60 Jahre alte Frau nach körperlicher Auseinandersetzung schwer verletzt; Tatverdächtiger in Untersuchungshaft – Hanau/Steinheim
Nachdem Nachbarn am Mittwoch der Polizei eine körperliche Auseinandersetzung vor einem Einfamilienhaus im Siegweg in Hanau/Steinheim gemeldet hatten, fanden die eingesetzten Polizeibeamten dort eine 60-jährige Frau lebensgefährlich verletzt vor.
Die Verletzte wurde in ein Krankenhaus eingeliefert und befindet sich zwischenzeitlich nicht mehr in Lebensgefahr. Darüber hinaus konnte ein 30 Jahre alter Tatverdächtiger an der Anschrift angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Dieser leistete bei der Festnahme Widerstand, wodurch ein Polizeibeamter leicht verletzt wurde.
Die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei Hanau haben die Ermittlungen wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes aufgenommen, wobei die Ermittlungen zu den Hintergründen derzeit andauern. Der Tatverdächtige wurde am Donnerstag der Haftrichterin des Amtsgerichts Hanau vorgeführt, die den von der Staatsanwaltschaft Hanau beantragten Haftbefehl erließ.
Rückfragen zu dieser Meldung richten Medienvertreter und Medienvertreterinnen bitte an die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hanau, Frau Staatsanwältin Lisa Pohlmann, unter der Rufnummer 06181 297-319
Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Hanau und des Polizeipräsidiums Südosthessen von Mittwoch, 15.02.2023
Zwei Tatverdächtige nach Tankstellenüberfällen in Untersuchungshaft – Nidderau
Nach einer Serie von Tankstellenüberfällen im Januar und Februar in Nidderau konnten auf Grund umfangreicher Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Hanau und die eingerichtete Arbeitsgruppe der Kriminalpolizei Hanau drei männliche Tatverdächtige im Alter von 20, 23 und 24 Jahren ermittelt werden.
Bereits am Montag wurden die Wohnungen der drei Tatverdächtigen durchsucht. Darüber hinaus konnten die zwei 20 und 23 Jahre alten Beschuldigten durch Fahndungskräfte des Polizeipräsidiums Südosthessen vorläufig festgenommen werden. Am Dienstag erfolgte deren Vorführung bei dem Haftrichter am Amtsgericht Hanau,
der gegen beide den von der Staatsanwaltschaft Hanau beantragten Haftbefehl erließ. Die zwei Männer befinden sich nun in einer Justizvollzugsanstalt.
Hinweis: Rückfragen zu dieser Meldung richten Sie bitte an die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hanau, Staatsanwältin Lisa Pohlmann, unter der Rufnummer 06181 297-319.
Die Polizei hat am Montag im Regionalverband Saarbrücken einen mutmaßlichen Sexualstraftäter festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern wirft dem Mann den schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes vor. Der 30-Jährige ist verdächtig, im April 2022 in der Kaiserslauterer Marienburger Straße ein damals fünfjähriges Kind sexuell bedrängt und Gewalt gegen das Mädchen angewandt zu haben.
In Zusammenarbeit mit der Polizei des Saarlandes und des Polizeipräsidiums Westpfalz führten Ermittlungen und die Auswertung von Tatortspuren auf die Fährte des Verdächtigen. Nach dem aktuellen Stand der Erkenntnisse ist der Mann im Saarland bereits einschlägig aufgefallen. Die Ermittlungen der saarländischen Polizei hierzu dauern an. Der 30-Jährige wurde am Montag, gegen 14 Uhr, von Einsatzkräften in seinem Wohnhaus festgenommen. Am Dienstag erfolgte die Vorführung des Verdächtigen beim Amtsgericht Kaiserslautern. Gegenüber dem Gericht machte der 30-Jährige von seinem Schweigerecht Gebrauch. Zum Tatvorwurf äußerte er sich nicht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete der Ermittlungsrichter die Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr an. Der Mann wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht
Duisburg – Beamte der Duisburger Kriminalpolizei haben am Mittwoch (18. Januar, 08:30 Uhr) einen 14-Jährigen in Neumühl festgenommen. Ermittler zählten seit seiner Strafmündigkeit im März 2022 43 Straftaten, die auf das Konto des Jugendlichen gehen sollen. Darunter Bedrohungen, Diebstähle, unter anderem von Rollern, Körperverletzungsdelikte, Widerstand und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Die Taten ereigneten sich hauptsächlich im Duisburger Norden. In vier Fällen lag der Tatort in Krefeld. Zuletzt schlug der Teenager mit einem Komplizen auf der Bernhardstraße in Neumühl zu: In der Nacht zum 5. Januar verständigte ein aufmerksamer Zeuge die Polizei, weil sich ein Duo an dem Mofa seines Nachbarn zu schaffen machten. Die beiden fuhren mit dem Mofa davon, stürzten und rannten vor den Beamten weg. Die Polizisten holten die beiden mutmaßlichen Diebe ein und stellten sie.
