Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte von Soldaten
Eine frühere Soldatin hat im Corona-Streit gegen Bundeswehr einen wichtigen juristischen Erfolg erzielt. Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass ihr Disziplinarvorgesetzter sie nicht per Befehl zur Vorlage ihres privaten Impfausweises verpflichten durfte.
Der Fall betrifft eine ehemalige Stabsunteroffizierin. Nach den Gerichtsunterlagen forderte ihr Vorgesetzter im März 2023 einen Nachweis über ihre Corona-Impfung. Außerdem stand der Verdacht im Raum, dass sie falsche Angaben zu ihrem Impfstatus gemacht haben könnte.
Privater Impfausweis enthält Gesundheitsdaten
Die Richter machten jedoch deutlich: Ein privater Impfausweis enthält sensible Gesundheitsdaten. Deshalb darf ein Disziplinarvorgesetzter nicht einfach Einsicht verlangen. Das Gericht betonte außerdem, dass es für einen solchen Befehl keine ausreichende gesetzliche Grundlage gab.
Damit hob das Bundesverwaltungsgericht eine frühere Entscheidung des Truppendienstgerichts Süd auf. Zugleich stellte es fest, dass der Befehl rechtswidrig war. Der Bund muss nun die notwendigen Kosten des Verfahrens tragen.
Warum das Urteil wichtig ist
Der Corona-Streit gegen Bundeswehr zeigt, wie streng Gerichte den Umgang mit Gesundheitsdaten bewerten. Zwar darf die Bundeswehr die Einsatzfähigkeit ihrer Soldatinnen und Soldaten prüfen. Dennoch muss sie dabei klare gesetzliche Grenzen beachten.
Nach Ansicht des Gerichts hätte der Impfstatus datenschonender geprüft werden können. Dafür kam etwa der Sanitätsdienst der Bundeswehr in Betracht. Ein direkter Zugriff des Disziplinarvorgesetzten auf den privaten Impfausweis ging den Richtern zu weit.
Fall sorgt weiter für Aufmerksamkeit
Der Bericht über den Fall schildert zudem einen erheblichen Druck auf die Soldatin. Demnach spielten auch Gespräche mit dem Militärischen Abschirmdienst und die Situation in einer Kaserne in Gotha eine Rolle.
Für andere Soldatinnen und Soldaten kann das Urteil Signalwirkung haben. Denn das Gericht trennt klar zwischen dienstlicher Kontrolle und dem Schutz privater Gesundheitsdaten. Genau deshalb erhält der Corona-Streit gegen Bundeswehr nun bundesweite Aufmerksamkeit.
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