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Urteil im Polizistenmord von Kusel gefallen

Gericht - Richter - lebenslang

Richter nennt Tat „Hinrichtung“
Andreas S (39) muss lebenslang in Haft

Auch wenn dieses Urteil Yasmin B. (†24) und Alexander K. (†29) nicht mehr zurückbringt – zumindest dürfte sich die Welt für Familie, Freunde, Kollegen und alle Trauernden ein bisschen gerechter anfühlen.

Der Polizistenmörder Andreas S. (39) muss lebenslang ins Gefängnis!

Das Landgericht Kaiserslautern verurteilte den Wilderer wegen zweifachen Mordes an Polizeianwärterin Yasmin B. und Oberkommissar Alexander K. am 31. Januar 2022. Die beiden hatten Andreas S. und dessen Gehilfen Florian V. nachts bei der illegalen Jagd erwischt.

Andreas S. schoss nach Überzeugung der Richter mit einem Jagdgewehr und einer Schrotflinte auf die uniformierten Polizisten, um die Tat zu vertuschen.

Danach flüchtete er mit Florian V., bei dem das Gericht wegen seines Beitrags zur Aufklärung der Morde von einer Bestrafung absah, ins saarländische Sulzbach. Dort zerlegte Andreas S. seelenruhig die gewilderten Tiere. Als ein Spezialeinsatzkommando ihn festnahm, trug er noch die blutige Metzgerschürze.

Der insolvente Polizistenmörder  bestritt die Anklage-Vorwürfe bis zuletzt.

Seine Version, die die Richter als Lüge einstufen: Florian V. hätte die Polizistin erschossen. Er selbst hätte lediglich in Notwehr auf Alexander K. geschossen und ihn getötet, weil der mit der Dienstwaffe auf ihn feuerte. In seinem letzten Wort vor Gericht jammerte er, das Verfahren habe ihn an „Hexenprozesse“ erinnert.

Die Tat hatte laut Stefan Orthen „Hinrichtungscharakter“. Nebenklage-Anwalt Prof. Guido Britz (58, vertritt die Familie von Alexander K.) wurde noch deutlicher.: „Zwei Polizisten sind auf bestialische Art und Weise zu Tode gebracht worden.“ Aus seiner Sicht sei die Tat ein „Abknallen von Beamten wie Tiere“ gewesen.

Polizist mit Nachtsichtgerät gejagt

Das Gericht sah das auch so, stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist ausgeschlossen, dass Andreas S. schon nach 15 Jahren die Freilassung auf Bewährung beantragen kann. Richter Raphael Mall bezog sich in seiner Urteilsbegründung mehrfach auf einen Kommentar von Andreas S. zu seinen Jagd-Erfolgen: „Kopfschuss – wie immer.“

Der Wilderer habe vor allem auf Alexander K. mit einer 12 000 Euro teuren Nachtsicht-Zieloptik regelrecht Jagd gemacht, „beide Beamte erlegt, wie er sonst das Wild erlegt hat.“ Die Schüsse in den Kopf der Polizisten verglich er mit einem Fangschuss bei Tieren: „Aber bei Menschen nennt man es nicht Fangschuss, sondern Hinrichtung.“

Andreas S. und seine Verteidiger werden das Urteil wahrscheinlich nicht annehmen und Revision dagegen einlegen.

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