Schlagwort: Gericht

  • Mord in Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Mord in Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Mord in Bad Neuenahr-Ahrweiler: 32-Jähriger bricht im Koblenzer Gericht in Tränen aus

    Am Landgericht Koblenz läuft ein Prozess, der viele Menschen im nördlichen Rheinland-Pfalz erschüttert. Die Staatsanwaltschaft wirft einem 32-Jährigen vor, im Juli 2025 seine getrennt lebende Noch-Ehefrau in Bad Neuenahr-Ahrweiler erstochen zu haben. Danach soll er die Leiche in einem Nebenraum seiner Garage einbetoniert haben. Am zweiten Prozesstag schilderten Kriminalbeamte, wie Ermittler die Tat aufdeckten und warum sie den Angeklagten als Beschuldigten einstuften.

    Schon vor dem Auftakt zeigte sich, wie groß die Anteilnahme ist. Die Gruppe Feministas Koblenz rief am Abend vor Prozessbeginn zum Gedenken an das Opfer auf. Viele Beobachter hoffen nun auf eine lückenlose Aufklärung. Gleichzeitig bleibt die Lage im Saal angespannt. Der Angeklagte wirkte zeitweise stark mitgenommen und brach laut Beobachtern im Gerichtssaal in Tränen aus.

    Ermittler erklären Vorgehen und Spurenlage

    Die Kriminalbeamten beschrieben vor Gericht die Schritte der Ermittlungen. Sie ordneten Aussagen, Abläufe und Befunde ein. Dabei ging es auch um die Frage, wie die Tat ans Licht kam. Das Gericht will in den kommenden Verhandlungstagen weitere Details klären. Dazu zählt vor allem, welche Indizien den Verdacht stützten und wie die Ermittler einzelne Puzzleteile zusammenführten.

    Streit um Sorgerecht und Geld als mögliches Motiv

    Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft spielte ein Konflikt um das gemeinsame Kind eine Rolle. Demnach stand eine neue Sorgerechtsregelung für den Sohn im Raum. Außerdem sollen finanzielle Forderungen der Frau den Druck erhöht haben. Die Anklage sieht darin zentrale Punkte für die Tatmotivation. Der Prozess soll zeigen, wie sich die Beziehung zuspitzte und welche Entscheidungen dem Geschehen vorausgingen.

    Wichtige Anlaufstellen und weitere Meldungen

    Wer offizielle Informationen und Präventionsangebote sucht, findet Hinweise bei der Polizei Rheinland-Pfalz. Aktuelle Veröffentlichungen bündelt außerdem die Seite mit Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz. Ansprechpartner der Justiz nennt die Staatsanwaltschaft Koblenz. Weitere Blaulicht-Themen findest Du auf Blaulicht-Report Deutschland sowie in der Rubrik Fahndung.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Frau (42) verteidigt Eltern – Sie lebte 27 Jahre im Kinderzimmer

    Frau (42) verteidigt Eltern – Sie lebte 27 Jahre im Kinderzimmer

    Polen: Frau (42) verteidigt Eltern – lebte 27 Jahre im Kinderzimmer

    Świętochłowice/Chorzów. Eine 42-Jährige soll fast drei Jahrzehnte in ihrem Kinderzimmer gelebt haben – und dennoch ihre Eltern vor Gericht verteidigt haben. Der Fall erschüttert, weil er viele offene Fragen hinterlässt. Zugleich ordnen Ermittler die Lage differenziert ein.

    Was bisher bekannt ist

    Ende Juli alarmierten Nachbarn in Świętochłowice die Polizei wegen eines Streits. Die Beamten trafen im Elternhaus auf die heute 42-jährige Frau, die nach eigener Aussage das Haus seit Jahrzehnten kaum verlassen hatte. Sanitäter brachten sie ins Krankenhaus. Danach folgte Schritt für Schritt die juristische Aufarbeitung – und zwar mit psychologischer Begleitung, damit die Frau ungehindert aussagen kann.

    Erste Aussagen der Betroffenen – und Reaktion der Ermittler

    Ende Oktober sagte die Frau vor dem Bezirksgericht in Chorzów aus. Sie erklärte, sie sei nicht gegen ihren Willen festgehalten worden. Gleichzeitig prüfen die Behörden weiterhin, ob eine strafbare Misshandlung vorlag. Die Stadtpolizei in Świętochłowice betont in einem offiziellen Hinweis, dass die bisherigen Erkenntnisse den Sachverhalt sorgfältig zu klären haben und keine vorschnellen Schlüsse zulassen.

    Warum der Fall so komplex ist

    Auf den ersten Blick wirken die Vorwürfe eindeutig. Doch Lebenslagen, in denen Abhängigkeiten, gesundheitliche Probleme und familiäre Strukturen zusammenkommen, sind kompliziert. Deshalb sichern Ermittler medizinische Unterlagen, hören Zeugen an und holen fachpsychologische Einschätzungen ein. Gleichzeitig bleibt die Kernaussage der Frau zentral – und steht zunächst neben den offenen Fragen, die die Ermittlungen klären sollen.

    Das passiert jetzt

    • Die Kriminalpolizei sammelt und bewertet Beweise, übergibt Material an die Staatsanwaltschaft und prüft Hinweise sorgfältig.
    • Die Staatsanwaltschaft Chorzów führt das Verfahren und koordiniert weitere Schritte, einschließlich ergänzender Begutachtungen.
    • Das Gericht achtet darauf, dass die Betroffene geschützt aussagen kann, während die Aufklärung voranschreitet.

    Für Leserinnen und Leser gilt: Offizielle Stellen veröffentlichen fortlaufend Hinweise und Updates. Verlassene, aus dem Kontext gerissene Details führen schnell zu Fehlinterpretationen. Wer sachlich informiert bleiben will, nutzt deshalb primär behördliche Quellen.

    Weiterführende offizielle Informationen: Polizei Świętochłowice, Prokuratura Rejonowa w Chorzowie, Sąd Rejonowy w Chorzowie (BIP).

    Mehr Hintergründe bei uns: BlaulichtMYK Startseite, Deutschland-Übersicht, Fahndungen.

     

  • Lehrer in Erfurt missbraucht Schülerin über Jahre – Gericht verhängt Haftstrafe

    Lehrer in Erfurt missbraucht Schülerin über Jahre – Gericht verhängt Haftstrafe

    Schock an Erfurter Gymnasium – Lehrer missbraucht Schülerin über Jahre

    Erfurt (Thüringen) – Ein Lehrer aus Erfurt hat über Jahre hinweg eine Schülerin sexuell missbraucht. Das Landgericht Erfurt verurteilte den heute 63-jährigen Pädagogen zu fünf Jahren und drei Monaten Haft. Zwischen 2016 und 2020 nutzte er seine Vertrauensstellung aus und verging sich in über 80 Fällen an dem Mädchen.

    Missbrauch in Schule, auf Fahrten und zu Hause

    Nach den Ermittlungen begann der Missbrauch, als das Opfer erst 13 Jahre alt war. Der Lehrer nutzte jede Gelegenheit – im Unterricht, auf Klassenfahrten und in seiner Wohnung. Der Vorsitzende Richter Holger P. fand klare Worte: „Das psychisch labile Mädchen suchte eine Schulter zum Anlehnen – er machte daraus einen langjährigen sexuellen Missbrauch.“

    Das Gericht bezeichnete den Angeklagten als „charakterlich ungeeignet“ für den Lehrerberuf. Mit dem Urteil wolle man ein deutliches Zeichen setzen: Wer in einem geschützten Raum wie einer Schule Straftaten begehe, müsse mit harten Konsequenzen rechnen.

    Kritik an Schule und zweitem Lehrer

    Im Prozess wurden auch schwere Vorwürfe gegen die Schule laut. Das Opfer hatte sich einem Vertrauenslehrer anvertraut – doch dieser soll selbst übergriffig geworden sein. Gegen den 57-Jährigen läuft ein separates Verfahren. Laut Anklage tauschte er pornografische Bilder mit der Schülerin aus und soll auch andere Schülerinnen missbraucht haben.

    Auch der Schulleiter geriet in die Kritik. Als die Gymnasiastin Hilfe suchte, wies er sie ab. Der Vorsitzende Richter sagte dazu: „Mit dem Schulleiter hätte ich gerne Tacheles geredet.“ Erst als sich das Opfer Jahre später ihrem Freund anvertraute, kam der Fall ans Licht.

