie der damaligen Stellung des Bürgermeisters als Amtsträger geht die Staatsanwaltschaft von einem besonders schweren Fall der Untreue aus.

Der frühere Bürgermeister hat sich bislang nicht persönlich zu den Vorwürfen geäußert. Sein Verteidiger kündigte allerdings an, den Anschuldigungen zu gegebener Zeit entgegenzutreten.

Zweite Anklage: Streit um vier Elektrofahrzeuge

Parallel dazu erhebt die Staatsanwaltschaft weitere Untreue-Vorwürfe gegen einen zwischenzeitlich suspendierten leitenden Beamten derselben Verbandsgemeinde.

Der Mann arbeitete neben seiner Tätigkeit in der Kommunalverwaltung mit Genehmigung als Geschäftsführer einer GmbH. An dieser Gesellschaft waren zwei Verbandsgemeinden beteiligt.

Nach Darstellung der Anklage soll der Beamte für die GmbH vier Elektrofahrzeuge angeschafft haben, obwohl das Unternehmen diese Fahrzeuge überhaupt nicht benötigte.

Anschließend soll er die Autos seiner eigenen Verbandsgemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt haben. Allerdings existierten laut Staatsanwaltschaft weder schriftliche Verträge noch entsprechende Rechnungen. Zudem soll der Geschäftsführer die Forderungen gegen die Kommune nicht ordnungsgemäß in der Buchhaltung erfasst haben.

58.000 Euro standen möglicherweise auf dem Spiel

Erst nachdem der Beamte seine Geschäftsführertätigkeit beendet hatte, erfolgten die nachträgliche Buchung und Abrechnung.

Dadurch bestand nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zwischen Dezember 2021 und September 2023 die Gefahr, dass Forderungen in Höhe von rund 58.000 Euro ausfallen könnten.

Die Verteidigung widerspricht dieser Bewertung jedoch ausdrücklich. Nach ihrer Darstellung bestand keine Gefahr eines Vermögensverlustes. Vielmehr hätten die Beteiligten die Kosten nach Rückgabe der Fahrzeuge abrechnen können und sollen.

Weitere 15.000 Euro sollen nicht abgeführt worden sein

Damit sind die Untreue-Vorwürfe gegen den leitenden Beamten allerdings noch nicht abgeschlossen.

Zusätzlich beschuldigt ihn die Staatsanwaltschaft, zwischen 2019 und 2021 insgesamt rund 15.000 Euro aus seiner Geschäftsführervergütung nicht an seinen Dienstherrn abgeführt zu haben.

Nach den geltenden Nebentätigkeitsvorschriften hätte er die betreffenden Beträge jeweils bis zum 31. März des Folgejahres abführen müssen. Außerdem hatte der Landesrechnungshof nach Angaben der Ermittler bereits zuvor entsprechende Beanstandungen ausgesprochen.

Allerdings zahlte der Beamte die entsprechenden Vergütungen noch vor Beginn des Ermittlungsverfahrens zurück.

Sein Verteidiger verweist zudem darauf, dass der Mandant auf die Einrede der Verjährung verzichtet habe. Auch bezüglich dieses Vorwurfs bestreitet die Verteidigung eine Gefahr für das Vermögen der Verbandsgemeinde.

Weitere Ermittlungen teilweise eingestellt

Während der umfangreichen Untersuchungen prüfte die Staatsanwaltschaft zusätzliche mögliche Straftaten. Allerdings erhärteten sich mehrere Verdachtsmomente nicht.

Deshalb stellte die Behörde die entsprechenden Ermittlungen gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung ein.

Dies betrifft insbesondere den früheren Verdacht des Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit Fördermitteln für die Elektrofahrzeuge.

Außerdem verfolgten die Ermittler einen weiteren Untreueverdacht gegen den früheren Bürgermeister wegen nicht eingeforderter Nebentätigkeitsvergütungen nicht weiter.

Bis zu zehn Jahre Haft bei besonders schwerer Untreue möglich

Die rechtlichen Folgen könnten im Falle einer Verurteilung erheblich sein. Denn nach § 266 Strafgesetzbuch drohen bei Untreue grundsätzlich Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

In besonders schweren Fällen sieht das Gesetz dagegen Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor.

Ob die Voraussetzungen für eine solche Bestrafung tatsächlich vorliegen, müssen allerdings die Gerichte prüfen.

Amtsgerichte in Betzdorf und Koblenz müssen entscheiden

Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage gegen den früheren Bürgermeister beim Schöffengericht des Amtsgerichts Betzdorf eingereicht. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 2050 Js 82496/23.

Über die Vorwürfe gegen den leitenden Beamten soll dagegen das Wirtschaftsschöffengericht am Amtsgericht Koblenz entscheiden. Dort läuft das Verfahren unter dem Aktenzeichen 2050 Js 35081/23.

Beide Gerichte müssen zunächst prüfen, ob sie die jeweiligen Anklagen zur Hauptverhandlung zulassen. Erst anschließend könnten konkrete Verhandlungstermine folgen.

Wichtig: Die Anklageerhebung bedeutet keine Verurteilung. Beide Angeschuldigten gelten weiterhin als unschuldig, solange kein rechtskräftiges Urteil ihre Schuld feststellt.

Weitere Justizverfahren aus der Region

Auch in anderen Fällen hat die Staatsanwaltschaft Koblenz in den vergangenen Monaten Anklage erhoben. So berichteten wir bereits über die Anklage und den Prozess im Mordfall Amy Lopez sowie über die Anklage nach einem Tötungsdelikt in Urmitz.

Weitere Berichte behandeln die Mordanklage im Fall Wirft, ein Strafverfahren aus Bad Neuenahr-Ahrweiler und die Anklage wegen gefälschter Impfpässe.

Offizielle Mitteilung der Staatsanwaltschaft

Die vollständigen Hintergründe zu den aktuellen Untreue-Vorwürfen veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Koblenz am 23. Oktober 2026.

Bei der Erstellung dieses Beitrags wurden KI-Werkzeuge unterstützend eingesetzt. Die Grundlage bilden die offiziellen Angaben der Staatsanwaltschaft Koblenz.

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