Anschließend übergaben die Einsatzkräfte die Jugendlichen an Erziehungsberechtigte
(wir berichteten: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50510/5409982 ).
Bei der Festnahme und der Verkündung des Haftbefehls am Mittwoch (18. Januar) leistete der 14-Jährige Widerstand. Als ein Ermittler ihm Handschellen anlegen wollte, riss der Jugendliche sich los und biss dem Beamten durch die Winterjacke in den Arm. Mit Hilfe weiterer Polizisten gelang es, dem 14-Jährigen Handschellen anzulegen und ihn ins Gewahrsam zu bringen. Von dort aus führt ihn sein Weg nun in eine Jugendstrafanstalt. Der Beamte verletzte sich leicht, konnte aber im Dienst bleiben.
Am Mittwoch, 30.11.2022 gegen 23:30 Uhr wurde der Polizei Koblenz eine männliche Person gemeldet, welche andere Personen mit einem Messer vor einer Kneipe am Florinsmarkt bedrohen soll.
Vor Eintreffen der Einsatzkräfte der Polizei Koblenz versuchte der 31-jährige Beschuldigte zu flüchten, stürzte dabei aber eine drei Meter hohe Mauer herunter. Anschließend konnte der Beschuldigte durch die Polizei festgenommen werden. Zeugen konnten bestätigen, dass der Beschuldigte zuvor zwei Personen ein Messer an den Hals gehalten hatte.
Durch die Einsatzkräfte konnte zudem eine Alkohol-und Drogenbeeinfluss bei dem 31-Jährigen festgestellt werden. Weiterhin führte dieser eine geringe Menge Drogen mit sich.
Aufgrund des Sturzes wurde der Beschuldigte zunächst in einem naheliegenden Krankenhaus untersucht, bevor ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Im Anschluss wurde er durch die Einsatzkräfte zur Justizvollzugsanstalt verbracht, da gegen ihn ein aktueller Haftbefehl vorlag.
Es wurden Strafverfahren wegen Bedrohung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Boris Becker (54) wird rechtzeitig zu Weihnachten nach Deutschland abgeschoben – und ein freier Mann sein. Das berichtet die britische „Sun“. Seit sieben Monaten sitzt die Tennis-Legende im britischen Gefängnis, wegen Insolvenzstraftaten wurde Becker am 29. April zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Jetzt soll Boris für ein Schnellverfahren zugelassen worden sein, bei dem ausländische Häftlinge in ihre Heimatländer geschickt werden, um die britischen Gefängnisse zu entlasten.
Das Programm zur vorzeitigen Entlassung ermöglicht ausländischen Staatsangehörigen, die zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurden, eine Abschiebung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz – Zentralstelle für die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZeT_rlp) hat ein zunächst von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach geführtes Ermittlungsverfahren übernommen.
Dem 55 Jahre alten Beschuldigten, der im Kreis Birkenfeld wohnt, wird darin zur Last gelegt, am 03.02.2022 öffentlich zur Begehung einer rechtswidrigen Tat, nämlich der Tötung von Polizeibeamten, aufgefordert zu haben.
