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  • Collien Fernandes zeigt Ex Christian Ulmen an – Schwere Vorwürfe erschüttern Öffentlichkeit

    Collien Fernandes zeigt Ex Christian Ulmen an – Schwere Vorwürfe erschüttern Öffentlichkeit

    Collien Fernandes zeigt Ex Christian Ulmen an

    Die Trennung von Collien Fernandes und Christian Ulmen im September 2025 sorgte bereits für Schlagzeilen. Nun entwickelt sich der Fall zu einem brisanten Justizthema. Die Schauspielerin hat Anzeige gegen ihren Ex-Partner erstattet und erhebt schwere Vorwürfe.

    Schwere Anschuldigungen gegen Christian Ulmen

    Collien Fernandes wirft Christian Ulmen vor, über Jahre hinweg ihre Identität missbraucht zu haben. Laut Berichten soll sie ihn wegen sogenannter „virtueller Vergewaltigung“ angezeigt haben. Die Ermittlungen wurden bereits eingeleitet.

    Bereits im November 2024 hatte Fernandes Strafanzeige gegen unbekannt gestellt. Zu diesem Zeitpunkt wusste sie eigenen Angaben zufolge noch nicht, wer hinter den Vorfällen steckt. Im Internet kursierten täuschend echte pornografische Inhalte sowie gefälschte Profile in ihrem Namen.

    Angebliches Geständnis an Weihnachten

    Nach ihren Angaben änderte sich die Situation am ersten Weihnachtsfeiertag 2024. Fernandes berichtet, Ulmen habe ihr gegenüber ein Geständnis abgelegt. Demnach soll er erklärt haben, für die Aktivitäten verantwortlich zu sein.

    Ende 2025 erstattete sie schließlich Anzeige beim Bezirksgericht in Palma de Mallorca. Das zuständige Gericht bestätigte, dass Vorermittlungen aufgenommen wurden.

    Diese Vorwürfe stehen im Raum

    Die Anzeige umfasst mehrere schwerwiegende Delikte. Dazu zählen unter anderem:

    • Anmaßung des Personenstands
    • Öffentliche Beleidigung
    • Offenlegung von Geheimnissen
    • Wiederholte Körperverletzung im familiären Näheverhältnis 
    • Schwere Bedrohung

    Für Christian Ulmen gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

    „Mir wurde über Jahre mein Körper geklaut“

    Die Vorwürfe wiegen besonders schwer. Laut Anzeige soll Ulmen unter dem Namen von Fernandes mit zahlreichen Männern Kontakt aufgenommen haben. Dabei sollen auch intime Inhalte versendet worden sein.

    Rund 30 Männer hätten laut Darstellung der Schauspielerin auf diese Kontakte reagiert. Es soll zu Onlineaffären und Telefonsex gekommen sein – ohne ihr Wissen oder Einverständnis.

    Fernandes beschreibt den Moment des angeblichen Geständnisses als emotionalen Schock. Sie habe nicht sprechen oder reagieren können.  

    Ermittlungen laufen – Ulmen schweigt

    Die Ermittlungen dauern aktuell an. Christian Ulmen hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht öffentlich geäußert.

    Der Fall sorgt bundesweit für Aufmerksamkeit und wirft Fragen zum Umgang mit Identitätsmissbrauch im digitalen Raum auf. Weitere Entwicklungen bleiben abzuwarten.

    Weitere Nachrichten findest Du auch in der Kategorie News sowie im Bereich Deutschland. Hinweise zu ähnlichen Fällen gibt es zudem unter Fahndungen.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Lovescam: Auf Liebesschwüre folgen Forderungen

    Lovescam: Auf Liebesschwüre folgen Forderungen

    Seniorin aus Balve erkennt Love-Scamming rechtzeitig 

    Eine Seniorin aus Balve hat einen mutmaßlichen Betrugsversuch im Internet noch rechtzeitig erkannt und Anzeige bei der Polizei erstattet. Nach Angaben der Polizei lernte sie vor rund drei Wochen über Facebook einen Unbekannten kennen. Der Mann nahm Kontakt zu ihr auf, baute schnell eine persönliche Beziehung auf und erklärte der Frau schon kurz darauf seine Liebe.

    Im weiteren Verlauf verlagerte sich der Kontakt von Facebook auf das Handy. Der Unbekannte behauptete, als Soldat in Aleppo zu dienen. Danach erzählte er der Seniorin, dass er gemeinsam mit Kameraden ein Millionen-Geschenk erhalten habe. Dieses wolle er über das Rote Kreuz nach Deutschland schicken. Dafür bat er die Frau aus Balve um ihre Adresse. Die Seniorin gab diese Daten zunächst weiter.

    Geldforderung brachte den Betrugsverdacht ans Licht

    Am Dienstag erreichte die Balverin dann die entscheidende Nachricht. Das angebliche Paket werde in Polen von einer Behörde festgehalten. Damit es freigegeben werde, müsse sie eine vierstellige Summe bezahlen. Spätestens an diesem Punkt wurde die Frau misstrauisch. Sie reagierte richtig, zahlte kein Geld und erstattete Anzeige wegen Betrugsverdachts.

