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Autohaus-Einbrecher/Autodieb festgenommen

Am 14.03.21 versuchte eine Polizeistreife der Polizeiinspektion Cochem ein verdächtiges Fahrzeug mit mehreren Insassen einer Kontrolle zu unterziehen. Die Insassen waren aufgefallen, als sie sich in verdächtiger Weise an einem Kfz-Betrieb in Ellenz-Poltersdorf zu schaffen machten.

Es kam zu einer Verfolgungsfahrt. Den Insassen gelang jedoch die Flucht. Das Auto musste jedoch bei der Flucht von den Tätern zurückgelassen werden. Es wurde sichergestellt, weil es im Rahmen eines Einbruchs im Bereich Bonn gestohlen wurde. Die flüchtenden Täter brachen im Anschluss dann in ein Autohaus in Ernst ein. Bei der Flucht nutzten sie ein gestohlenes Fahrrad. In Ernst entwendeten sie Bargeld und ein weiteres Auto.

Mit einem nagelneuen VW T-Roc und einem Satz gestohlener Kennzeichen fuhren sie in den Westerwald und verübten dort vermutlich weitere Einbrüche. Der gestohlene VW T-Roc wurde im Bereich Montabaur sichergestellt. Eine intensive Spurensuche führte dann zur Identifizierung eines 41-jährigen, moldauischen Staatsangehörigen, gegen den bereits in einer anderen Sache ein Vollstreckungshaftbefehl wegen einer Verbüßung einer Restfreiheitsstrafe vorlag. Er befindet sich seit dem 25.06.21 in einer JVA in Hessen. Das Amtsgericht Koblenz hat am 18.06.21 gegen diesen Tatverdächtigen nun einen weiteren Untersuchungshaftbefehl erlassen, der im Anschluss vollstreckt wird. Rechtlicher Hinweis:

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein so genannter Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits ein Tatnachweis geführt worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.”

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