Hintergrund ist der Mord an zwei Polizeibeamten, die am 31.01.2022 im Rahmen einer Verkehrskontrolle im Bereich Kusel durch Kopfschüsse getötet worden waren.
In einem weiteren, kurze Zeit später online gestellten Video, soll er sich an „erfahrene Schützen“ gewandt und diesen für „einen Treffer zwischen die Augen“ ein Preisgeld von 500 Euro in Aussicht gestellt haben.
Die ZeT sieht in diesem Verhalten ein Vergehen des öffentlichen Aufforderns zu Straftaten nach § 111 Abs. 1, Abs. 2 Strafgesetzbuch. Auf ihren Antrag hat die Ermittlungsrichterin des Amtsgericht Koblenz einen Haftbefehl erlassen, der heute vollstreckt wurde. Das Amtsgericht teilt die Befürchtung der ZeT, dass der Beschuldigte versuchen wird, sich durch Flucht der Strafverfolgung zu entziehen.
Hintergrund:
Gemäß § 111 Abs. 1 StGB macht sich derjenige strafbar, der öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Abs. 3 StGB) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert. Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, sieht das Gesetz eine Strafdrohung von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.
Das Ministerium der Justiz hat mit Rundschreiben vom 20.10.2017 die Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus Rheinland-Pfalz bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gegründet. Sie ist als Landeszentralstelle originär zuständig für die Bearbeitung der Verfahren, die von dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof nach § 142a Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) an sie abgegeben werden. Insoweit ist sie auch für die Bearbeitung von Verfahren aus dem Saarland zuständig. Sie ist ferner sachlich zuständig für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung, besonderer Schwierigkeit oder besonderem Umfang aus den Bereichen des Terrorismus und Extremismus und kann Verfahren, die diese Kriterien erfüllen, jederzeit übernehmen. Seit dem 01.10.2021 ist die Landeszentralstelle unter den vorgenannten Voraussetzungen zudem für Verfahren der Hasskriminalität zuständig.
Bei Hasskriminalität handelt es sich um Straftaten, bei denen in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person wegen ihrer zugeschriebenen oder tatsächlichen Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, physischen und/oder psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität, politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements, ihres äußeren Erscheinungsbildes oder sozialen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder einen sonstigen Gegenstand richtet.
Aufruf zu Polizeimord im Netz: Festnahme durch Spezialkräfte
Am Abend des 3.2.22. nahmen Spezialkräfte der Polizei einen Mann fest. Im Netz hatte er zuvor Videos veröffentlicht, in denen er zur Tötung von Polizisten aufrief.
Am Abend, 03.02.2022, informierte die eingerichtete Ermittlungsgruppe (EG) „Hate Speech“ die Polizeiinspektion Idar-Oberstein über zwei Videos auf Facebook.
Darin rief ein 55-Jähriger zum sogenannten „Cophunting“ auf.
In den Videos habe er unter anderem die Anleitung gegeben, wie „Polizisten an einem beliebigen Tag in der Zeit von 23 bis 4 Uhr auf einen Feldweg gelockt und aus einem Hinterhalt heraus beschossen werden sollen“, teilen die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach und das Polizeipräsidium Trier mit. Diese „Jagd“ könne er gegen eine Teilnahmegebühr, beziehungsweise Entgelt, organisieren, heißt es dazu weiter.
Einsatz von Spezialkräften
Daraufhin habe die Dienststelle ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und einen Durchsuchungsbeschluss für das Anwesen des Verantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft beantragt. Dafür wurde Spezialkräfte der Polizei alarmiert, „um die Lage schnellstmöglich zu klären.“ Der Antrag wurde unmittelbar durch das Amtsgericht Bad Kreuznach erlassen. Der Zugriff erfolgte in einem Ort der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen um 22:20 Uhr.
Die Spezialkräfte stellten vor Ort fest, dass die Wohnungstür von innen verbarrikadiert war. Beim Eindringen habe ein Baseballschläger zugriffsbereit neben der Tür gestanden. In dem Raum, in dem der Beschuldigte festgenommen wurde, stand zudem eine zugriffsbereite, aber nicht geladene, Armbrust. Aufgrund dieser Situation setzten die Spezialeinsatzkräfte einen Elektro-Taser ein und konnten den 55-Jährigen überwältigen. In einer ersten spontanen Äußerung bestätigte er seinen mörderischen Hass auf die Polizei.
