Polizei stoppt betrunkenen Fahrschüler mit 1,29 Promille
Eine gefährliche Fahrstunde in Niedersachsen hat für einen 28-jährigen Fahrschüler mit einer Polizeikontrolle geendet. Nach Angaben der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim fiel der Fahrschulwagen mehreren Zeugen auf, weil er in deutlichen Schlangenlinien unterwegs war. Das Auto geriet demnach mehrfach beinahe in den Gegenverkehr und verfehlte zudem fast eine Verkehrsinsel.
Zeuge beobachtet gefährliche Fahrweise über längeren Zeitraum
Ein Zeuge schilderte, dass er den Fahrschulwagen zunächst für ein Fahrzeug mit einem unsicheren Fahrer hielt. Im weiteren Verlauf habe sich die Situation jedoch deutlich zugespitzt. Laut Schilderung wurde die Fahrweise zunehmend gefährlicher, sodass der Mann schließlich den Notruf 110 wählte und die Polizei informierte.
Die alarmierten Beamten kontrollierten den Wagen anschließend. Dabei ergab ein Atemalkoholtest bei dem 28-jährigen Fahrschüler einen Wert von 1,29 Promille. Damit war die Fahrt sofort beendet.
Fahrlehrer hielt das Verhalten zunächst für reine Unsicherheit
Nach Angaben der Polizei ging der Fahrlehrer zunächst davon aus, dass sein Schüler lediglich fahrunsicher sei. Erst als der Wagen beinahe gegen eine Verkehrsinsel fuhr und mehrfach den Bordstein streifte, wurde offenbar klar, dass mehr hinter dem auffälligen Fahrverhalten stecken könnte.
Der Fall zeigt, wie schnell eine praktische Fahrstunde zu einer erheblichen Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden kann. Gerade im Gegenverkehr oder im Bereich von Verkehrsinseln können schon kleine Fahrfehler schwere Folgen haben. In diesem Fall verhinderten aufmerksame Zeugen offenbar Schlimmeres.
Strafverfahren gegen Fahrschüler und Fahrlehrer
Gegen den Fahrschüler und gegen den Fahrlehrer wurde bereits Mitte der vergangenen Woche ein Strafverfahren eingeleitet. Die Polizei informierte jedoch erst jetzt über den Vorfall. Welche konkreten rechtlichen Folgen auf beide zukommen, müssen nun die weiteren Ermittlungen zeigen.
Für Fahrschüler und Fahrlehrer gilt die 0,0-Promille-Grenze
Sowohl für Fahrschüler als auch für Fahrlehrer gilt während der praktischen Ausbildung eine strikte 0,0-Promille-Grenze. Wer alkoholisiert ein Fahrzeug führt, muss mit einem Strafverfahren, möglichen Fahrverboten und weiteren Konsequenzen rechnen. Der Fall aus Niedersachsen macht deutlich, dass Alkohol am Steuer auch in der Fahrschule kein Kavaliersdelikt ist.
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