    Der Fall zeigt, wie schnell sich Love-Scamming in Balve und anderswo entwickeln kann. Die Täter bauen in kurzer Zeit Nähe, Vertrauen und emotionale Abhängigkeit auf. Danach folgen erfundene Notlagen, angebliche Paketsendungen oder dringende Geldforderungen. Häufig geben sich die Betrüger als Soldaten, Ärzte oder Geschäftsleute im Ausland aus, um persönliche Treffen zu vermeiden.

    Typische Masche beim Love-Scamming

    Nach Einschätzung der Polizei beginnen solche Kontakte oft harmlos. Auf sozialen Netzwerken reicht schon ein Satz wie „Dein Profilbild gefällt mir“. Kurz darauf folgen intensive Nachrichten, Liebesbekundungen und teilweise sogar Heiratsversprechen. Ziel bleibt jedoch fast immer dasselbe: Die Täter wollen Geld, persönliche Daten oder die Mithilfe ihrer Opfer bei dubiosen Paketgeschäften.

    Im geschilderten Fall sollte die Seniorin aus Balve eine Sendung annehmen. Genau darin liegt eine weitere Gefahr. Entweder verlangen die Täter plötzlich hohe Gebühren für eine angebliche Freigabe. Oder das Paket kommt tatsächlich an, enthält dann aber womöglich illegale Gegenstände. Dadurch können Betroffene selbst in den Fokus von Ermittlungen geraten.

    Polizei rät zu besonderer Vorsicht

    Love-Scamming in Balve macht deutlich, wie professionell Täter im Internet vorgehen. Wer online jemanden kennenlernt, sollte misstrauisch werden, wenn die andere Person sehr schnell von Liebe spricht, persönliche Daten verlangt oder Geld ins Spiel bringt. Besonders bei Geschichten über Auslandseinsätze, Notlagen oder wertvolle Pakete gilt höchste Vorsicht.

    Wer ähnliche Erfahrungen macht, sollte keine Zahlungen leisten, keine Sendungen weiterleiten und den Kontakt sofort abbrechen. Wichtig ist außerdem, Chatverläufe und Nachrichten zu sichern und die Polizei zu informieren. Weitere aktuelle Meldungen findet Ihr auch in unserem Bereich Deutschland sowie bei unseren Fahndungen.

    Hinweise und Präventionstipps zum Thema gibt es außerdem bei Polizei NRW, auf polizei-beratung.de sowie über die Internetwache der Polizei NRW. Love-Scamming in Balve endete in diesem Fall glimpflich, weil die Seniorin rechtzeitig misstrauisch wurde.

  • Anzeigenhauptmeister zeigt Feuerwehr wegen Körperverletzung an

    Anzeigenhauptmeister zeigt Feuerwehr wegen Körperverletzung an

    Anzeigenhauptmeister zeigt Feuerwehr wegen Körperverletzung an

    Vorwürfe nach Einsatz in Oranienbaum

    Der Anzeigenhauptmeister erstattet eine Anzeige gegen mehrere Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Oranienbaum. Er wirft den Feuerwehrleuten Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung vor. Der Mann schildert, dass er während eines Einsatzes am 01. Dezember 2025 als klar erkennbarer Pressevertreter vor Ort war und die Geschehnisse aufmerksam verfolgte.

    Während des Transports einer Patientin zum Rettungswagen beobachtete er zunächst einen völlig routinemäßigen Ablauf. Dennoch eskalierte die Situation rasch, weil ein Feuerwehrmann ihm über eine längere Dauer mit einer Taschenlampe direkt in die Augen leuchtete. Er erklärt, dass dieses gezielte Blenden einen starken Schmerz sowie deutliche Sehstörungen auslöste, was sein gesundheitliches Wohlbefinden erheblich beeinträchtigte.

    Streit um Hilfeleistung während des Einsatzes

    Der Anzeigenhauptmeister sagte, dass er vor Ort medizinische Unterstützung benötigte und seinen Zustand sogar lautstark äußerte. Außerdem forderte er nach eigenen Angaben die Organisation eines Rettungswagens für sich selbst, weil sich seine Beschwerden zunehmend verschlimmerten. Dennoch ignorierten die Einsatzkräfte seine klaren Hinweise und fuhren stattdessen mit der Patientin davon, ohne weitere Hilfe zu leisten.

    Die unterlassene Reaktion wertet der Mann als Pflichtverletzung. Gleichzeitig sieht er die Handlung als bewusste Behinderung eines Pressevertreters, weil das Blenden seine dokumentarische Arbeit erheblich einschränkte. Diese Faktoren bewegten ihn schließlich, eine umfassende Dienstaufsichtsbeschwerde und eine Strafanzeige bei der Polizei Wittenberg einzureichen.

    Juristische Schritte eingeleitet

    Die Polizei registrierte den Vorgang unter der Nummer VG/547962/2025. Die Anzeige umfasst mehrere rechtliche Anknüpfungspunkte wie Körperverletzung, Nötigung und die Behinderung journalistischer Arbeit. Zudem nennt der Mann schwere Vorwürfe hinsichtlich fehlender Hilfsbereitschaft durch die Feuerwehr.