In psychiatrische Abteilung gebracht
Dem Mann wurde die Festnahme erklärt. Aufgrund seines psychischen Zustands wurde er zunächst in der Psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses in Gewahrsam genommen.
Kempten (Allgäu) – Bereits im Januar 2021 sind die Angeklagten in dem durch die Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Kempten zur Bekämpfung der internationalen Schleuserkriminalität in enger Zusammenarbeit mit der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung München geführten Ermittlungsverfahren nach umfangreichen verdeckten Maßnahmen in einem Großeinsatz festgenommen worden [Pressemitteilung vom 19.01.2021 – siehe Anlage]. Der Bandenchef ist bereits im Dezember 2020 in Österreich (Staatsanwaltschaft Eisenstadt) auf frischer Tat bei der Durchführung einer Schleusungsfahrt festgenommen und im Februar 2021 aufgrund eines erwirkten Europäischen Haftbefehls zur Strafverfolgung in Deutschland ausgeliefert worden.
Nach Abschluss der Ermittlungen und Anklageerhebung im Juli 2021 [Pressemitteilung vom 06.08.2021 -siehe Anlage] kamen ab dem 12.10.2021 die von der Staatsanwaltschaft Kempten angeklagten 20 Fälle zur Verhandlung. Gegen den Bandenchef wurde im September 2020 eine zweite Anklage erhoben, nachdem die internationalen Ermittlungen koordiniert und von den ungarischen Behörden (Staatsanwaltschaft Bacs-Kiskun) weitere aufgedeckte Schleusungsfälle übernommen worden sind. Die Szenerie, welche sich den Beteiligten und Zuschauern bei dem Prozess bot, war beeindruckend: Nachdem keiner der herkömmlichen Gerichtssäle für die Dimension dieses Verfahrens ausreichend Platz bot, hat das Landgericht Kempten kurzerhand den großen Fürstensaal in der Kemptener Residenz umfunktioniert. Die neun Angeklagten nahmen mit ihren jeweils bis zu drei Verteidigern in mehreren Reihen Platz, ihnen gegenüber die Staatsanwaltschaft, am Kopf des Saals erhöht das Gericht. Allein dieser Anblick vermittelte eindrücklich das Ausmaß der durch die Schleuserbande begangenen Straftaten. Die gesamte Verhandlung wurde für die zumeist arabisch sprechenden Schleuser simultan durch drei Dolmetscher aus eigens eingerichteten, schallisolierten Dolmetscherkabinen übersetzt.
Aufgrund der erdrückenden Beweislage gaben die Rechtsanwälte der Angeklagten schon zu Verhandlungsbeginn zu verstehen, dass ihre Mandanten grundsätzlich zu vollumfänglichen Geständnissen bereit wären. Nach mehreren Verständigungsgesprächen kam es zu einer Verfahrensabsprache, bei welcher sich das Gericht mit den Verfahrensbeteiligten über das zu erwartende Strafmaß für den Fall eines Geständnisses einigte. Bereits am vierten Prozesstag verkündete der Vorsitzende das Urteil der Strafkammer. Der von Zeugen als “Patron” beschriebene Kopf der Bande muss für 7 Jahre 3 Monate hinter Gitter. Für zwei weitere Täter aus der bestehenden “Kernbande” lautete das Strafmaß 2 Jahre 9 Monate bzw. 4 Jahre Freiheitsstrafe. Aufgrund der vom Gericht berücksichtigten positiven Auswirkung des Geständnisses auf das Strafmaß und der bereits bestehenden Untersuchungshaft von zehn Monaten erhielten vier Angeklagte, die jeweils nur in wenigen Fällen beteiligt waren, Freiheitsstrafen von 1 Jahr 3 Monaten bis zu 1 Jahr 9 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.