    Die Polizei nahm den Lehrer am 16. Juni 2025 im Schulgebäude fest.

    „Klima des Wegschauens“ an Schulen

    Staatsanwältin Dorothee Ohlendorf kritisierte das System scharf: „In vielen Schulen herrscht ein Klima des Wegschauens und Negierens.“ Opfer hätten es schwer, sich zu öffnen. Sie forderte alle, die von Übergriffen erfahren, dazu auf, sofort Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

    Die heute 22-jährige Frau trat im Prozess als Nebenklägerin auf. Viele Mitschüler waren im Gerichtssaal anwesend. Der Angeklagte gestand seine Taten vollständig und entschuldigte sich bei seinem Opfer. Neben der Haftstrafe muss er 30.000 Euro Schadensersatz im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs zahlen.

    Appell für mehr Schutz in Bildungseinrichtungen

    Der Fall aus Erfurt zeigt, wie verletzlich Kinder und Jugendliche in Schulen sein können. Experten fordern klare Präventionsstrategien und Schulungen für Lehrkräfte, um Missbrauch frühzeitig zu erkennen. Eltern, Lehrer und Schüler sollen ermutigt werden, Verdachtsfälle offen anzusprechen und gemeinsam gegen sexuelle Gewalt vorzugehen.

    Mehr aktuelle Meldungen zu bundesweiten Ermittlungen finden Sie auf blaulichtmyk.de/deutschland/ und blaulichtmyk.de/news/. Informationen zu Opferschutz und Prävention bietet die Polizei sowie das Bundeskriminalamt (BKA).

  • Frau filmt ihre Schwestern für pädophilen Ehemann

    Frau filmt ihre Schwestern für pädophilen Ehemann

    Schock-Prozess in Köln: Frau filmt ihre Schwestern für pädophilen Ehemann

    Köln/Leverkusen – In Köln läuft derzeit ein Prozess, der selbst erfahrene Ermittler sprachlos macht. Eine Frau aus Leverkusen soll ihre eigenen Schwestern missbraucht und die schrecklichen Taten gefilmt haben – angeblich auf Anweisung ihres pädophilen Ehemanns. Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe und spricht von einer „Grenzüberschreitung unvorstellbaren Ausmaßes“.

    Unfassbare Taten: Frau filmt eigene Schwestern

    Die 32-jährige Angeklagte steht vor dem Landgericht Köln. Sie soll zwei ihrer jüngeren Schwestern gezwungen haben, intime Handlungen über sich ergehen zu lassen. Dabei fertigte sie Videoaufnahmen an und leitete diese an ihren Ehemann weiter. Der Mann soll die Aufnahmen für sexuelle Zwecke genutzt haben. Laut Express sitzt auch er inzwischen in Untersuchungshaft.

    Grausame Kontrolle durch den Ehemann

    Die Ermittlungen zeigen ein Bild von absoluter Abhängigkeit. Der Ehemann, ein 37-jähriger Leverkusener, soll seine Frau über Jahre manipuliert und kontrolliert haben. Er zwang sie angeblich, seine krankhaften Fantasien umzusetzen. Unter seiner psychischen Gewalt habe sie die Taten schließlich begangen. Dennoch macht die Staatsanwaltschaft deutlich, dass sie als Täterin und nicht nur als Opfer gilt.

    Prozess in Köln sorgt für Entsetzen

    Vor Gericht schilderten die Ermittler grausame Details. Die Videoaufnahmen zeigten eindeutige Übergriffe. Die Richterin sprach von „verstörendem Material“. Das Verfahren zieht großes öffentliches Interesse auf sich, weil es um sexualisierte Gewalt innerhalb einer Familie geht – ein Thema, das immer wieder für Entsetzen sorgt.

    Polizei und Justiz warnen vor Nachahmung

    Die Polizei Köln und die Justiz NRW warnen eindringlich vor solchen Fällen häuslicher Manipulation und Missbrauch. Sie rufen Betroffene auf, sich frühzeitig Hilfe zu suchen – etwa über die Hilfetelefon-Hotline, die rund um die Uhr erreichbar ist. Auch lokale Stellen wie das Polizeipräsidium NRW bieten Beratung an.

    Familientragödie erschüttert Leverkusen und Köln

    In Leverkusen reagieren Nachbarn und Bekannte fassungslos. Viele konnten nicht glauben, was sich hinter verschlossenen Türen abspielte. Der Prozess soll in den kommenden Wochen fortgesetzt werden. Für die Opferfamilie ist der Weg zur Aufarbeitung jedoch lang.

    Weitere aktuelle Nachrichten aus der Region findest du unter News, Deutschland und Fahndungen.

  • Drogen-Razzia im Münchner Finanzamt

    Drogen-Razzia im Münchner Finanzamt

    Drogen-Razzia im Münchner Finanzamt: Beamter bot Amphetamine an Kollegen

    Im Februar 2025 führten Ermittlungen der Polizei Bayern und der Staatsanwaltschaft zu einer Drogen-Razzia im Münchner Finanzamt. Ein 21-jähriger Beamter auf Probe soll während einer Weihnachtsfeier Kollegen Amphetamine angeboten haben.

    Beamter auf Probe im Fokus der Ermittlungen

    Die Vorfälle wurden von der Behörde selbst angezeigt, nachdem der junge Beamte mehrfach über private Drogenexzesse gesprochen hatte. Daraufhin durchsuchten die Ermittler sowohl seinen Dienstsitz als auch seine Wohnung.

    Gerichtsverfahren eingeleitet

    Der Beamte steht nun wegen des Angebots illegaler Substanzen und weiterer Drogenvergehen vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft prüft zudem, ob weitere strafrechtliche Konsequenzen notwendig sind.

    Behörden reagieren konsequent

    Die Münchner Finanzverwaltung betont, dass illegales Verhalten innerhalb der Behörde nicht toleriert wird und eng mit den Ermittlungsbehörden zusammengearbeitet wurde. Ziel sei es, Integrität und Sicherheit im öffentlichen Dienst zu gewährleisten.

    Weitere Informationen zur Polizei und zu aktuellen Ermittlungen finden Sie unter Polizei Bayern und auf der Webseite der Staatsanwaltschaft München.

    Lesen Sie auch weitere Berichte auf Blaulicht MYK zu Drogen- und Kriminalfällen in Bayern.

  • Sohn der Kronprinzessin Marius Borg Høiby droht Gefängnis: 32 Anklagepunkte

    Sohn der Kronprinzessin Marius Borg Høiby droht Gefängnis: 32 Anklagepunkte

    Marius Borg Høiby droht Gefängnis: 32 Anklagepunkte gegen Sohn der Kronprinzessin

    Fast zwei Monate nach ersten Berichten über mögliche Anklagen steht fest:

    Marius Borg Høiby, Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit, muss sich vor Gericht verantworten.

    Die Staatsanwaltschaft wirft ihm 32 Straftaten vor – neun mehr als zuvor
    bekannt.

    Ein Gericht entschied am Montagnachmittag, dass ein Prozess stattfinden
    wird.

    Die Anklagepunkte im Überblick

    Marius Borg Høiby wird unter anderem vierfacher Vergewaltigung beschuldigt.

    Hinzu kommen 28 weitere Straftaten, darunter Missbrauch in engen Beziehungen, Gewalttaten, Landfriedensbruch und Sachbeschädigung.

    Staatsanwalt Sturla Henriksbø betonte: „Die Anklage ist umfassend und schwerwiegend.“

    Erschütternde Details aus den Ermittlungen

    Die Polizei geht davon aus, dass Marius einige Taten dokumentiert haben
    soll.


    Dabei sollen Genitalaufnahmen ohne Zustimmung der Opfer angefertigt worden
    sein.


    Der Angeklagte bestritt bislang alle Vorwürfe.

    Seine Anwältin erklärte im Juni: „Alle Vorfälle begannen einvernehmlich.
    Mein Mandant wusste angeblich nicht, dass die andere Person geschlafen
    haben könnte.“

    Mögliche Strafen

    Staatsanwalt Henriksbø sieht für Marius Borg Høiby eine Höchststrafe von bis zu zehn Jahren Haft.

    Der Prozess ist voraussichtlich für Mitte Januar 2026 angesetzt.

    Die Staatsanwaltschaft betont, dass die königliche Herkunft keinen Einfluss auf die Anklage haben
    darf.