    Die Behörden prüfen nun den gesamten Sachverhalt. Ob sich die Vorwürfe bestätigen, bleibt offen.

     Weitere Informationen zu ähnlichen Vorfällen finden Leser auf den Themenseiten von BlaulichtMYK News, auf der Übersichtsseite Deutschland sowie im Bereich Fahndungen.

    Offizielle behördliche Informationen stehen wie gewohnt über die Polizei bereit.

    Das Video zum mutmaßlichen Karriereaus des Anzeigenhauptmeister: Klick hier

    Foto: Youtube – Facebook 

  • Jagd auf Taschendiebe in Berlin: Polizei geht entschlossen vor

    Jagd auf Taschendiebe in Berlin: Polizei geht entschlossen vor

    Jagd auf Taschendiebe in Berlin: Polizei geht entschlossen vor

    Die Berliner Polizei erhöht den Druck: Beamtinnen und Beamte gehen täglich mit sichtbarer Präsenz, verdeckten Maßnahmen und ausgewerteten Hinweisen gegen Taschendiebe vor. Dabei zeigt sich, dass Tätergruppen flexibel agieren und gezielt dichtes Gedränge, Ablenkungen und Routinen ausnutzen. Deshalb setzt die Jagd auf Taschendiebstahl in Berlin auf zwei Pfeiler: konsequente Ermittlungen und starke Prävention – damit Eigentum geschützt bleibt und Betroffene schnelle Hilfe erhalten.

    Hotspots, Taktiken und Alltagstricks

    Insbesondere an touristischen Knotenpunkten, in vollen Bahnhöfen und in Einkaufsbereichen beobachten Ermittler immer wieder ähnliche Muster. Täter arbeiten häufig im Team: Eine Person lenkt ab, die zweite greift zu. Um diese Maschen zu durchkreuzen, verstärkt die Polizei Kontrollstreifen, wertet Videohinweise rechtskonform aus und koordiniert Schwerpunkteinsätze. Gleichzeitig informiert sie Bürgerinnen und Bürger mit praktischen Hinweisen, damit Jagd auf Taschendiebe Berlin nicht nur repressiv, sondern auch präventiv wirkt.

    So reduzierst du dein Risiko – schnell umsetzbar

    • Trage Taschen körpernah und verschlossen; verteile Wertgegenstände, statt alles am selben Ort zu lassen.
    • Behalte dein Umfeld im Blick – besonders im Gedränge, an Kassen, Rolltreppen und Bahnsteigen.
    • Lehne „Hilfsangebote“ von Unbekannten bei Geldautomaten oder Ticketautomaten freundlich ab.
    • Sperre Karten im Notfall sofort über 116 116 und erstatte Anzeige.

    Ermittlungsalltag: Viel Arbeit, klare Linie

    Der Ermittlungsalltag bleibt anspruchsvoll: Hinweise müssen sauber dokumentiert, Abläufe koordiniert und Rückfragen mit anderen Behörden geklärt werden. Dennoch gilt: Jede Festnahme, jede gesicherte Beute und jeder identifizierte Tatort stärkt die Sicherheit spürbar. Zudem zeigt die Erfahrung, dass kontinuierliche Präsenz und wiederkehrende Schwerpunktwochen die Hemmschwelle der Täter erhöhen. So wächst die Wirkung der Jagd auf Taschendiebe Berlin Schritt für Schritt – sichtbar für alle, die sich in der Stadt bewegen.

    Mehr erfahren & aktuell bleiben

    Weitere Hintergründe und laufende Berichterstattung findest du in unseren Ressorts Berlin, Fahndung und Verkehr.

    Offizielle Hinweise & Prävention

    Praktische Verhaltenstipps, Notfallkontakte und Infomaterial erhältst du hier:
    Polizei Berlin: Vorsicht vor Taschendieben
    Polizeiliche Kriminalprävention: Taschendiebstahl

    Fazit

    Berlin bleibt wachsam: Mit klaren Kontrollen, Ermittlungsdruck und verständlicher Prävention hält die Polizei den öffentlichen Raum sicher. Wer aufmerksam bleibt, einfache Schutzmaßnahmen nutzt und Vorfälle zügig meldet, hilft mit – damit Taschendiebe keinen einfachen Tag erleben.

  • 37-Jähriger springt auf anfahrenden Regionalzug

    37-Jähriger springt auf anfahrenden Regionalzug

    37-Jähriger springt auf anfahrenden Regionalzug

    Karlsruhe

    Sonntagabend (10. August) ist ein 37-jähriger Mann bei Abfahrt eines Regionalexpresses in Karlsruhe von außen auf den Zug gesprungen.

    In einer ersten Befragung gab er an, dass sich sein Rucksack noch im Zug befand.

