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Spezialdienste kontrollieren abgestellten Koffer

München - DB - Bundespolizei

Spezialdienste kontrollieren abgestellten Koffer
Bundespolizei-Einsatz während Medienpräsentation des neuen Railjets

München

Am Freitagvormittag (5. April) präsentierten die Deutsche Bahn AG und die Österreichische Bundesbahn im Beisein des bayerischen Ministers für Wohnen, Bau und Verkehr, Christian Bernreiter, den neuen Railjet am Holzkirchner Flügelbahnhof im Rahmen einer Medienpräsentation.

Diese fiel zusammen mit einem in der Nähe “abgestellten Gepäckstück”, das niemanden zugeordnet werden konnte und daher von Spezialisten der Bundespolizei in Augenschein genommen werden musste.

“Keine Gefahr für Reisende!”

hieß es zum Einsatzende.

Gegen 09:25 Uhr wurde der Bundespolizei am Bahnsteig 8 des Holzkirchner Flügelbahnhofes ein niemanden zuzuordnendes Gepäckstück gemeldet. Ermittlungen, u.a. durch Videoauswertung, ergaben, dass eine unbekannte, ältere Reisende mit orangefarbener Jacke gegen 9 Uhr einen Reisekoffer am Bahnsteig Gleis 7/8 abgestellt hatte. Anschließend stieg sie in den am Gleis 7 bereitgestellten RJX 62, Richtung Salzburg Hauptbahnhof. Wenig später stieg sie, einen verwirrten Eindruck machend, wieder aus, um dann kurze Zeit danach erneut – ohne Koffer – wieder einzusteigen.

Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei räumten die Bahnsteige an den Gleisen 7/8 und sperrten den Bereich am Holzkirchner Flügelbahnhof weiträumig ab.

Wenig später fuhr der Medienzug des neuen Railjets am Gleis 5 ab. Spezialisten der Bundespolizei besahen sich das zurückgelassene Gepäckstück und konnten nach Öffnung des Koffers Entwarnung geben. Im Reisekoffer befand sich weder ein Hinweis auf gefährliche Stoffe noch ein Rückschluss darauf, wem er gehört. Er enthielt lediglich übliche Reiseutensilien und Kleidung. Er wurde zum Einsatzende um 10:20 Uhr an die Fundstelle der Deutschen Bahn im Hauptbahnhof München übergeben.

Die orangegekleidete Dame kann dort ihren Koffer abholen, allerdings werden deren Personalien erhoben um ggfs. Kosten für den Bundespolizei-Einsatz – nach Prüfung – gegebenenfalls geltend machen zu können.

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