Polizei Trier stoppt zwei Sondertransporte auf der A60 – massive Verstöße bei Gewicht, Höhe und Länge
Die Polizei Trier stoppt zwei Sondertransporte auf der A60 und setzt damit ein deutliches Zeichen gegen Verstöße im Schwerlastverkehr. Beamte der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier untersagten am gestrigen Dienstag in zwei Fällen die Weiterfahrt, weil die kontrollierten Transporte die zulässigen Maße und Gewichte deutlich überschritten.
Der erste Fall ereignete sich auf der BAB A60 bei Bickendorf. Dort kontrollierten die Beamten einen niederländischen Sondertransport, der mit einem überbreiten Kettenbagger beladen war. Der Transport war von Bayern auf dem Weg zum Seehafen Zeebrugge in Belgien. Von dort sollte die Ladung nach Katar verschifft werden. Bereits bei der Kontrolle der Frachtunterlagen und der Achslastanzeige des Sattelzugs fiel den Beamten auf, dass der Transport vermutlich überladen war.
44.260 Kilogramm statt erlaubter 41,8 Tonnen
Eine Verwiegung auf einer nahegelegenen Brückenwaage bestätigte den Verdacht. Das Gesamtgewicht lag bei 44.260 Kilogramm. Zwar konnte der Fahrer eine Ausnahmegenehmigung und eine Erlaubnis vorlegen, doch diese galten nur für ein maximales Gesamtgewicht von 41,8 Tonnen. Damit lag der Transport um 4.260 Kilogramm beziehungsweise 10,65 Prozent über dem genehmigten Wert.
Weil die tatsächliche Beladung die genehmigten Grenzen überschritt, verloren die vorgelegten Dokumente ihre Gültigkeit. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt sofort. Erst wenn eine neue Ausnahmegenehmigung und eine passende Erlaubnis für das tatsächliche Gewicht vorliegen, darf der Transport seine Fahrt fortsetzen.
Zweiter Sondertransport war zu hoch und zu lang
Am Nachmittag kontrollierten die Beamten auf der BAB A60 bei Gindorf einen weiteren Sattelzug. Dieser war mit zwei Sattelzugmaschinen beladen und auf dem Weg von Rumänien nach Belgien. Auch hier stellten die Kontrolleure erhebliche Verstöße fest. Der Transport erreichte eine Gesamthöhe von knapp 4,40 Metern und eine Gesamtlänge von 19,15 Metern.
Erlaubt sind in solchen Fällen jedoch nur 4,00 Meter Höhe und 15,50 Meter Länge. Der Fahrer konnte keine erforderlichen Ausnahmegenehmigungen oder Erlaubnisse vorzeigen. Deshalb untersagten die Beamten auch in diesem Fall die Weiterfahrt.
Fahrer musste vor Ort umladen
Der Fahrer musste beide geladenen Sattelzugmaschinen abladen und den Sattelzug auf das zulässige Maß verkürzen. Die beiden Sattelzugmaschinen wurden anschließend selbstständig weitergeführt. Besonders auffällig: Bereits am vergangenen Donnerstag hatten die Beamten bei Hochscheid einen vergleichbaren Sattelzug gestoppt, der die Maße in ähnlicher Weise überschritten hatte.
Die Polizei Trier stoppt zwei Sondertransporte auf der A60 damit nicht nur wegen einzelner Verstöße, sondern reagiert auch auf eine auffällige Häufung solcher Fälle. Gegen beide Fahrer leiteten die Beamten jeweils ein Bußgeldverfahren ein. Zusätzlich wurden gegen die verantwortlichen Unternehmen Verfahren eingeleitet, bei denen auch der Frachterlös eingezogen werden kann.
Polizei kündigt mehr Kontrollen an
Nach den erneuten Verstößen will die Polizei ihre Kontrollen bei Sondertransporten in naher Zukunft weiter intensivieren. Die Maßnahmen zeigen, dass Überladungen sowie Überschreitungen bei Höhe und Länge nicht nur ein formales Problem darstellen. Solche Verstöße können die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Wer sich für weitere Meldungen aus dem Bereich Deutschland, aktuelle Themen rund um Fahndungen oder weitere Nachrichten auf Blaulicht-Report interessiert, findet dort laufend neue Polizeimeldungen. Informationen zur Behörde gibt es außerdem beim Polizeipräsidium Trier sowie auf dem Portal der Polizei Rheinland-Pfalz.
Die Polizei Trier stoppt zwei Sondertransporte auf der A60 und macht damit klar, dass sie bei wiederholten und gravierenden Verstößen konsequent eingreift. Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.