    Der Regionalexpress 2 verließ den Karlsruher Hauptbahnhof gegen 18:10 Uhr am Gleis 12. Der 37-jährige deutsche Staatsangehörige befand sich zu diesem Zeitpunkt noch am Bahnsteig, um zu rauchen. Seinen Rucksack stellte er zuvor bereits in den Zug, mit dem er selbst mitfahren wollte. Als sich dessen Türen kurze Zeit später schlossen und der Zug losfuhr, sprang er auf die Kupplung am Zugende.

    Bereits am Ausfahrtssignal kam der Zug erneut zum Stehen und der Mann begab sich zurück auf den Bahnsteig.

    Über die Kameraüberwachung im Hauptbahnhof erkannten die Beamten den Mann, der sich über den Südausgang entfernen wollte. Dort stellte ihn eine eingesetzte Streife und führte ihn den polizeilichen Maßnahmen zu.

    Die genauen Hintergründe zum Sprung des Mannes auf die Kupplung des ausfahrenden Zuges sind Gegenstand der Ermittlungen.

    Gegen ihn wird Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr sowie des unerlaubten Betretens eines Fahrzeuges erstattet.

  • Körperverletzung – Frau erstattet Anzeige !

    Körperverletzung – Frau erstattet Anzeige !

    Rheinbreitbach

    Am Montagmorgen kam es zu Streitigkeiten zwischen zwei Verkehrsteilnehmern, die in einer Körperverletzung endete. Die Anzeigerin, eine 32-jährige Frau aus Rheinbreitbach, gab an, dass sie mit ihrem Fahrrad den Maarweg befahren habe. In Höhe einer Imbissbude habe ein Pkw auf dem Radweg gestanden, den sie umfahren wollte.

    In diesem Moment sei der Pkw-Fahrer angefahren, sie habe sich erschrocken und mit der Hand auf das Fahrzeug geschlagen. Hierüber war der 52-jährige Fahrer so erbost, dass er der Radfahrerin bis nach Hause folgte und dann vor der Haustür ihr gegenüber handgreiflich wurde. Die Polizei hat ein Strafverfahren wegen dem Verdacht der Körperverletzung eingeleitet.

  • Journalistin zeigt Baerbock an – Strafanzeige !

    Journalistin zeigt Baerbock an – Strafanzeige !

    Rechtsbeugung im Amt: Wütende Rentnerin zeigt Baerbock an !

    Eddie Lange, eine 72-jährige Frau, ist eine unerschütterliche Persönlichkeit. Als erfahrene Journalistin, die unter anderem für RTL und Sat1 gearbeitet hat, beherrscht sie die Kunst des Umgangs mit Worten. Nun hat sie dafür gesorgt, dass eine Untersuchung gegen Annalena Baerbock eingeleitet wird. Der Hintergrund ist eine Information, die sie aus politischen Kreisen erhalten hatte.

    „Aufforderung zur strafbaren Handlung, nämlich Urkundenfälschung“ – Eddie Lange postete ihre Anzeige bei Facebook

    Es geht darum, dass das Auswärtige Amt angeblich Druck auf die Deutsche Botschaft in Islamabad ausgeübt hat, einen vermeintlichen Afghanen nach Deutschland zu bringen. Der Grund für Zweifel an seiner Identität liegt darin, dass er angeblich gefälschte Ausweispapiere vorgelegt und die Gebühren mit Falschgeld bezahlt haben soll, wie die Recherchen des “Cicero” ergeben haben.

    Die Ermittlungen gegen Baerbock laufen noch.

    Die Diplomaten in Islamabad kamen zu dem Schluss, dass der vermeintliche Afghane die Botschaft absichtlich getäuscht habe. Die Beamten zweifeln an seinem behaupteten Alter von 14 Jahren und schätzen ihn auf 20 Jahre. Auch die hochwertige Kleidung des jungen Mannes deutet nicht auf eine Flüchtlingsherkunft hin. Dennoch bestand das Auswärtige Amt darauf, ihm ein Visum auszustellen. In einer E-Mail drückte ein Mitarbeiter von Baerbock die Tatsache, dass die Papiere ungültig waren, lapidar mit den Worten “falscher Pass hin oder her” aus.

    Kurz gesagt: Trotz all dieser Bedenken bestanden Mitarbeiter von Annalena Baerbock darauf, dem Mann dennoch ein Visum zu erteilen. Dies führte in Deutschland zu einem Aufschrei bei Frau Lange. “Dies ist nach §339 StGB ein eindeutiger Fall von Rechtsbeugung!”, sagt Lange gegenüber NIUS. Das Strafgesetzbuch sei hier eindeutig: “Eine absichtlich falsche Anwendung des Rechts – in diesem Fall durch Amtsträger – bei der Entscheidung eines Rechtsfalls zum Nachteil einer Partei wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahren sowie dem Verlust des Amtes bestraft.” Daher hat Frau Lange die Außenministerin angezeigt. In der Anzeige steht unter der Frage “Was ist passiert?”: “Aufforderung zur strafbaren Handlung, nämlich Urkundenfälschung.”

