Mendig (Kreis Mayen-Koblenz). Eine Autofahrerin mit über 2 Promille in Mendig hat in der Nacht zum Samstag, 31. Oktober 2026, die Polizei beschäftigt. Bei einer Verkehrskontrolle in der Ernst-Abbe-Straße überprüften Beamte eine 43-jährige Frau. Dabei stellten sie eine erhebliche Alkoholisierung fest. Deshalb musste die Fahrerin ihren Führerschein abgeben. Außerdem erwartet sie nun ein Strafverfahren.
Polizeikontrolle in Mendig gegen 0:05 Uhr
Der Vorfall ereignete sich gegen 0:05 Uhr in der Ernst-Abbe-Straße in Mendig. Polizeibeamte hielten dort einen Pkw an, um die Fahrzeugführerin zu kontrollieren.
Während der Überprüfung bemerkten die Einsatzkräfte, dass die 43-Jährige erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Deshalb führten sie einen Atemalkoholtest durch.
Das Ergebnis war deutlich: Nach Angaben der Polizei zeigte der Test einen Wert von über 2 Promille an. Damit lag die Alkoholisierung erheblich über der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit.
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Blutprobe entnommen und Führerschein sichergestellt
Nach dem auffälligen Atemalkoholtest leiteten die Polizeibeamten weitere Maßnahmen ein. So wurde der Autofahrerin eine Blutprobe entnommen. Diese dient dazu, den Alkoholwert für das anschließende Verfahren festzustellen.
Außerdem stellten die Einsatzkräfte den Führerschein der 43-Jährigen sicher. Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Ob die Fahrerin zuvor durch eine auffällige Fahrweise aufgefallen war, teilte die Polizei nicht mit. Auch zur zurückgelegten Strecke liegen bislang keine näheren Informationen vor.
Über weitere Verkehrskontrollen und Unfälle berichten wir regelmäßig in unserer Rubrik Verkehrsnachrichten.
Über 2 Promille: Diese rechtlichen Folgen drohen
Alkohol am Steuer stellt eine erhebliche Gefahr dar. Denn bereits geringe Alkoholmengen können die Aufmerksamkeit, das Reaktionsvermögen und die Wahrnehmung beeinträchtigen.
Nach Informationen der Polizeilichen Kriminalprävention gelten Autofahrer ab 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig. Eine entsprechende Alkoholfahrt kann deshalb auch ohne Verkehrsunfall strafbar sein.
Grundlage dafür ist insbesondere Paragraf 316 des Strafgesetzbuches. Dieser sieht bei Trunkenheit im Verkehr eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor.
Darüber hinaus kommt die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht. Welche Konsequenzen die 43-jährige Autofahrerin tatsächlich erwarten, hängt allerdings vom weiteren Verfahren ab.
Polizei warnt vor Alkohol im Straßenverkehr
Der aktuelle Vorfall aus Mendig verdeutlicht erneut die Gefahren von Alkohol am Steuer. Denn alkoholisierte Fahrzeugführer gefährden nicht nur sich selbst, sondern möglicherweise auch andere Menschen.
Wer Alkohol konsumiert hat, sollte deshalb grundsätzlich auf das Autofahren verzichten. Stattdessen bieten sich öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder eine nüchterne Fahrperson an.
Informationen zur zuständigen Dienststelle stellt die Polizeidirektion Mayen bereit.
Weitere Polizeimeldungen aus der Region
Auch andere Verkehrsvorfälle beschäftigen regelmäßig Polizei und Justiz. So berichteten wir bereits über einen 23-jährigen Autoposer aus Koblenz, der seine Fahrerlaubnis verlor.
Außerdem ereignete sich auf der B262 bei Mayen ein schwerer Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten.
Weitere Berichte behandeln einen Lkw-Unfall auf der B412 bei Wehr sowie einen 19-jährigen Falschfahrer auf der A64.
Darüber hinaus berichtete Blaulicht Report über eine Großübung der Polizei Mayen.
Quelle: Polizeidirektion Mayen. Angaben zum Vorfall vom 31. Oktober 2026.
Weitere internationale Polizeimeldungen gibt es bei Police Report Worldwide.
Bei der Erstellung dieses Beitrags wurden KI-Werkzeuge unterstützend eingesetzt. Inhaltliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung liegen bei Blaulicht Report.
