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Dringender Spinat-Rückruf: Potenzielle Gefahr für Verbraucher 

Verbraucherschutz - REWE - Warenrückruf

Dringender Spinat-Rückruf: Potenzielle Gefahr für Verbraucher 

Köln – Rewe hat eine Rückrufaktion für seinen Tiefkühlspinat der Eigenmarke „Beste Wahl“ gestartet, da eine mögliche Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.

Trotz strenger Kontrollen sind Produktrückrufe unvermeidlich. Aktuell warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vor dem Konsum von
Tiefkühlspinat der Eigenmarke „Beste Wahl“.

Der Rückruf betrifft den „Rewe Junger Spinat“, hergestellt von der Ardo GmbH und erhältlich bei Rewe unter der Bezeichnung „Beste Wahl, Junger Spinat Gehackt, 450 g“. Die betroffenen Artikel haben die EAN-Nummer 4337256051699 und ein Mindesthaltbarkeitsdatum bis Januar 2026.

Es besteht die Möglichkeit, dass sich in einzelnen Verpackungen dünnste Metallspäne befinden, was potenziell zu ernsthaften Verletzungen führen kann, so produktwarnungen.eu.

Konsumenten sollten das betroffene Produkt nicht verzehren und es in den Handel zurückbringen. Der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet.

Der Rückruf betrifft folgende Bundesländer: Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen. Kunden sollten die Produktionschargen 144003 und 144004 überprüfen, da andere Chargen nicht betroffen sind.

Die Ardo GmbH entschuldigt sich ausdrücklich für die Unannehmlichkeiten bei den Verbrauchern.

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