    Eddie Lange hat ihre Anzeige auf Facebook veröffentlicht und der Hauptvorwurf lautet Amtsmissbrauch. Frau Lange wirft der Außenministerin vor, dass sie mit ihrer Handlung nicht nur die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, sondern auch Personen ohne gültige oder mit gefälschten Pässen die Möglichkeit gibt, nach Deutschland einzureisen und unberechtigten Zugriff auf öffentliche finanzielle Leistungen zu erhalten.

    Für die 72-jährige Frau ist ihr Vorgehen selbstverständlich: “Auch eine Außenministerin und ihre Mitarbeiter müssen sich – wie normale Bürger – an unsere Gesetze halten. Wenn jemand beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle der Polizei keinen Führerschein vorzeigen kann, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und muss dafür bezahlen.” Gegenüber NIUS sagte Lange: “Ich erwarte, dass Annalena Baerbock ihres Amtes enthoben wird.”

    Auf die Frage, ob sie den Täter wiedererkennen würde, antwortete Eddie Lange übrigens mit “Ja, bei einer Gegenüberstellung”.

    Zuerst berichtete u.a. NIUS – BILD – WELT – Facebook – Youtube

  • Mann aus Münster beleidigt Frauen und zeigt Hitlergruß – Haft !

    Mann aus Münster beleidigt Frauen und zeigt Hitlergruß – Haft !

    Mann beleidigt Frauen und zeigt Hitlergruß 

    Münster – 

    Am Donnerstagabend (29.06., 23:46 Uhr) haben Polizisten einen 56-Jährigen in Gewahrsam genommen, nachdem er Personen beleidigt und ihnen mehrfach einen Hitlergruß gezeigt hat.

    Einer Streifenwagenbesatzung war der 56-jährige Fußgänger am späten Abend aufgefallen, da er an der Kreuzung zwischen dem Hansaring und dem Albersloher Weg ein Rotlicht missachtet hatte. Bei der Kontrolle des Mannes kamen mehrere Personen auf die Polizisten zu und gaben an, dass ihnen der
    56-Jährige zuvor mehrfach einen Hitlergruß gezeigt und die Frauen aus der Gruppe beleidigt habe.

    Die Polizisten brachten den alkoholisierten 56-Jährigen zur Polizeiwache. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

  • Frau gefährdet Fußgänger

    Frau gefährdet Fußgänger

    Kaiserslautern – 

    Die Polizei ermittelt gegen eine 36-jährige Frau, die am Dienstagmittag mit ihrem Auto über den Bürgersteig in der Eisenbahnstraße gefahren ist und dabei Fußgänger gefährdet hat.

    Mehrere Notrufe von Passanten

    Mehrere Passanten wählten gegen 14 Uhr den Notruf und meldeten eine Frau in einem Audi Q5, die beinahe einen Fußgänger angefahren habe. Danach sei sie mit ihrem Auto davongefahren. Vor Ort konnte nur noch der 44-jährige Fußgänger angetroffen werden, der behauptete, dass die Fahrerin nach einem Streitgespräch gezielt auf ihn zu gefahren ist. Erst im letzten Moment habe sie vor ihm gebremst.

    36-Jährige erstattet Anzeige

    Die mutmaßliche Fahrerin meldete sich später bei der Polizeiinspektion und gab an, dass sie nach dem Streit mit dem ihr unbekannten Mann weiterfahren wollte. Dieser hätte dann eine Flasche Saft auf ihrer Windschutzscheibe entleert und im Anschluss die Flasche über ihr Auto geworfen. Sie fuhr mit dem Wagen auf den Bürgersteig, um ihn zur Rede zu stellen. Dabei habe sie sich dann aber umentschieden und sei davongefahren. Die 36-Jährige erstattete Anzeige gegen den Mann wegen Beleidigung. Auf die Frau kommt ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu. 

  • Urteil – Bürger dürfen Falschparker für Anzeige fotografieren

    Urteil – Bürger dürfen Falschparker für Anzeige fotografieren

    Jetzt gibt es ein Urteil: Wer Fotos von falschparkenden Autos im Rahmen einer Anzeige an die Polizei schickt, verstößt damit nicht gegen den Datenschutz.

    Das geht aus zwei veröffentlichten Grundsatzurteilen des Verwaltungsgerichts Ansbach (Bayern) hervor. Das Gericht gab damit zwei Männern Recht, die ihre Anzeigen von Parkverstößen auf Geh- und Radwegen mit Fotos untermauert hatten. Sie bekamen deswegen vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Verwarnung – samt einer Gebühr von je 100 Euro.
    Dagegen zogen die beiden vor Gericht.

    Wichtig: Hier geht es NICHT um fotografierte Fahrer, sondern Bilder von den falsch abgestellten Autos.

    Verkehrsrechtsanwalt Arndt Kempgens (54) „Das dürfte ganz enorme Breitenwirkung haben, es geht letztlich auch um die Zukunft privater Anzeigen und Falschparker-Apps.“

    Denn: Ohne den Fotobeweis werden Verfahren spätestens bei Gericht eingestellt. Kempgens: „Parksünder müssen bei Privatanzeigen meist nur mit Bußgeld rechnen, wenn der Verstoß mit Fotos nachweisbar ist.“

    Grundsätzlich kann jedermann schon immer Verstöße bzw. Verdachtsfälle bei Behörden melden. Der Anzeigende muss übrigens nicht selbst von dem Verstoß negativ betroffen sein. Problem war immer die Beweislage. Ein Foto hilft.