Weil sie ohne den erforderlichen Mund- und Nasenschutz am Flughafen Frankfurt angetroffen wurde, sitzt eine 55-jährige Deutsche seit dem 3. November im Gefängnis. Ursächlich dafür war allerdings nicht die fehlende Gesichtsmaske, sondern ein bestehender Haftbefehl.
Eine Streife der Bundespolizei sprach die Frau im Terminal 1 des Frankfurter Flughafens an und forderte sie auf, den vorgeschriebenen Mund- und Nasenschutz anzulegen. Die polizeibekannte 55-Jährige, die in der Vergangenheit bereits wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz aufgefallen war, zeigte sich allerdings uneinsichtig. Bei der anschließenden Überprüfung der Dame stellten die Beamten einen Vollstreckungshaftbefehl fest. Wegen Diebstahls wurde die Maskengegnerin im Juli 2021 zu einer Geldstrafe von insgesamt 800 Euro verurteilt. Da der Frau neben Einsicht und Maske auch die Barmittel fehlten, muss sie nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen absitzen.
Weil Bundespolizistinnen bei der Durchsuchung Marihuana bei der Frau fanden, wird darüber hinaus nun wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen sie ermittelt.
Die 55-Jährige wurde nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt Darmstadt eingeliefert.
Ein 23 Jahre alter Tatverdächtiger kam Mittwoch auf Antrag der Kieler Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft. Der Mann ist dringend verdächtig, in der Nacht zuvor in eine Wohnung eingedrungen zu sein und einen schweren Raub begangen zu haben.
Der Mann soll zunächst in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch gegen 01 Uhr in eine Erdgeschosswohnung in der Iltisstraße eingedrungen sein. Durch das Bellen ihres Hundes seien die 24 Jahre alte Mieterin und der 30-jährige Bewohner auf den Eindringling aufmerksam geworden.
Dieser habe sie dann mit einer Axt bedroht und die Herausgabe von Wertgegenständen gefordert. Nachdem er eine geringe Menge Bargeld, zwei Smartphones sowie mehrere Jacken erhalten beziehungsweise an sich genommen habe, sei er aus der Wohnung geflüchtet. Eine Fahndung mit mehreren Streifenwagen blieb zunächst erfolglos.
Im Rahmen eines Folgeeinsatzes in der Elisabethstraße fiel Beamtinnen und Beamten des 4. Reviers gegen 04:50 Uhr eine Person auf, auf die die Beschreibung zutraf. Bei dem polizeibekannten Tatverdächtigen konnten sie Teile des Raubguts sicherstellen.
Nach der Festnahme kam er ins Polizeigewahrsam. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel folgte Mittwoch die Vorführung beim Kieler Amtsgericht. Die Haftrichterin folgte dem Antrag und erließ einen Untersuchungshaftbefehl, der sofort vollstreckt wurde. Der 23-Jährige kam in eine Justizvollzugsanstalt. Die weiteren Ermittlungen führt das Kommissariat 13 der Kieler Kriminalpolizei.
Der Raub auf eine Mendener Tankstelle Mitte Juli steht vor der Aufklärung. Umfangreiche Ermittlungen führten Polizeibeamte auf die Spur eines 28-Jährigen. Nach ihm wurde in den vergangenen Wochen per internationalem Haftbefehl gefahndet. Am 13. August 2021 klickten auf Palma de Mallorca die Handschellen. Polizei und Staatsanwaltschaft haben die Auslieferung des Tatverdächtigen beantragt. Ihn erwartet eine mehrjährige Haftstrafe wegen schweren Raubes.
