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Mutmaßlicher Schleuser missachtet Polizeisignale

Verfolgungsfahrt auf A8 Mit Vollgas nach Schweden - ohne Führerschein, aber mit fünf Migranten im Auto

Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Donnerstag (16. September) die Ermittlungen gegen einen Somalier aufgenommen. Dem Mann wird vorgeworfen, mit einem Auto fünf syrische Migranten eingeschleust zu haben und das auch noch, ohne überhaupt einen Führerschein zu besitzen. Seiner Festnahme auf der A8 ging eine rund 30 Kilometer lange Verfolgung durch die Polizei voraus. Offenkundig wollte sich der somalische Fahrzeugführer der Kontrolle entziehen.

Der Wagen mit schwedischen Kennzeichen sollte ursprünglich von der Verkehrspolizei an der Rastanlage Hochfelln Nord gestoppt werden. Auf die Anhaltesignale der Beamten reagierte der Fahrer jedoch nicht. Er gab Gas und setzte seine Fahrt in Richtung München fort. Dabei wurde er von mehreren Streifen der Verkehrs- und Grenzpolizei verfolgt. An der Rastanlage Samerberg Nord gelang es, den verfolgten Wagen herauszuziehen und die Insassen zu kontrollieren. Der 33-jährige somalische Staatsangehörige am Steuer des Wagens wies sich mit einem schwedischen Fremdenpass und einer schwedischen Aufenthaltsgenehmigung aus. Er gestand ein, über keinen Führerschein zu verfügen. Seine fünf Begleiter hatten keine Papiere. Eigenen Angaben zufolge handelt es sich um syrische Staatsangehörige.

Wegen des Verdachts der illegalen Einreise beziehungsweise des Einschleusens von Ausländern wurde die zuständige Bundespolizeiinspektion in Rosenheim eingeschaltet. Die Bundespolizisten führten den festgenommenen somalischen Staatsangehörigen beim Rosenheimer Amtsgericht vor. Auf richterliche Anordnung hin wurde er in die Justizvollzugsanstalt Traunstein eingeliefert. Er wird sich voraussichtlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Einschleusens verantworten müssen. Ersten Erkenntnissen zufolge wollte er seine syrischen Begleiter von Wien aus bis nach Schweden befördern. Die Ermittlungen der Bundespolizei gegen den Somalier dauern an. Vier seiner Mitfahrer im Alter von 18 bis 25 Jahren wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an eine Aufnahmestelle für Flüchtlinge weitergeleitet. Der Jüngste aus der Gruppe der offenkundig Geschleusten im Alter von 17 Jahren konnte der Obhut des Jugendamts anvertraut werden.

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