    Werden Ordnungsbehörden jetzt von Anzeigen überflutet? Ist zu erwarten, meint Kempgens. Allerdings registrierten Ordnungsämter schon seit Jahren einen Anstieg der privaten Anzeigen. Die kommen jetzt aber mit dem Segen eines wichtigen Verwaltungsgerichts.

    Hinweis: Die Urteile (AZ: AN 14 K 22.00468 und AN 14 K 21.01431) sind noch nicht rechtskräftig.

  • Unangemeldete Versammlung am Seilersee

    Unangemeldete Versammlung am Seilersee

    Iserlohn

    Am Sonntagnachmittag versammelten sich, gegen 13:30 Uhr, unangemeldet ca. 90 Personen am Seilersee. Zuvor lagen der Polizei Hinweise darauf vor, dass zu einem “Spaziergang” gegen die aktuelle Corona-Politik aufgerufen wurde. Weitere 30 Personen nahmen an einer angemeldeten Versammlung gegen den “Spaziergang” teil.

    Der angebliche “Spaziergang” wird als nicht angemeldete Versammlung eingestuft. Es war auch auf mehrfache Nachfrage durch die Polizei kein Versammlungsleiter zu erkennen. Deshalb wird nun wegen einer Straftat nach dem Versammlungsgesetzt, wegen der Durchführung einer unangemeldeten Versammlung, gegen unbekannt ermittelt.

    Die nicht genehmigte Versammlung sowie die zweite genehmigte Gegenversammlung verliefen gänzlich störungsfrei. Beide Ansammlungen lösten sich im weiteren Verlauf schrittweise auf. Die Teilnehmer entfernten sich in Kleingruppen mit geringer Teilnehmerzahl vom Seilersee.

  • Angriff auf kommunalen Vollzugsdienst – Beschuldigter wirft mit Flasche

    Angriff auf kommunalen Vollzugsdienst – Beschuldigter wirft mit Flasche

     
     

    Mutterstadt

     

    Am Samstag, den 28.08.2021 gegen 22:00 Uhr wurde der Kommunale Vollzugdienst zu einer Ruhestörung in der Robert-Koch-Straße gerufen. Um die Einhaltung der Nachtruhe zu gewährleisten, wurde durch diesen ein 52jähriger Anwohner angesprochen. Dieser reagierte uneinsichtig und bewarf die eingesetzten Mitarbeiter der Gemeinde unter anderem mit einer Glasflasche. Die Würfe verfehlten ihr Ziel, den Mann erwartet dennoch ein Strafverfahren wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.

  • Erneute Anzeige nach Hitlergruß – ”Heil Hitler” vor Beamten

    Erneute Anzeige nach Hitlergruß – ”Heil Hitler” vor Beamten

     

    Bremen

    In der Nacht zu Donnerstag rief eine 55 Jahre Frau in der Bremer Altstadt “Sieg Heil”. Alarmierte Polizisten begrüßte sie mit dem Hitlergruß.

    Die Polizei wurde gegen 1.30 Uhr alarmiert, weil eine Frau vor der Bürgerschaft lautstark Passanten beleidigte und “Heil Hitler” rief. Als eine Streife eintraf, hob die 55-Jährige ihren Arm vor den Beamten zum Hitlergruß. Gegen sie wurden Anzeigen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beleidigung gefertigt.

    Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen erhielt sie einen Platzverweis. Die Ermittlungen dauern an.

  • Unkooperativ bei Anzeigenaufnahme der Polizeikräfte

    Unkooperativ bei Anzeigenaufnahme der Polizeikräfte

    Wiesbaden, Michelsberg, Samstag, 26.06.2021, 04:45 Uhr 

    (Am frühen Samstagmorgen verhielt sich der Geschädigte einer Körperverletzung samt seiner Begleiter gegenüber der Polizei unkooperativ und erschwerte damit die Ermittlungen vor Ort. Die Polizei sucht nun Zeugen der vorangegangenen Körperverletzung. Gegen 04:45 Uhr wurde aus dem Bereich Schwalbacher Straße, Coulinstraße eine Schlägerei zwischen mehreren Personen gemeldet. Während der Sachverhaltsaufnahme vor Ort erschien plötzlich ein 23-Jähriger in Begleitung einer Frau sowie eines Mannes, welche die eigentliche Sachverhaltsaufnahme vor Ort störten. Als das Trio nun weggeschickt werden sollte gab der 23-Jährige plötzlich an, kurz zuvor in das Gesicht geschlagen worden zu sein. Daraufhin wurde zum Zwecke einer Anzeigenaufnahme der Geschädigte befragt. Währenddessen zeigte dieser sich jedoch wenig kooperativ und die Begleiterin sowie der Begleiter störten die Ermittlung des Sachverhaltes fortwährend. Die Durchführung eines Atemalkoholtests wurde von allen drei Personen abgelehnt, ebenfalls die Behandlung des Geschädigten durch den Rettungsdienst. An der Strafanzeigenerstattung hatte man ebenfalls kein Interesse. Das Ermittlungsverfahren wurde durch die Polizeikräfte eingeleitet. Mutmaßlich versetzte ein unbekannter Täter dem 23-Jährigen einen Faustschlag, als dieser während einer Auseinandersetzung einer Frau helfen wollte. Nach dem Faustschlag flüchtete der Geschädigte, um dann bei Eintreffen der Polizei wieder zurückzukehren. Weder der Täter, noch die beteiligte Frau sind derzeit bekannt. Der Täter sei 16-18 Jahre alt, circa 1,70 Meter groß, habe schwarze, zurückgegelte Haare sowie ein weißes Oberteil getragen. Hinweise nimmt das 1. Polizeirevier unter der Rufnummer (061) 345-2140 entgegen.