Der mutmaßliche Täter steht im Verdacht, weitere Raub-Taten zum Nachteil von Tankstellen außerhalb des Märkischen Kreises begangen zu haben. Die Zusammenhänge werden gegenwärtig noch geprüft. Die Ermittlungen hierzu dauern noch an. (dill)
Festnahme nach Androhung einer Gewalttat 02.07.2021 – Heute Nachmittag haben Einsatzkräfte einen Mann in Lichterfelde festgenommen. Der 59-Jährige soll zuvor gegen 11.45 Uhr über den Notruf der Polizei und über das Internet eine nicht näher konkretisierte Gewalttat im Bereich des Hauptbahnhofes angedroht haben. Gemeinsam mit der Bundespolizei, die im Bahnhof zuständig ist, wurden die Streifentätigkeiten sowohl durch uniformierte Einsatzkräfte wie auch durch Zivilkräfte am und im Bahnhof zum Schutz der Bevölkerung verstärkt. Die Ermittlungen führten schnell zur Identifizierung des Tatverdächtigen. Bis zur Lokalisierung des Gesuchten waren in der Spitze gut 400 Kräfte am Einsatz beteiligt. Die Bundespolizei setzte zeitweise einen Polizeihubschrauber zur Absuche im Stadtgebiet ein. Nachdem der Aufenthaltsort des polizeibekannten und psychisch auffälligen Mannes ermittelt war, nahm das Spezialeinsatzkommando ihn gegen 16.50 Uhr widerstandslos fest. Der Festgenommene wird den Ermittlerinnen und Ermittlern des Landeskriminalamtes überstellt.
Köln – In einem bei der Staatsanwaltschaft Köln geführten Ermittlungsverfahren hat die Polizei Köln am heutigen Tag einen Haftbefehl gegen einen 57 Jahre alten Zahnarzt in Moers vollstreckt. Gegen den sich zumindest offiziell zuletzt in Mallorca aufhaltenden deutschen Beschuldigten besteht u.a. der Verdacht eines Bankrotts gemäß § 283 StGB mit einem Schaden von annähernd 420.000,- Euro.
Der 57-Jährige wird noch heute einem Haftrichter in Köln vorgeführt.
Stuttgart-Münster – Polizeibeamte haben am Donnerstag (13.05.2021) einen 31 Jahre alten Mann festgenommen.
Er steh im Verdacht, eine 26 Jahre alte Frau vergewaltigt zu haben.
Die 26-Jährige suchte über eine Chatgruppe im Internet nach einer Wohnung.
Nachdem sich der 31-Jährige bei ihr gemeldet und eine Wohnung in Aussicht gestellt hatte, vereinbarten beide einen Besichtigungstermin. (Für Mittwoch (12.05.2021))
In der Wohnung soll der Tatverdächtige gegen 14.00 Uhr die Wohnungstür abgeschlossen, auf die Frau eingeschlagen und sie vergewaltigt haben.
Ermittlungen führten schnell auf die Spur des Tatverdächtigen.
Polizeibeamte nahmen ihn am Donnerstag gegen 17.00 Uhr in seiner Wohnung fest.
Der tatverdächtige Deutsche wird im Laufe des Freitags (14.05.2021) mit Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart auf Erlass eines Haftbefehls einem zuständigen Richter vorgeführt.
Koblenz Überregional – Am 10.05.2021 wurden unter Federführung der Fahndungseinheit der Verkehrsdirektion des Polizeipräsidiums Koblenz zeitlich und örtlich abgestimmte Kontrollmaßnahmen entlang der Bundesautobahnen A60, A61, A63 und A67 durchgeführt.
Herausragend war hierbei die Sicherstellung von 35 kg Amphetaminpaste bei einer Kontrolle eines VW Golf auf der BAB 61.
Der aus Osteuropa stammende Fahrzeugführer zeigte bei einer Routinekontrolle durch Zivilfahnder der Verkehrsdirektion Mainz eine entsprechende Drogenbeeinflussung durch Kokain und THC.
Bei der anschließenden Durchsuchungsmaßnahme kam neben der großen Menge Betäubungsmittel ein zugriffsbereites Messer zum Vorschein.
Nach erfolgter Vorführung erging am heutigen Tag Untersuchungshaftbefehl gegen den Fahrzeugführer.
Neben den 35 kg Amphetaminpaste konnten im Kontrollzeitraum noch 1,5 g Haschisch, 3,3 g Marihuana und 0,5 g Kokain aufgefunden und sichergestellt werden. Weiterhin wurden eine 9mm Patrone, mehrere in Fahrzeugen mitgeführte ausländische Fahrzeugkennzeichen, sowie zwei PKW mit dem Ziel der Einziehung sichergestellt.
