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Mainz: Falsche Fahndungsplakate – Verletzung Persönlichkeitsrecht

Ein nicht im Dienst befindlicher Polizeibeamter bemerkte am Samstagnachmittag an einem Laternenmast in der Mainzer Altstadt ein Fahndungsplakat, welches den Anschein erweckte, dass es von der Polizei erstellt wurde. Auf dem Plakat wurde auf ein Körperverletzungsdelikt Bezug genommen, dass sich am Rosenmontag in einer Mainzer Gaststätte zugetragen hatte.

Das Plakat bildete eine vermeintlich tatverdächtige Person ab. Ein darunter stehender Zeugenaufruf forderte dazu auf, sich bei Erkenntnissen bei der örtlichen Polizeidienststelle zu melden. Im Nahbereich konnte noch ein zweites Plakat festgestellt werden.

Beide wurden entfernt. Aufgrund der Umstände steht das Opfer der oben genannten Körperverletzung im Verdacht, die Plakate aufgehängt zu haben. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat im Sinne des Kunsturhebergesetzes eingeleitet, da die Verwendung des Fotos einer Person ohne deren Zustimmung nicht erlaubt ist.

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