  • Plastikwaffen lösen Polizeieinsatz aus

    Plastikwaffen lösen Polizeieinsatz aus

    Heranwachsender löst Polizeieinsatz aus

    Bremen – Ein 19-Jähriger löste am Dienstagmittag in Gröpelingen einen größeren Polizeieinsatz aus. Er war auf der Straße mit echt aussehenden Schusswaffen
    unterwegs, so dass Zeugen die Polizei alarmiert hatten.

     

    Gegen 13:00 Uhr meldeten Zeugen über den Notruf der Polizei, dass sie einen
    Mann im Stadtteil mit Schusswaffen, unter anderem einem Gewehr, gesehen hätten. Durch umgehend eingeleitete Fahndungsmaßnahmen, auch unter Einsatz von Spezialkräften, konnte der 19-Jährige in der Wohnung seiner Eltern in der Bauhüttenstraße gestellt werden. Er gab zu, mit einem Plastikgewehr und einer Plastikpistole herumgelaufen zu sein. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung stellten die Einsatzkräfte unter anderem eine Schreckschusswaffe, einen Schlagstock und weitere Plastikwaffen sicher.

    Die Polizei hat Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz
    aufgenommen und prüft zusätzlich, ob sie dem 19-Jährigen die Kosten für den Polizeieinsatz in Rechnung stellen wird.

    Die Polizei warnt aus diesem Anlass noch einmal eindringlich vor dem Umgang mit Schreckschuss-und sogenannten Anscheinswaffen. Auf die Distanz oder bei Dunkelheit kann unter Umständen nicht immer sofort eine unechte Waffe erkannt werden. Die Polizei muss Hinweise auf derartige Vorfälle sehr ernst nehmen und folglich zur Abwehr von Gefahren für andere und sich selbst so handeln, als sei die Waffe echt. Zwischenzeitlich wurde über soziale Medien verbreitet, dass ein bewaffneter Mann in Gröpelingen unterwegs sei. Die Polizei bittet darum, sich an solchen Spekulationen nicht zu beteiligen, um keine Panik zu verbreiten. Bitte nutzen Sie zur Informationsgewinnung ausschließlich seriöse Quellen.

     

     

  • Schrottfahrzeug aus dem Verkehr gezogen

    Schrottfahrzeug aus dem Verkehr gezogen

    Schrottfahrzeug aus Osteuropa stillgelegt – Aufbau des Fahrzeugtransporters war nahezu unbefestigt

    Heiligenroth – Am Dienstag, 11.05.2021 wurde um 11:00 h ein Fahrzeugtransporter eines osteuropäischen Unternehmens auf der BAB 3, Rastplatz Heiligenroth kontrolliert, weil das Fahrzeug den Schwerverkehrskontrolleuren der Verkehrsdirektion Koblenz bereits im Vorbeifahren wegen des augenscheinlich schlechten technischen Zustands ins Auge sprang.

    Bei der ersten Prüfung des Fahrzeugs waren die Kontrolleure zunächst verwundert, als man an dem Transporter zwei verschiedene Fahrgestellnummern feststellen konnte. Dies erklärte sich schließlich dadurch, dass nach einem Unfall auf das vorhandene Fahrzeugchassis kurzerhand ein Plateauaufbau eines anderen Fahrzeugs aufgebaut wurde.

    Erschreckend war jedoch die Feststellung, dass der nachträglich aufgesetzte Aufbau nahezu unbefestigt war. Statt vorgeschriebene Befestigungsmöglichkeiten ordnungsgemäß zu nutzen, war der Aufbau nur mit wenigen Schweißpunkten mit dem Chassis verbunden. Durch die unzulässige Befestigung bestand dauerhaft die Gefahr, dass sich der gesamte Aufbau vom Chassis hätte lösen können.

    Doch nicht nur die Aufbaubefestigung des zum Kontrollzeitpunkt unbeladenen Transporters war zu beanstanden. Das Fahrzeug zeigte insgesamt gravierende Mängel, wie beispielsweise erhebliche Durchrostungen, mangelhafte Bereifung, defekte Beleuchtungseinrichtungen oder fehlende Befestigungen an der Abgasanlage. Durch die unbefestigte Fahrzeugbatterie bestand zudem dauerhaft die Gefahr eines Kurzschlusses, welcher zu einem Fahrzeugbrand hätte führen können.