    Information der mutmaßlichen Opfer

    Rechtsanwalt John Christian Elden vertritt drei der mutmaßlichen Opfer.

    Er erklärte, dass die Frauen vor der Pressekonferenz über die Anklage informiert
    wurden.


    „Der Fall bleibt für alle Beteiligten eine enorme Belastung“, so Elden.

    Stellungnahme des Königshauses

    Die norwegische Königsfamilie äußerte sich zurückhaltend:

    „Es ist Sache der Gerichte, diesen Fall zu prüfen, darüber hinaus haben wir
    nichts hinzuzufügen.“

    Frühere Anklagepunkte

    Ende Juni wurden bereits folgende Vorwürfe bekannt:

    • Ein Fall von Vergewaltigung mit Geschlechtsverkehr

    • Zwei Fälle von Vergewaltigung ohne Geschlechtsverkehr

    • Vier Fälle von sexuellem Übergriff

    • Ein Fall von Missbrauch in engen Beziehungen

    • Zwei Fälle von Körperverletzung

    • Ein Fall von Vandalismus

    • Ein Fall von Drohungen

    • Fünf Verstöße gegen einstweilige Verfügungen

    • Ein Fall von Beleidigung eines Polizisten

    • Fünf Verkehrsverstöße (z. B. Fahren unter Drogeneinfluss)

  • Verurteilung wegen Schießerei in der Nürnberger Südstadt !

    Verurteilung wegen Schießerei in der Nürnberger Südstadt !

    Verurteilung wegen Schießerei in der Nürnberger Südstadt !

    Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen
    das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 16. Mai 2024 verworfen, mit dem er wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord, mit gefährlicher Körperverletzung und mit Besitz sowie Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.

    Zudem hat das Landgericht die besondere Schwere der Schuld bejaht.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoss der Angeklagte am Abend des 24. Oktober 2022 auf einer belebten Straße in der Nürnberger Südstadt Sahan Ö. und fügte Orhan A. mit drei weiteren Schüssen schwere Verletzungen zu. Die dem Angeklagten bekannten Opfer waren auf dem Weg zu einer Gaststätte, um den Geburtstag des Orhan A. zu feiern, und versahen sich keines Angriffs auf ihr Leben. Das Schwurgericht hat deshalb das Mordmerkmal der Heimtücke bejaht.

    Die Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

  • Syrer greift zum dritten Mal deutsche Behörden an

    Syrer greift zum dritten Mal deutsche Behörden an

     

     Syrer greift zum dritten Mal deutsche Behörden an

    Ein alarmierender Fall sorgt für Schlagzeilen: Ein 48-jähriger Syrer hat innerhalb weniger Tage zum dritten Mal eine deutsche Institution attackiert. Nach Angriffen auf das Bundesinnenministerium und das Kanzleramt traf es nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

    Wiederholte Angriffe auf deutsche Behörden

    Die Serie der Angriffe begann mit einer Steinattacke auf das Bundesinnenministerium. Dabei wurde eine Panzerglasscheibe zerstört. Kurz darauf beschädigte der Mann die Fassade des Kanzleramts. Nun zielte er auf das Bundesverfassungsgericht.

    Der jüngste Angriff ereignete sich laut BILD-Informationen am Montag um 13:30 Uhr. Der Täter warf erneut einen mit Fäkalien verunreinigten Stein. Der Vorfall löste große Besorgnis aus.

    Täter weiter auf freiem Fuß?

    Trotz der Schwere der Taten wurde der Syrer nach den ersten beiden Angriffen von der Berliner Polizei freigelassen. Nach dem dritten Angriff befindet er sich aktuell in Polizeigewahrsam. Die Staatsanwaltschaft lehnte jedoch erneut die Beantragung von Untersuchungshaft ab.

    Am Dienstagmittag soll der Täter vor dem Amtsgericht Karlsruhe angehört werden. Die zuständigen Behörden stehen unter Druck, da der Mann bereits von mehreren Staatsanwaltschaften gesucht wird.

    Behörden ermitteln: „Akute Gefahr für die öffentliche Sicherheit“

    Der Täter, Sakr B., ist seit Februar 2023 als flüchtig gemeldet. Nach Deutschland kam er 2015 und erhielt zunächst den Status eines Flüchtlings. Seitdem geriet er mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt. Dazu zählen Leistungserschleichungen und Widerstand gegen Polizeibeamte.

    Andrea Lindholz (CSU) äußerte sich besorgt über die Sicherheitslage: „Es besteht eine akute Gefahr für die öffentliche Sicherheit.“ Behörden prüfen derzeit, ob der Mann sich weiterhin unerlaubt in Deutschland aufhält.

    Politische und gesellschaftliche Reaktionen

    Der Fall heizt die Diskussion um die deutsche Flüchtlingspolitik erneut an. Kritiker fordern strengere Kontrollen und konsequentere Maßnahmen bei Straftaten von Asylbewerbern. Befürworter warnen vor einer pauschalen Verurteilung von Geflüchteten.

    Es bleibt abzuwarten, wie die Justiz in diesem Fall vorgeht. Die Öffentlichkeit fordert Aufklärung und klare Konsequenzen.

    Fazit

    Der Fall des mehrfach auffälligen Syrers Sakr B. stellt die Behörden vor große Herausforderungen. Die Serie von Angriffen auf staatliche Institutionen sorgt für massive Kritik an der Handhabung des Falls. Die kommenden Tage werden entscheidend sein, um das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden wiederherzustellen.

     

  • “Horror-Familie” aus Weingarten zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt

    “Horror-Familie” aus Weingarten zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt

    “Horror-Familie”  zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt

    Eine vierköpfige Familie aus Weingarten ist vom Amtsgericht Ravensburg zu Geldstrafen und Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie ihren Nachbarn nachgestellt hat.

    Das Amtsgericht Ravensburg hat eine vierköpfige Familie aus Weingarten (Kreis Ravensburg) verurteilt, weil sie Nachbarn systematisch ausspioniert haben soll. Die Eltern erhielten je neun Monate Haft auf Bewährung und müssen jeweils 100 Sozialstunden leisten, die beiden Töchter wurden zu Geldstrafen in Höhe von 800 und 900 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Familie mehrere Jahre lang ihre Nachbarn nicht nur ausgespäht, sondern auch belästigt hat. Nachstellung und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes – so die juristischen Tatvorwürfe.

    Nach Aussage von Zeugen sollen Nachbarn auch bereits wegen der Familie umgezogen sein, andere sind laut Staatsanwaltschaft in psychologischer Behandlung. Nachbarn sprechen in Interviews von “psychischem Terror”. Die Familie soll es sich mit nahezu der gesamten Nachbarschaft verscherzt haben. 

    Angeklagte Familie hält vierstündige Abschlussrede

    Die Familie hingegen sah sich bis zuletzt als Opfer: In einer mehr als vierstündigen Abschlussrede wiesen alle vier angeklagten Familienmitglieder die Vorwürfe von sich. “Wir sind Christen und werden sehr verfolgt von unseren Nachbarn. So sieht der Sachverhalt aus”, sagte die Mutter. Sie seien unschuldig.

    Ihre 25 Jahre alte Tochter erklärte, dass sie mit Feuerfackeln verfolgt würden. Die Nachbarskinder würden angestiftet, mit Wasserpistolen auf ihr Haus zu schießen. Ein etwa 1,40 Meter hoher Penis aus Schnee sei vor ihrer Auffahrt aufgestellt worden. Die Schwestern fühlten sich von den Nachbarn auch sexuell belästigt.

    Dass die Schlussworte der Familie Zeit in Anspruch nehmen würden, konnte man schon beim Einlauf der vier erahnen. Alle hatten Sitzkissen dabei, mehr als vier Liter Wasser, stapelweise Redemanuskripte und zig sogenannte Beweisbücher, die das Stalking der Nachbarn beweisen sollten. Vor Gericht wurden auch Fotos gezeigt. Nicht sie, sondern die Nachbarn gehörten auf die Anklagebank, sagte die Familie.

    Richter: “Respektloser Umgang vor Gericht”

    Der Richter hingegen sprach von einem respektlosen Umgang der Familie vor Gericht. Die Angeklagten würden die Schuld bei anderen suchen, der Impuls sei aber von ihnen gekommen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte die Familie mehr als 150 Videos von ihren Nachbarn gemacht und Telefonate ohne Zustimmung der Beteiligten mitgeschnitten.

