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Mord bei kurdischem Neujahrsfest in Parsberg: Lebenslange Freiheitsstrafe rechtskräftig

17. August 2026 2 Minuten gelesen
Mord in Parsberg

Rache für den Tod der Schwester!

Das Urteil nach einem Mord in Parsberg bei einer Feier anlässlich des kurdischen Neujahrsfests ist rechtskräftig. Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 12. Februar 2026 verworfen.

Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.

Mord in Parsberg bei Feier zum kurdischen Neujahrsfest

Die Tat ereignete sich nach den Feststellungen des Landgerichts am 23. März 2025. Der Angeklagte befand sich bei einer Feier anlässlich des kurdischen Neujahrsfests in Parsberg. Dort tötete er den Geschädigten mit einem Messerstich.

Hinter der Tat stand nach den gerichtlichen Feststellungen ein Rachemotiv. Der Angeklagte machte den später Getöteten für den gewaltsamen Tod seiner Schwester verantwortlich. Die damals 15-Jährige war die Ehefrau des späteren Opfers und kam bereits im Jahr 2005 in Syrien gewaltsam ums Leben.

Der Angeklagte wollte nach den Feststellungen des Landgerichts für den Tod seiner Schwester Rache nehmen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth wertete den Mord in Parsberg als heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen gemäß § 211 Abs. 2 StGB.

Bundesgerichtshof verwirft Revision

Gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth legte der Angeklagte Revision ein. Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs überprüfte das Urteil in sachlich-rechtlicher Hinsicht.

Diese Überprüfung ergab keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Der Bundesgerichtshof verwarf deshalb die Revision mit Beschluss vom 6. August 2026 unter dem Aktenzeichen 6 StR 320/26.

Lebenslange Freiheitsstrafe ist rechtskräftig

Damit steht die Verurteilung wegen Mordes endgültig fest. Der Angeklagte muss eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen. Auch die vom Landgericht festgestellte besondere Schwere der Schuld bleibt bestehen.

Weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Mordverfahren zeigen die rechtliche Bedeutung solcher Revisionsentscheidungen. So berichteten wir bereits über ein vom BGH aufgehobenes Mordurteil des Landgerichts Schweinfurt sowie über ein rechtskräftiges Mordurteil nach einer Tötung mit einer Armbrust.

Auch in anderen Verfahren hat der Bundesgerichtshof Revisionen gegen Mordurteile verworfen. Dazu zählen das Mordurteil nach der Tat auf den Neuköllner Maientagen, der Mordprozess Elkerhausen sowie ein Verfahren gegen einen Kriminalbeamten wegen versuchten Mordes.

Mit dem Beschluss vom 6. August 2026 ist nun auch das Urteil zum Mord in Parsberg rechtskräftig.

Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

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