    Die Weiterfahrt mit dem Transporter wurde untersagt. Um eine weitere Nutzung des Transporters zu verhindern, wurden sowohl Zulassungsbescheinigung, als auch Fahrzeugkennzeichen sichergestellt. Das Fahrzeug soll nunmehr verladen und als Ladung weiterbefördert werden. Der Fahrer, welcher zugleich Fahrzeughalter war, wurde beanzeigt.

    https://blaulichtmyk.de/22jaehriger-begeht-unfallflucht-28jaehrige-frau-kann-den-fall-aufklaeren/

     

  • Mann aus Cochem drohen nun Anzeigen

    Mann aus Cochem drohen nun Anzeigen

    Neuwied ST Block – Verkehrskontrolle wegen Ladungssicherung ergibt mehrere Strafanzeigen Am Samstag, 01.05.2021, fiel einer Streife der PI Neuwied gegen 10.00 Uhr auf der B42 Richtung Neuwied ein Pkw Kombi auf, dessen Ladung nach hinten aus dem Fahrzeug ragte.
    Darüber hinaus war die Ladung zum Teil nicht gesichert und stand einfach lose im offenen Kofferraum.
    Ungeachtet dessen war der Fahrer, ein 56jähriger Mann aus dem Landkreis Cochem-Zell, mit hoher Geschwindigkeit unterwegs.
    Bei der Kontrolle war der Mann derart uneinsichtig, dass Zwangsmittel angedroht werden mussten.
    Letztlich beugte der Mann sich unter massivem Protest und dem Infragestellen der Rechtsordnung und der Legimitation der Beamten und entlud die Bretter.
    Anschließend konnte der Mann, der offenbar dem Irrglaube unterlegen war, dass die Beleidigung der Beamten diese von ihren Maßnahmen abhalten werde, die Fahrt fortsetzen.

    Ihn erwarten neben der Ordnungswidrigkeitenanzeige nun auch Strafanzeigen wegen Nötigung und Beleidigung zum Nachteil der eingesetzten Beamten.

  • Kinder treten und schlagen Mann auf Parkbank in Menden

    Kinder treten und schlagen Mann auf Parkbank in Menden

    Menden – Eine größere Gruppe von Kindern oder Jugendlichen ist am Dienstagabend gegen 18.15 Uhr über einen 54-jährigen Mann hergefallen, der an der Walramstraße auf einer Parkbank saß.
    Sie kamen laut seiner Aussage auf ihn zu, beschimpften und beleidigten ihn.
    Ein Junge riss dem Opfer die Bierdose aus der Hand.
    Als sich der Mann beschwerte, bekam er einen Schlag mit einer Holzlatte und Tritte gegen das Schienbein.
    Der “Rädelsführer” der Kinder hat schwarze, gelockte Haare. Der Betroffene erstattete noch am Abend Anzeige.

    Die Polizei sucht nach Zeugen, die entweder den Vorfall selbst oder die Gruppe von Kindern und Jugendlichen zur Tatzeit im Bereich der Walramstraße gesehen haben. Hinweise bitte an die Polizei in Menden, Telefon 9099-0

     

  • Psychisch auffälliger Mann schlägt Polizist

    Psychisch auffälliger Mann schlägt Polizist

    Psychisch auffälliger Mann schlägt Polizist

    Essen – 45127 E-Innenstadt: Am Abend (24.04.2021) gegen 18:10 Uhr fand auf dem Willy-Brandt-Platz eine angemeldete Kundgebung mit dem Thema “Für das Ende der Corona-Krise” statt.
    Am Rande dieser Kundgebung befand sich ein 20jähriger Afghane, der andere Versammlungsteilnehmer grundlos anrempelte und sich im weiteren Verlauf den dort eingesetzten Polizeibeamten ohne Mund-Nasen-Bedeckung näherte.
    Diese Person, welche kein Versammlungsteilnehmer war, wurde durch die Beamten zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgefordert.
    Dabei machte der junge Mann einen psychisch labilen Eindruck und reagierte auf keinerlei Ansprachen.

    Als die Person von einem Polizisten am Arm festgehalten wurde, um sein Handeln zu unterbinden und zudem seine Personalien zur Fertigung einer Anzeige festzustellen, schlug er unerwartet nach dem Beamten und traf diesen am Oberkörper.
    Der Mann wurde daraufhin durch Einsatzkräfte erfasst und auf dem Boden gefesselt, um weitere Angriffe zu unterbinden.
    Dabei verletzte sich der Essener leicht an der Hand.
    Aufgrund seines offenkundig labilen Gesundheitszustandes wurde er zur psychiatrischen Behandlung durch einen Krankenwagen in ein örtliches Krankenhaus transportiert.
    Die eingesetzten Beamten blieben glücklicherweise unverletzt.
    Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
    Mehrere Personen filmten mit ihren Mobiltelefonen den polizeilichen Einsatz gegen den Angreifer.