    Mehr als einhundert Mal war die Polizei in den vergangenen 13 Jahren wegen des ausgeprägten Disputs in Weingarten ausgerückt. Bei einer Durchsuchung im Februar 2023 hatte die Polizei mehrere installierte Videokameras auf dem Grundstück der angeklagten Familie beschlagnahmt. Außerdem fanden die Beamten zahlreiche Datenspeicher und etwa 400 Liter Benzin. Vater und Mutter der Familie sind laut Staatsanwaltschaft bereits vorbelastet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

  • Naturschützer: Wolf darf vorerst nicht geschossen werden

    Naturschützer: Wolf darf vorerst nicht geschossen werden

    Naturschützer: Wolf darf vorerst nicht geschossen werden

    Der Verband Naturschutzinitiative aus dem Westerwald hat beim Verwaltungsgericht Koblenz gegen die Genehmigung für den Wolfsabschuss geklagt. Bis zur Entscheidung darf das Tier offenbar nicht getötet werden.

    Nach Angaben der Naturschutzinitiative, einem bundesweit tätigen Verband aus Quirnbach (Westerwaldkreis), hat das Verwaltungsgericht die Genehmigung bereits außer Kraft gesetzt. Das Verwaltungsgericht müsse jetzt über den Eilantrag entscheiden. So lange dürfe keine Jagd auf den Wolf gemacht werden. Eine offizielle Bestätigung des Gerichts dazu liegt bislang noch nicht vor.

    Der Vorsitzende der Naturschutzinitiative, Harry Neumann, begründet die Klage damit, dass die Voraussetzungen für einen Abschuss nicht gegeben seien. Demnach wurden in den Fällen, wo der Wolf Tiere gerissen hat, wichtige Vorgaben, wie zum Beispiel höhere Zäune und Herdenschutzhunde nicht umgesetzt.

    Jagd auf Wolf sollte am Montag beginnen

    Der problematische Wolf aus dem Leuscheider Rudel im Westerwald hat zweimal innerhalb weniger Wochen auf geschützten Weiden zugeschlagen. Deshalb sollte eigentlich am Montag mit der Jagd auf ihn begonnen werden. Dafür wurden laut Umweltministerium spezielle Jäger beauftragt, die sich an bestimmte Regeln halten sollten.

    Dazu gehörten bestimmte Zeiträume (9. bis 19. Dezember und 3. bis 29. Januar) sowie eine räumliche Begrenzung. Nach Angaben des Landes darf der Wolf nur im Umkreis von 1.000 Metern um die Weide, auf der der Wolf am 2. November ein Schaf gerissen hat, bejagt werden.

    Ob es der richtige Wolf ist, kann erst nach dem Tod festgestellt werden

    Da erst nach dem Tod eines Tieres durch einen DNA-Test sichergestellt werden kann, dass es sich um den Wolf “GW1896m” handelt, könnten die Jäger erstmal jeden Wolf erschießen, den sie in dem festgelegten Bereich finden. Die Umweltinitiative kritisiert das: “Das ist ein skandalöses Vorgehen, womit ein ganzes Rudel zum Abschuss freigegeben wird”, meint Neumann. Es werde quasi “russisch Roulette gespielt”.

    Die Regeln, die das Ministerium zum Abschuss des Wolfes aufgestellt hatte, sorgen aber nicht nur für Kritik bei Tierschützern. Selbst Jäger schütteln angesichts der Vorgaben den Kopf. Heiner Nöllgen, Vorsitzender der Kreisgruppe Altenkirchen im Landesjagdverband Rheinland-Pfalz, sagte im SWR-Gespräch dazu: “Das ist ein unrealistisches Vorgehen. Es wäre ein riesen Zufall, so den richtigen Wolf zu erwischen.”

    Jäger kritisieren Regeln für Wolfsabschuss

    Laut Nöllgen gehören Wölfe nicht zu den Tieren, die üblicherweise zu einem Ort zurückkehren, wo sie bereits Beute gemacht haben. Sie würden sich immer wieder neu orientieren und auf der Nahrungssuche weite Strecken zurücklegen. Daher hält er insbesondere die Umkreisregelung “für nicht praktikabel”. Um den Problemwolf loszuwerden, müsste man seiner Meinung nach eine Quote für den Abschuss von Wölfen festlegen.

    Auch Schafzüchter Werner Neumann aus dem Neuwieder Stadtteil Heimbach-Weis kritisiert das begrenzte Abschussgebiet. Als Vorsitzender des Landesverbandes der Schafhalter/Ziegenhalter und Züchter Rheinland-Pfalz fordert er den sofortigen Abschuss von Wölfen. Wölfe seien sehr mobil. Wenn man wisse, wo das Rudel sei, solle man die Wölfe auch dort bejagen, so seine Ansicht.

    Schafzüchter pocht auf direkten Abschuss von Problemwölfen

    Neumann kritisiert die Naturschützer und deren Klage: “Ich bin keiner der sagt: Knallt alle Wölfe ab. Das sind auch Lebewesen.” Aber wegen eines einzigen Tieres gebe es jetzt Probleme, und aus seiner Sicht gehe da die Nutztierhaltung für den Menschen vor. 

    SWR

  • Wirtschaftsprüfer onaniert vor Praktikantin

    Wirtschaftsprüfer onaniert vor Praktikantin

    Wirtschaftsprüfer onaniert vor Praktikantin

    Hamburg – Widerlicher Schock für die Praktikantin einer renommierten Kanzlei: Während sie im selben Raum sitzen, onanierte ihr Kollegen offen und sichtbar im Glasbüro – über eine Stunde lang.

    Jetzt stand Chris W. wegen exhibitionistischer Handlungen in Hamburg vor Gericht. Er ist ein Wiederholungstäter.

    „Mein Puls ging hoch, ich saß da wie festgefroren. Es war schockierend. Widerlich!“, sagt Vanessa P. (25). Sie war 2023 seit fünf Monaten Praktikantin, als der Vorfall bei der international bekannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz im feinen Stadtteil Rotherbaum passierte.

    Kollege onanierte im Glasbüro

    Zuerst dachte P. sie habe sich verguckt, aber W., der ihr als Ansprechpartner vorgesetzt war, saß am Schreibtisch gegenüber tatsächlich mit offener Hose und hatte seinen Penis in der Hand. Und das in einem Büro, das rundum Glasscheiben hatte. Zwischendurch ging er raus, holte Kaffee, dann arbeitete er weiter an sich selbst.

    „Ich habe versucht, mir nichts anmerken zu lassen und übers Handy Rat bei Freunden zu bekommen. Dann hat er gefragt, ob ich mit meiner Arbeit zurechtkomme.“ Um ihr etwas zu erklären, sei W. an ihren Schreibtisch gekommen.

    „Ich habe auf seine Hände gestarrt, als er meine Maus und meine Tastatur angefasst hat, weil ich genau wusste, wo die vorher waren.“ In diesem Moment wurde ihr klar, was zu tun war: Raus und zum Chef!

    Seinen Job war Chris W. nach der Ekel-Tat sofort los. Auch seine Freundin hat ihn verlassen. Im Gerichtssaal legte er seiner Ex-Praktikantin 500 Euro als Schmerzensgeld auf den Tisch, bat um Entschuldigung.

    W. ist Wiederholungstäter

    2019 bekam er wegen Exhibitionismus bereits einen Strafbefehl über 1800 Euro, ersatzweise 90 Tage Haft. Er war in Niedersachsen viermal in Zügen beim Onanieren aufgefallen. Ob er sich seitdem mit seinem Problem beschäftigt habe, wollte der Richter wissen. Antwort: „Ich habe keinen, mit dem ich darüber sprechen kann. Ich habe gedacht, das mache ich mit mir selbst aus, so bin ich groß geworden.“

    Auf Anraten seines Anwalts hat W. jetzt eine Sexualtherapie begonnen, zweimal war er schon da und findet’s gut. Urteil: 4800 Euro Geldstrafe für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt, außerdem 2000 Euro Bußgeld und die Auflage, seine Therapie fortzusetzen. So die BILD

  • P. Diddy droht lebenslängliche Haft – Video !

