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Kusel – Auto wurde nach der Tat abgeschleppt – weitere Details

Kusel

Im Rahmen der richterlich angeordneten Öffentlichkeitsfahndung meldete sich am Tattag ein Zeuge über eine Rechtsanwältin, der angab, dass er auf Anruf eines der Tatverdächtigen das Auto abgeschleppt habe, das nicht mehr fahrbereit war. Der Abschlepport war nicht der Tatort, befand sich aber nur wenige Kilometer entfernt davon. Dieses Auto ist sichergestellt.

An ihm wurden Einschüsse festgestellt, die näher untersucht werden.

Im Anwesen in Sulzbach, bei bzw. in dem beide Tatverdächtige festgenommen wurden, wurden zwei Langwaffen sichergestellt, nämlich eine doppelläufige Schrotflinte und ein Jagdgewehr Winchester Bergara 308. In dem Anwesen in Spiesen-Elversberg, das der eine Tatverdächtige nach derzeitigen Erkenntnissen bewohnte, allerdings nicht nur er, wurden folgende Waffen sichergestellt: 5 Kurzwaffen, 10 Langwaffen, 1 Armbrust, 1 Repetiergewehr. Dieser Tatverdächtige hatte nach Auskunft der zuständigen Behörde zum Zeitpunkt der Tat weder einen Jagdschein noch eine Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen.  

Im Rahmen der richterlich angeordneten Öffentlichkeitsfahndung meldete sich am Tattag ein Zeuge über eine Rechtsanwältin, der angab, dass er auf Anruf eines der Tatverdächtigen das Auto abgeschleppt habe, das nicht mehr fahrbereit war. Der Abschlepport war nicht der Tatort, befand sich aber nur wenige Kilometer entfernt davon. Dieses Auto ist sichergestellt. An ihm wurden Einschüsse festgestellt, die näher untersucht werden.

Im Anwesen in Sulzbach, bei bzw. in dem beide Tatverdächtige festgenommen wurden, wurden zwei Langwaffen sichergestellt, nämlich eine doppelläufige Schrotflinte und ein Jagdgewehr Winchester Bergara 308. In dem Anwesen in Spiesen-Elversberg, das der eine Tatverdächtige nach derzeitigen Erkenntnissen bewohnte, allerdings nicht nur er, wurden folgende Waffen sichergestellt: 5 Kurzwaffen, 10 Langwaffen, 1 Armbrust, 1 Repetiergewehr. Dieser Tatverdächtige hatte nach Auskunft der zuständigen Behörde zum Zeitpunkt der Tat weder einen Jagdschein noch eine Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen.  

Nach dem gegenwärtigen Stand gibt es keinen dritten Tatverdächtigen für die Morde oder für die Jagdwilderei. Die Ermittlungen beziehen sich allerdings auch auf die Frage, ob es noch weitere Tatverdächtige gibt. Ich weise darauf hin, dass im Zuge der bisherigen Ermittlungen mehrfach bei Zeugen durchsucht wurde, am Beginn der Ermittlungen zu Fahndungszwecken, dann um Beweismittel zu finden. Auch bei Zeugen lässt die Strafprozessordnung solche Durchsuchungen zu. Auf einen Tatverdacht gegen die betreffenden Besitzer des Durchsuchungsobjekts kann man daraus nicht schließen. 

Beide Tatverdächtige wurden einem Schmauchspurentest unterzogen. Ferner wurden Blutproben genommen. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Welche Schlüsse man aus den Ergebnissen ziehen kann, wenn sie vorliegen, ist eine andere Frage.

Einer der beiden Tatverdächtigen hat eingeräumt, am Tatort gewesen zu sein, und bestritten, an den Morden beteiligt gewesen zu sein. Diese Einlassung wird durch die weiteren Ermittlungen überprüft.

In dem Anwesen in Sulzbach, wo beide Tatverdächtige festgenommen wurden, wurden eine Schrotflinte und ein Gewehr (Einlader) sichergestellt. An einem anderen Durchsuchungsort wurden weitere Schusswaffen sichergestellt. Diesbezüglich laufen Ermittlungen, wem die sichergestellten Waffen zuzuordnen sind und ob für ihren Besitz eine Erlaubnis bestand.

Die laufenden Ermittlungen beziehen sich auch auf die Frage, was die beiden Tatverdächtigen zwischen den Schüssen und der Festnahme gemacht haben, soweit das für die Aufklärung der Tat relevant ist.

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