Im Ergebnis wurden folgende Maßnahmen getroffen: 2 x Anzeige Betäubungsmittelgesetz, 4 x Anzeige Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, 2 x Anzeige Führen eines Kfz unter dem Einfluss von THC/Kokain, 4 x Anzeige Kennzeichenmissbrauch, 4 x Anzeige Urkundenfälschung, 4 x Anzeige Verstoß Pflichtversicherungsgesetz, 2 x Anzeige Verstoß Kraftfahrzeugsteuergesetz, 1 x Verstoß Aufenthaltsgesetz, 1 x Vollstreckung Haftbefehl, 1 x Festnahme mit dem Ziel der Vorführung
Gegen vier Uhr kontrollierten die Beamten die 28-Jährige im öffentlichen Bereich des Terminals. Die Überprüfung ihrer Identität ergab, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim seit März dieses Jahres mit zwei Haftbefehlen nach der Frau suchte. Das Amtsgericht Mannheim hatte die libysche Staatsangehörige im Mai 2019 wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro bzw. 40 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Zudem war sie im November 2020 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1.400 Euro bzw. 140 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden.
Die 28-Jährige konnte die geforderten Geldstrafen nicht bezahlen, sodass die Beamten sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zum Antritt ihrer Ersatzfreiheitsstrafen einer Brandenburger Justizvollzugsanstalt übergaben.
Polizeieinsatz aufgrund unklarer Bedrohungslage – Neubiberg
Am Montag, 19.04.2021, gegen 13:35 Uhr, meldete sich ein 28-Jähriger aus dem Landkreis München beim Polizeinotruf 110 und gab an, von einem 31-jährigen Angehörigen bedroht worden zu sein. Aufgrund dessen wurden mehrere Streifen der Münchner Polizei zur Einsatzörtlichkeit geschickt.
Nach ersten Ermittlungen ging der 28-Jährige am gemeinsamen Wohnanwesen vorbei, als der 31-Jährige aus einem Fenster im zweiten Obergeschoss eine massive Statue nach ihm warf. Der 28-Jährige wurde nicht getroffen. Zudem hatte der 31-Jährige gegenüber dem 28-Jährigen geäußert, dass er mit einer Gaspistole auf ihn schießen würde. Aufgrund der bedrohlichen Situation verständigte der 28-Jährige die Polizei.
Die Polizeibeamten konnten den 31-Jährigen kurz darauf unverletzt in der Wohnung festnehmen. In der Wohnung wurden drei Gaspistolen mit PTB-Zeichen aufgefunden. Der 31-Jährige verfügte zudem über einen kleinen Waffenschein.
Die Gaspistolen und der kleine Waffenschein wurden sichergestellt.
Das Landratsamt München wurde über den Vorfall informiert.
Der 31-Jährige wurde nach erfolgter Sachbearbeitung und einer erkennungsdienstlichen Behandlung wieder entlassen.
Er wurde wegen einer versuchten gefährlichen Körperverletzung und Bedrohung angezeigt.
Die Münchner Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Dudenhofen/Speyer 17.04.2021, 19.00 Uhr. Da es einem 28-jährigen Kunden bei der Rückgabe von Pfandflaschen in einer Tankstelle in Dudenhofen nicht schnell genug ging, schlug er dem Kassierer mit der Faust ins Gesicht und flüchtete aus der Tankstelle. Hierbei trat er noch gegen einen auf dem Gelände geparkten PKW und warf einen Stein auf die Motorhabe eines weiteren geparkten PKW. Einen weiteren Stein warf er auf der Flucht gegen die Terrassentür eines auf dem Fluchtweg liegenden Anwesens. Der verletzte Kassierer wurde im Krankenhaus behandelt.
Gegen 22.40 Uhr zerstörte der Randalierer in der Schandeinstraße in Speyer die Heckscheibe eines geparkten PKWs.
Im Rahmen der Fahndung wurde er von der Polizeistreife erwischt. Er stand unter Alkoholeinfluss und wurde über Nacht in Gewahrsam genommen. Es wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.