Richter nennt Tat โHinrichtungโ
Andreas S (39) muss lebenslang in Haft
Auch wenn dieses Urteil Yasmin B. (โ 24) und Alexander K. (โ 29) nicht mehr zurรผckbringt โ zumindest dรผrfte sich die Welt fรผr Familie, Freunde, Kollegen und alle Trauernden ein bisschen gerechter anfรผhlen.
Der Polizistenmรถrder Andreas S. (39) muss lebenslang ins Gefรคngnis!
Das Landgericht Kaiserslautern verurteilte den Wilderer wegen zweifachen Mordes an Polizeianwรคrterin Yasmin B. und Oberkommissar Alexander K. am 31. Januar 2022. Die beiden hatten Andreas S. und dessen Gehilfen Florian V. nachts bei der illegalen Jagd erwischt.
Andreas S. schoss nach รberzeugung der Richter mit einem Jagdgewehr und einer Schrotflinte auf die uniformierten Polizisten, um die Tat zu vertuschen.
Danach flรผchtete er mit Florian V., bei dem das Gericht wegen seines Beitrags zur Aufklรคrung der Morde von einer Bestrafung absah, ins saarlรคndische Sulzbach. Dort zerlegte Andreas S. seelenruhig die gewilderten Tiere. Als ein Spezialeinsatzkommando ihn festnahm, trug er noch die blutige Metzgerschรผrze.
Der insolvente Polizistenmรถrder ย bestritt die Anklage-Vorwรผrfe bis zuletzt.
Seine Version, die die Richter als Lรผge einstufen: Florian V. hรคtte die Polizistin erschossen. Er selbst hรคtte lediglich in Notwehr auf Alexander K. geschossen und ihn getรถtet, weil der mit der Dienstwaffe auf ihn feuerte. In seinem letzten Wort vor Gericht jammerte er, das Verfahren habe ihn an โHexenprozesseโ erinnert.
Die Tat hatte laut Stefan Orthen โHinrichtungscharakterโ. Nebenklage-Anwalt Prof. Guido Britz (58, vertritt die Familie von Alexander K.) wurde noch deutlicher.: โZwei Polizisten sind auf bestialische Art und Weise zu Tode gebracht worden.โ Aus seiner Sicht sei die Tat ein โAbknallen von Beamten wie Tiereโ gewesen.
Polizist mit Nachtsichtgerรคt gejagt
Das Gericht sah das auch so, stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist ausgeschlossen, dass Andreas S. schon nach 15 Jahren die Freilassung auf Bewรคhrung beantragen kann. Richter Raphael Mall bezog sich in seiner Urteilsbegrรผndung mehrfach auf einen Kommentar von Andreas S. zu seinen Jagd-Erfolgen: โKopfschuss – wie immer.โ
Der Wilderer habe vor allem auf Alexander K. mit einer 12 000 Euro teuren Nachtsicht-Zieloptik regelrecht Jagd gemacht, โbeide Beamte erlegt, wie er sonst das Wild erlegt hat.โ Die Schรผsse in den Kopf der Polizisten verglich er mit einem Fangschuss bei Tieren: โAber bei Menschen nennt man es nicht Fangschuss, sondern Hinrichtung.โ
Andreas S. und seine Verteidiger werden das Urteil wahrscheinlich nicht annehmen und Revision dagegen einlegen.