    P. Diddy droht lebenslängliche Haft – Video !

    P. Diddy (Sean Combs – geschätztes Vermögen 900 Millionen US-Dollar) sitzt in Untersuchungshaft.

    Am Montag wurde der 54-Jährige in New York festgenommen, eine Freilassung für eine Kaution von 50 Millionen Dollar wurde abgelehnt.

    Dem einst gefeierten US-Star wird u.a. Menschenhandel, Erpressung und sexuelle Gewalt vorgeworfen.

    P. Diddy könnte im Falle einer Verurteilung mit einer Mindeststrafe von 15 Jahren davonkommen – oder die Richterin verdonnert ihn zu lebenslanger Haft!
    Der Prozess wird es zeigen.

    Die Aufnahmen stammen aus einer Überwachungskamera aus einem Hotel in Los Angeles. Sie sind so brutal, dass sie kaum auszuhalten sind. Zu sehen ist, wie Combs seine damalige Freundin Casandra „Cassie“ Ventura (38) im Jahr 2016 zusammenschlägt, sie hinter sich herschleift, mit Fußtritten traktiert und eine Vase nach ihr wirft. Nachdem das Video an die Öffentlichkeit gekommen war, gab P. Diddy kleinlaut zu: „Mein Verhalten in diesem Video ist unentschuldbar.“

  • MEGA SKANDAL – Reitstar täuscht Gehirntumor vor !

    MEGA SKANDAL – Reitstar täuscht Gehirntumor vor !

    Mega-Skandal um Reit-Star Eric Lamaze (55)

    Schock: Olympiasieger täuschte Gehirntumor vor

    Sensationelle Enthüllungen erschüttern die Reitsportwelt. Der gefeierte Olympiasieger Eric Lamaze (55) steht im Mittelpunkt eines Skandals, der für Aufsehen sorgt.

    Vor einigen Jahren schockte er die Öffentlichkeit, als er bekannt gab, an einem schweren Gehirntumor zu leiden. Wiederholt unterbrach er seine Karriere für angeblich notwendige Behandlungen, bis er im April 2022 seinen Rücktritt erklärte.

    Doch nun die schockierende Wahrheit: Lamaze war nie wirklich an Krebs erkrankt, sondern hatte die Diagnose offenbar vorgetäuscht.

    Seit 13 Jahren tobt ein heftiger Rechtsstreit um Lamaze. Ihm wird vorgeworfen, minderwertige Pferde für horrende 500.000 Euro verkauft zu haben. Um den Prozess in die Länge zu ziehen, soll der Kanadier sogar gefälschte Gesundheitsdokumente verwendet haben.

    Im März 2023 flog der Betrug auf, als er mutmaßlich gefälschte Dokumente über eine Kehlkopfkrebs-Operation vorlegte. Die kanadische Zeitschrift “Horse Sport” berichtete, dass der Ontario Superior Court of Justice Unstimmigkeiten in Lamazes angeblichen Beweisen für seine Krankheit entdeckt habe.

    Ein medizinischer Bericht über seine Krankheit, verfasst angeblich von einem Neurochirurgen in Brüssel, erwies sich als Fälschung. Die Sprache des Berichts war Niederländisch, obwohl der Arzt diese nicht beherrschte, und sein Name wurde falsch geschrieben.

    Der entscheidende Beweis wurde durch einen Privatdetektiv geliefert, der den Neurochirurgen in Brüssel befragte. Dieser gab schriftlich an, dass die Unterlagen gefälscht waren.

    Ein Richter äußerte sich zu dem Vorfall: “Herr Lamaze versuchte, das Gericht durch die Einreichung von drei gefälschten Briefen zu täuschen, die fälschlicherweise als medizinische Berichte über seinen schlechten Gesundheitszustand ausgegeben wurden.”

    Und weiter: “Dieser Betrug ist nicht nur ungeheuerlich, sondern Herr Lamaze täuschte auch eine Krebserkrankung im Endstadium vor, was eine Beleidigung für alle ist, die wirklich gegen diese gefürchtete Krankheit kämpfen. Dies tat er anscheinend nur, um einem Verfahren zu entgehen, das vor über zehn Jahren eingeleitet wurde und bis heute nicht verhandelt wurde.”

    Bereits jetzt wurde Lamaze zur Zahlung von 32.400 US-Dollar (ca. 30.200 Euro) verurteilt, um die Kosten der Gegenseite für eine Vertagung des Verfahrens zu decken. Sein langjähriger Verteidiger Tim Danson hat die Zusammenarbeit beendet.

    Dieser neueste Skandal reiht sich in eine lange Liste von fragwürdigen Vorfällen in Lamazes Karriere ein. Schon vor den Olympischen Spielen 1996 wurde er positiv auf Kokain getestet und aus dem Kader gestrichen. Vier Jahre später folgte ein weiterer positiver Dopingtest, diesmal auf Ephedrin, gefolgt von einer erneuten Kokainprobe. Die lebenslange Sperre wurde später aufgehoben.

    Fest steht: Eric Lamaze steht erneut schwer in der Kritik und sieht sich mindestens drei weiteren laufenden Verfahren gegenüber. Der Skandal um den einstigen Reit-Star nimmt immer größere Ausmaße an.

    BILD – WELT – 

  • Verstörende Details im Prozess gegen ZDF-Star

    Verstörende Details im Prozess gegen ZDF-Star

    Schauspieler bekennt sich „des Besitzes und der Herstellung von kinderpornografischem Material“ schuldig

    Der Missbrauchs-Prozess gegen den österreichischen Schauspieler und ehemaligen ZDF-Star Florian Teichtmeister (43) hat schockierende Einzelheiten über seine äußerst brutalen Missbrauchsfantasien ans Tageslicht gebracht.

    Die Staatsanwältin Julia Kalmar enthüllte vor Gericht Texte, die Teichtmeister zu den Tausenden von Dateien mit Minderjährigen hinzugefügt hatte, die er über Jahre gesammelt hatte.
    Diese schriftlichen Fantasien wurden von Kalmar als „pädo-sadistisch“ beschrieben, und sie fordert eine Haftstrafe für den Schauspieler.

    Das Urteil wurde schließlich um 13.26 Uhr von Richter Stefan Apostol gesprochen:

    Florian Teichtmeister wurde für schuldig befunden, „kinderpornografische Dateien hergestellt, bearbeitet, sich verschafft und besessen“ zu haben.

    Er wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt und muss sich bestimmten Therapie-Auflagen unterziehen.

    Ungewöhnliche Vergehen

    Im Gerichtssaal wurde berichtet, wie Teichtmeister das Material zu Dia-Shows zusammengestellt und neu bearbeitet hatte.

    Staatsanwältin Kalmar betonte dabei, dass sie in ihren 16 Jahren Berufserfahrung noch nie etwas Vergleichbares gesehen habe.

    Die Texte beschreiben sehr brutale Missbrauchsfantasien von Teichtmeister, die mit „pädo-sadistischen“ Texten versehen waren, die für alle Anwesenden im Saal nur schwer zu ertragen waren.

    Ein Beispiel, das im Vergleich zu anderen Texten noch als „harmlos“ erscheint, lautet: „Dich süßen Doofkopf werde ich verführen und locken, dann schlägt die grausame Falle zu und du bist ein Folter-Opfer.“

    Verteidigung durch Star-Anwalt Rudolf Mayer

    Der Star-Anwalt Rudolf Mayer, der bereits Josef Fritzl vertreten hat, versuchte, die sadistischen Texte zu den verstörenden Bildern mit Teichtmeisters künstlerischer Tätigkeit zu rechtfertigen.

    Mayer argumentierte, dass sein Mandant Teichtmeister versucht habe, etwas Eigenes zu schaffen.

    Teichtmeister selbst erklärte vor dem Landgericht in Wien, er habe durch den Besitz der verbotenen Bilder ein Machtgefühl verspüren wollen, um eine eigene Grenzüberschreitung aus seiner Kindheit zu kompensieren.

    Die Hochphase dieser Aktivitäten sei während der Corona-Lockdowns 2020 und 2021 gewesen, da er beruflich nicht gefragt und nicht gewollt war. Er habe versucht, diese Ohnmacht zu betäuben.

    Dem Schauspieler wird konkret vorgeworfen, sich zwischen Februar 2008 und August 2021 online rund 76.000 Dateien mit Darstellungen von Kindesmissbrauch besorgt zu haben. Einige der Opfer sollen jünger als 14 Jahre gewesen sein.

    Laut Staatsanwältin Kalmar belegen die Zeitstempel, dass die Hochphase in den Jahren 2020 und 2021 lag, aber bereits seit 2008 wurden 100 bis mehrere Tausend Dateien gespeichert.

    Teichtmeister nutzte Darknet-Plattformen wie „Pädochat“ oder „Lollipornstars“, und vier Datenträger sind laut einem Gutachter spurlos verschwunden.

    Das gefundene Material, bestehend aus Fotos und Videos, zeigt größtenteils den Missbrauch von Minderjährigen unter 14 Jahren.

  • Rolling Stones Affäre Hamburg – Bundesgerichtshof Verkündung

    Rolling Stones Affäre Hamburg – Bundesgerichtshof Verkündung

    Original Pressemeldung des Bundesgerichtshof

    Urteilsverkündung in  der “Hamburger Rolling-Stones-Affäre” im Reichsgerichtsgebäude – Sitz des Bundesverwaltungsgerichts

    Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 29. August 2023 über die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das am 8. April 2022 ergangene Urteil des Landgerichts Hamburg in der sogenannten “Rolling-Stones-Affäre”.

    Veranstalter überlässt Freikarten im Wert von über 14.000€ dem Amt

    Gegenstand des Strafverfahrens sind Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit der Ausrichtung eines Konzerts der Rolling Stones am 9. September 2017 im Hamburger Stadtpark.
    Der Konzertveranstalter soll dem Bezirksamt Hamburg-Nord Freikarten überlassen haben, um die Höhe des Entgelts für die Nutzung des Stadtparks zu beeinflussen.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts forderte der damalige Leiter des Bezirksamts R. bei den Vertragsverhandlungen Freikarten von dem Konzertveranstalter.
    Deren Geschäftsführer K. und der zuständige Projektleiter W. überließen ihm daraufhin 100 Freikarten im Gesamtwert von 14.743,90 Euro, die er insbesondere an Mitarbeiter des Bezirksamts verteilte, unter anderem an den damaligen Dezernatsleiter O.
    Dieser verfasste in Absprache mit R. ein rückdatiertes Schreiben, um eine Genehmigung der Annahme der “Freikartenspende” nach den dafür geltenden Dienstvorschriften zu fingieren. R. selbst nahm zudem auf Einladung von K. und W. an dem Konzert und an einem vorherigen Abendempfang teil.

    Das 1. Urteil – Landgericht

    Das Landgericht hat den vormaligen Bezirksamtsleiter R. wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung und den ehemaligen Dezernatsleiter O. wegen Vorteilsannahme sowie wegen Beihilfe zur Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung zu Gesamtgeldstrafen von 180 Tagessätzen zu je 120 Euro (R.) und 110 Tagessätzen zu je 110 Euro (O.) verurteilt.

    Zudem hat es die Einziehung des Wertes von Taterträgen angeordnet.
    Von einer Verurteilung des Angeklagten R. wegen Untreue oder Bestechlichkeit und des Angeklagten O. wegen Beihilfe hierzu hat es abgesehen, weil es nicht festzustellen vermocht hat, dass die Höhe des Nutzungsentgelts unangemessen niedrig gewesen oder durch die Gewährung der Freikarten beeinflusst worden wäre.

    Ebenso wenig hat das Landgericht es als strafbar bewertet, dass R. die Einladung zu Abendempfang und Konzert angenommen hat; dies habe der Erfüllung legitimer Repräsentationsaufgaben gedient.

    Freispruch wegen Bestechlichkeit


    Den Geschäftsführer des Konzertveranstalters K. und den für die Veranstaltung zuständigen Projektleiter W. hat es von den Vorwürfen der Bestechung freigesprochen.

    Sie seien davon ausgegangen, dass die Ausgabe der Freikarten und die Einladung des Bezirksamtsleiters sich im Rahmen des Üblichen bewegt habe; sie hätten daher nicht vorsätzlich gehandelt.

    Die Staatsanwaltschaft Hamburg greift das Urteil mit auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützten Revisionen an, soweit der Angeklagte R. nicht wegen Untreue und Bestechlichkeit, der Angeklagte O. nicht wegen Beihilfe hierzu und die Angeklagten K. und W. nicht wegen Bestechung verurteilt worden sind.
    Sie ist zudem der Auffassung, dass sich der Angeklagte R. durch die Weitergabe der Freikarten an seine Mitarbeiter wegen der Verleitung von Untergebenen zu einer Straftat strafbar gemacht habe. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist den Rechtsmitteln teilweise beigetreten.


    Die Angeklagten R. und O. haben ihre Verurteilung nicht angefochten.

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wird am 29. August 2023, 10 Uhr, im Großen Sitzungssaal des Reichsgerichtsgebäudes (Sitz des Bundesverwaltungsgerichts) in Leipzig, Simsonplatz 1, über die Revisionen verhandeln. Ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist für den 31. August 2023, 10 Uhr, am selben Ort vorgesehen.

    Vorinstanz:

    LG Hamburg – Urteil vom 8. April 2022 – 622 KLs 4/20

    Die maßgeblichen Vorschriften des StGB lauten:

    § 331 Vorteilsannahme

    (1) Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (…)

    § 332 Bestechlichkeit

    (1) Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar.

    (…)

    (3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwenden, wenn er sich dem anderen gegenüber bereit gezeigt hat,

    1.bei der Handlung seine Pflichten zu verletzen oder,

    2.soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei Ausübung des Ermessens durch den Vorteil beeinflussen zu lassen.

    § 333 Vorteilsgewährung

    (1) Wer einem Amtsträger, einem Europäischen Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr für die Dienstausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (…)

    § 334 Bestechung

    (1) Wer einem Amtsträger, einem Europäischen Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

    (…)

    § 357 Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat

    (1) Ein Vorgesetzter, welcher seine Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat im Amt verleitet oder zu verleiten unternimmt oder eine solche rechtswidrige Tat seiner Untergebenen geschehen läßt, hat die für diese rechtswidrige Tat angedrohte Strafe verwirkt.

    (…)

    Karlsruhe, den 21. Juli 2023

    Pressestelle des Bundesgerichtshofs
    76125 Karlsruhe
    Telefon (0721) 159-5013
    Telefax (0721) 159-5501

     

  • Der Fall des Monats vor Gericht in Koblenz – Ein teurer Umzug

    Der Fall des Monats vor Gericht in Koblenz – Ein teurer Umzug

    Ein teurer Umzug

    Muss ein Mieter, der beim Umzug zwei Kratzer in einem Aufzug verursacht, den kompletten Austausch der Edelstahlverkleidung bezahlen?

    Diese Frage hatte die 4. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz zu entscheiden.

    Urteil vom 24.04.2023, Az.: 4 O 98/21 (nicht rechtskräftig)

    Sachverhalt:

    Der Kläger ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in K. Dort ist ein Personenaufzug, Baujahr 2015,
    eingebaut, dessen Kabine innen mit einer Edelstahlverkleidung ausgekleidet ist.

    Im November 2019 nutzte der Beklagte, ein ehemaliger Mieter des Klägers, bei seinem Auszug den
    Aufzug. Beim Einstellen von Möbel in den Aufzug verursachte der Beklagte an der Rückwand und der
    linken Seitenwand jeweils einen Kratzer.

    Der Kläger behauptet, zur Wiederherstellung des Aufzugs sei ein vollständiger Austausch der Seiten und Rückwand erforderlich, was insgesamt einen Reparaturaufwand in Höhe von 13.550,00 € (netto)
    verursache.

    Außergerichtlich zahlte die Haftpflichtversicherung des Beklagten an den Kläger zur Abgeltung des
    Schadens einen Betrag in Höhe von 5.000 € und ist der Auffassung, dass weitergehende Ansprüche im
    Hinblick auf den Schaden unverhältnismäßig seien.

    Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Zahlung des Differenzbetrags in Höhe von 8.550 € zuzüglich
    angefallener Kosten für den Kostenvoranschlag in Höhe von 206,47 €.

    Entscheidung:

    Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz hat der Klage vollumfänglich stattgegeben.

    Nach der Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens steht für die Kammer
    fest, dass eine tatsächliche Schadensbeseitigung aus technischen Gründen nur durch den Austausch
    der beschädigten Edelstahlverkleidungen und durch den Ersatz gleichwertiger Originalteile möglich ist.
    Die Anbringung einer zusätzlichen Wandverkleidung mit dem Zweck, die Schäden zu kaschieren, sei
    aus statischen Gründen nicht möglich.

    Auch sind die erforderlichen Kosten nicht unverhältnismäßig. Grundsätzlich habe der Geschädigte einen Anspruch auf Naturalrestitution, d.h. auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes bzw.
    auf den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag (§ 249 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 BGB). Dies sei nur
    dann ausnahmsweise ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung nur mit unverhältnismäßig hohen
    Aufwendungen möglich ist (§ 251 Abs. 2 S. 1 BGB).

    Im Rahmen der durchgeführten Abwägung spreche für einen Austausch der beschädigten Teile, dass
    eine anderweitige Lösung technisch nicht möglich sei. Zwar handele es sich nur um eine „optische“
    Beeinträchtigung, welche aber nach den Ausführungen des Sachverständigen deutlich erkennbar sei.

    Auch scheitere ein Abzug „Neu für Alt“, denn mit der Wiederherstellung der beschädigten Wandverkleidungen geht weder eine Verbesserung des Aufzugs noch eine Verlängerung seiner Lebensdauer einher. Ein Aufzug ist stetig im Hinblick auf die Betriebssicherheit zu überprüfen und muss ständig dem jeweiligen Stand der Technik angepasst werden. Dies führt dazu, dass zugelassene Aufzüge regelmäßig erneuert und modernisiert werden müssen.

    Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

    § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes

    (1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde,
    wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
    (2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei
    der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur
    mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

    § 251 Schadensersatz in Geld ohne Fristsetzung

    (1) […]

    (2) Der Ersatzpflichtige kann den Gläubiger in Geld entschädigen, wenn die Herstellung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist. Die aus der Heilbehandlung eines verletzten Tieres
    entstandenen Aufwendungen sind nicht bereits dann unverhältnismäßig, wenn sie dessen Wert erheblich übersteigen.

  • Kinderschänder (47) flüchtet durchs WC-Fenster

    Kinderschänder (47) flüchtet durchs WC-Fenster

    Coburg (Bayern) – Aus dem Landgericht Coburg ist am Montag während einer Verhandlung ein 47 Jahre alter Angeklagter (Kinderschänder) entkommen.
    Die Polizei hat eine Großfahndung nach dem Mann eingeleitet, sagte ein Polizeisprecher in Coburg.

    Nach der Flucht eines verurteilten Mörders aus dem Amtsgericht Regensburg ist es der zweite Fall in Bayern dieser Art binnen weniger Wochen.

    FOTO des Gesuchten: KLICK HIER

    Der Gerichtskalender in Coburg sah am Montagvormittag eine Verhandlung gegen einen 47-Jährigen vor, der wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt war.
    Der Vater von 7 Kindern soll sich an seinen beiden Töchtern vergangen haben.

    Brisant: Nach Informationen der „Neuen Presse Coburg“ hatte das Landgericht erst während der Verhandlung vor 14 Tagen einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen den Mann erlassen.

    Der Flüchtige habe bis zur Fortsetzung der Verhandlung am Montag in der Justizvollzugsanstalt Kronach eingesessen, bestätigte der Polizeisprecher. Wie es zu der Flucht kommen konnte, war zunächst unklar.

    Die Zeitung berichtete, dem Mann seien während eines Toilettenganges die Fußfesseln abgenommen worden. Anschließend habe er ein nur wenig gesichertes Fenster zur Flucht genutzt.

  • Dieser Stinkefinger kostet den BMW-Fahrer 1200€

    Dieser Stinkefinger kostet den BMW-Fahrer 1200€

    In Ratingen bei Düsseldorf ist jetzt ein BMW-Fahrer vom Amtsgericht zu einer Strafe von 1200 Euro verdonnert worden – weil er seinen Mittelfinger in die Radarkamera gehalten hat – das berichtet u.a. die Bild.

    Mettmanner Straße in Ratingen – Der Fahrer des BMW fährt statt der erlaubten 50 km/h – 60 km/h  – und reckt, als er geblitzt wird, provokant seinen rechten Mittelfinger in die Kamera.

    Die Quittung dafür bekam er vor dem Ratinger Amtsgericht: Statt des Knöllchens über 20 Euro muss er nun 1200 Euro zahlen. Wegen Beleidigung!
    Die zuständige Polizei in Mettmann postete nun sein Blitzer-Foto, will damit auf die zunehmende Respektlosigkeit gegenüber Polizisten aufmerksam machen.

    Polizei Mettmann

  • Das Urteil im wortlaut  “Lebenslage Haft”  u.a. wegen Mordes

    Das Urteil im wortlaut “Lebenslage Haft” u.a. wegen Mordes

    Lebenslange Haft u.a. wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit und wegen Mordes – Urteil gegen einen mutmaßlichen Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes

    Der 1. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Koblenz hat heute den 58 Jahre alten syrischen Staatsangehörigen Anwar R. wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Form von Tötung, Folter, schwerwiegender Freiheitsberaubung, Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Tateinheit mit Mord in 27 Fällen, gefährlicher Körperverletzung in 25 Fällen, besonders schwerer Vergewaltigung, sexueller Nötigung in zwei Fällen, über eine Woche dauernder Freiheitsberaubung in 14 Fällen, Geiselnahme in zwei Fällen und sexuellen Missbrauchs von Gefangenen in drei Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

    Der Senat sieht es nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter anderem als erwiesen an, dass der Angeklagte Anwar R. im Rahmen eines ausgedehnten und systematischen Angriffs gegen die syrische Zivilbevölkerung als Mittäter 27 Menschen ermordet hat sowie 4.000 Menschen in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt und während der Ingewahrsamnahme gefoltert hat.

    Ausgedehnter und systematischer Angriff gegen die syrische Zivilbevölkerung:
    Nach den Feststellungen des Senats hat das syrische Regime jedenfalls seit Ende April 2011 einen ausgedehnten und systematischen Angriff gegen die eigene Zivilbevölkerung geführt.
    Anfang 2011 sei der sogenannte „arabische Frühling“ auf Syrien übergesprungen. Als sich die Proteste ausweiteten, sei eine „Zentrale Stelle für Krisenmanagement“ gegründet worden. Das Gremium habe unmittelbar dem Staatspräsidenten Bashar al-Assad unterstanden und für sämtliche Sicherheitskräfte das Vorgehen gegen die Protestbewegung vorgegeben. Ziel der im April 2011 gefassten Beschlüsse der Zentralen Stelle für Krisenmanagement sei es gewesen, die Proteste zur Stabilisierung des Regimes unter Einsatz von Waffengewalt um jeden Preis niederzuschlagen. Die Teilnehmer an Demonstrationen oder Kundgebungen hätten von weiteren Aktivitäten abgehalten und die Gesamtbevölkerung von Protesten nachhaltig abgeschreckt werden sollen.
    Die Vorgaben der „Zentralen Stelle für Krisenmanagement“ seien durch die Sicherheitskräfte und insbesondere auch die syrischen Geheimdienste umgesetzt worden. Diese hätten Protestkundgebungen unter Einsatz tödlichen Schusswaffengebrauchs zerschlagen. Täglich seien massenhaft Verhaftungen von tatsächlichen oder vermeintlichen Regimegegnern vorgenommen und diese in die Gefängnisse der Geheimdienste gebracht worden, unter anderem auch in das Gefängnis der Abteilung 251 des syrischen Allgemeinen Geheimdienstes in Damaskus. Dort seien die Gefangenen ohne rechtsstaatliches Verfahren eingesperrt, misshandelt und gefoltert worden.
    Die Gewalt sei nicht nur isoliert und zufällig angewendet worden, sondern im Rahmen einer umfassenden Strategie des Regimes. Die syrische Bevölkerung habe gefügig gemacht werden sollen.
    Nach Bewertung des Senats war dieser Angriff auf die syrische Zivilbevölkerung nicht nur in quantitativer Hinsicht ausgedehnt, sondern auch in qualitativer Hinsicht systematisch.

    Im Gefängnis der Vernehmungsunterabteilung der Abteilung 251 begangene Taten und Mittäterschaft des Angeklagten
    Der Senat ist zu der Feststellung gelangt, dass in dem der Vernehmungsunterabteilung der Abteilung 251 des Syrischen Allgemeinen Geheimdienstes in Damaskus angeschlossenen Gefängnis im Zeitraum von Ende April 2011 bis Anfang September 2012 mindestens 4.000 Gefangene inhaftiert waren. Die Häftlinge seien bei ihren Vernehmungen auf verschiedene Weise, etwa durch Schläge mit Kabeln oder Stöcken, Tritte und Elektroschocks, brutal gefoltert worden. Um die Gefangenen zu erniedrigen und zu demütigen, sei auch sexuelle Gewalt eingesetzt worden. Die Häftlinge seien außerhalb der Vernehmungen ebenfalls den Misshandlungen des Gefängnispersonals ausgesetzt gewesen und unter unmenschlichen und erniedrigenden Haftbedingungen in dem überfüllten Gefängnis festgehalten worden. Neben der selbst erlittenen Gewalt und Folter hätten die Gefangenen besonders unter den permanent hörbaren Schmerzensschreien der gefolterten Mithäftlinge gelitten. In dem stark überfüllten Gefängnis sei den Gefangenen teilweise das Schlafen nicht möglich gewesen. Medizinische Versorgung sei verweigert worden, die ausgegebenen Nahrungsmittel seien unzureichend und oftmals ungenießbar gewesen.
    27 inhaftierte Personen seien im Zeitraum von Ende April 2011 bis Anfang September 2012 infolge der Folter, der anderen Misshandlungen oder der Haftbedingungen gestorben.

    Zur Rolle des Angeklagten hat der Senat festgestellt, dass dieser Mitglied des syrischen Allgemeinen Geheimdienstes und dort in herausgehobener Position tätig gewesen sei. Ihm habe die Vernehmungsunterabteilung der für den Raum Damaskus zuständigen Abteilung 251 des Allgemeinen Geheimdienstes – auch bezeichnet als Al-Khaib- Abteilung – unterstanden. In dieser Funktion sei der Angeklagte auch für das an die Vernehmungsabteilung angeschlossene Gefängnis zuständig gewesen.
    Als Leiter der Vernehmungsabteilung sei der Angeklagte für die dortigen Geschehnisse einschließlich derjenigen im Gefängnis im Tatzeitraum April 2011 bis September 2012 verantwortlich gewesen. Er habe die Abläufe in dem Gefängnis überwacht und maßgeblich bestimmt und somit Tatherrschaft gehabt. Obgleich der Angeklagte die Taten nicht persönlich ausgeführt habe, seien ihm diese aufgrund seiner Entscheidungs- bzw. Befehlsgewalt zuzurechnen.
    Der Senat hat den Angeklagten aus diesem Grund als Mittäter verurteilt.

    Mord aus niedrigen Beweggründen
    Im Tatzeitraum sind im Al-Kathib-Gefängnis infolge der Misshandlungen 27 Menschen zu Tode gekommen. Der Senat sieht insoweit in der Person des Angeklagten das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes erfüllt. Der Angeklagte habe in seinem Dienst für den syrischen Geheimdienst friedliche politische Gegner bis hin zu ihrer physischen Vernichtung bekämpfen wollte. Dieser Kampf habe dem Ziel gedient, den Sturz des totalitären Regimes zu verhindern. Auf dieser Weise habe der Angeklagte zugleich seine angesehene soziale Stellung als Oberst des Allgemeinen Geheimdienstes und die damit verbundenen Privilegien erhalten wollen. Hierin hat der Senat niedrige Beweggründe erkannt.

    Kein entschuldigender Notstand
    Die Verteidigung hat die Auffassung vertreten, der Angeklagte könne wegen entschuldigenden Notstands (§ 35 StGB) nicht für seine Tat zur Verantwortung gezogen werden. Ein Verlassen seines Postens und eine Abkehr vom syrischen Regime wäre für ihn und seine Familie lebensgefährlich gewesen, er habe die Rache des Regimes fürchten müssen.
    Der Senat hat das Vorliegen eines entschuldigenden Notstands jedoch verneint. Er hat festgestellt, dass der Angeklagte im Dezember 2012 die Flucht aus Syrien ergriffen hat. Nach Überzeugung des Senats hätte der Angeklagte Syrien jedoch bereits zu einem deutlich früheren Zeitpunkt verlassen können. In Anbetracht der Schwere der verübten Straftaten sei für den Angeklagten zumutbar gewesen, sich diesen Taten auch unter Inkaufnahme hoher persönlicher Risiken zu entziehen.

    Grundlage der Sachverhaltsfeststellungen des Senats:
    Die Feststellungen des Senats stützen sich auf die auf die Aussagen der mehr als 80 vernommenen Zeugen, darunter zahlreiche sachverständige Zeugen und Zeugen aus dem Ausland, die Angaben von Sachverständigen und die erhobenen Urkunds- und Augenscheinsbeweise. U.a. wurde eine Auswahl von Fotografien der sogenannten „Caesar-Dateien“ – nach Überzeugung des Senats Lichtbilder eines ehemaligen syrischen Militärfotografen – in Augenschein genommen und durch einen Sachverständigen forensisch bewertet. Neben zahlreichen weiteren Urkunden wurden Berichte von internationalen und Menschenrechtsorganisationen in den Prozess eingeführt.

    Strafmaß und Feststellung der besonderen Schwere der Schuld:
    Der Gesetzgeber sieht sowohl für Mord als auch für Straftaten nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 VStGB zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Der Senat hat entsprechend auf eine solche erkannt.

    Von der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld des Angeklagten hat der Senat abgesehen. Zu diesem Ergebnis ist der Senat nach einer umfassenden Abwägung gelangt. Berücksichtigt hat er unter anderem den Umstand, dass die Taten zehn Jahre zurückliegen, dass der Angeklagte nicht eigenhändig Gewalt ausgeübt hat und bezüglich der Tötungen nur bedingten Vorsatz hatte. Schließlich hat er sich vom Regime losgesagt.

    Dies bedeutet, dass nach 15 Jahren geprüft wird, ob die lebenslange Freiheitsstrafe des Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts Koblenz:
    Das sogenannte Weltrechtsprinzip erlaubt die weltweite Verfolgung von Straftaten, unabhängig vom Tatort und von der Nationalität von Täter und Opfer. Es beruht auf dem Gedanken, dass die Verfolgung von völkerrechtlichen Kernverbrechen im Interesse der Menschheit als solcher liegt. Das Weltrechtsprinzip ist in § 1 Satz 1 des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs aufgenommen worden. Die Vorschrift begründet die Zuständigkeit deutscher Gerichte u.a. für Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist.

    Die Zuständigkeit des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts Koblenz ist gemäß §§ 13 Abs. 1, 8, 9 StPO i.V.m. § 120 Abs. 1 Nr. 8 GVG begründet. Der frühere Mitangeklagte Eyad A. war nämlich in Zweibrücken wohnhaft und festgenommen worden, weshalb nach den vorgenannten Vorschriften auch die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts Koblenz für den Angeklagten Anwar R. begründet ist.

    Das Strafverfahren gegen Eyad A. wurde abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 1 StE 3/21 weitergeführt. In diesem Verfahren ist am 24. Februar 2021 ein Urteil des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts Koblenz ergangen, das noch nicht rechtskräftig ist (siehe dazu Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 24. Februar 2021).

     

    Maßgebliche Vorschriften (auszugsweise):

    § 1 Satz 1 VStGB
    Dieses Gesetz gilt für alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das Völkerrecht, für Taten nach den §§ 6 bis 12 auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist.

    § 7 VStGB Verbrechen gegen die Menschlichkeit

    Abs. 1
    Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
    1. einen Menschen tötet,

    5. einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,
    6. einen anderen Menschen sexuell nötigt oder vergewaltigt, ihn zur Prostitution nötigt, der Fortpflanzungsfähigkeit beraubt oder in der Absicht, die ethnische Zusammensetzung einer Bevölkerung zu beeinflussen, eine unter Anwendung von Zwang geschwängerte Frau gefangen hält,

    9. einen Menschen unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt
    …..
    wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.

    § 211 StGB

    Abs. 1
    Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

    Abs. 2
    Mörder ist, wer
    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

    einen Menschen tötet.

    § 177 StGB in der Fassung vom 13. November 1998

    Abs. 1
    Wer eine andere Person
    1. mit Gewalt,
    2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
    3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
    nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

    Abs. 2
    In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
    1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
    2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

    Abs. 3
    Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
    1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
    2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
    3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

    § 25 StGB

    Abs. 2
    Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).