Bundesnotbremse war verfassungsgemäß
Kontakt- und Ausgangssperren sowie Schulschließungen während der Bundesnotbremse im Frühjahr 2021 waren verfassungskonform. Das hat heute das Bundesverfassungsgericht in zwei Verfahren entschieden und gleichzeitig Beschwerden dagegen zurückgewiesen.
Die verhängten Maßnahmen waren nach Ansicht der Karlsruher Richter kein unzulässigen Eingriff in die Grundrechte und hätten “in der Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz” gedient und dazu beigetragen, das Gesundheitssystem aufrecht zu erhalten. Das Verbot von Präsenzunterricht und die damit verbundenen Schulschließungen hätten zudem nicht das Recht auf schulische Bildung verletzt.
Das Gericht räumte ein, dass sehr wohl in einzelne Grundrechte eingegriffen wurde, insgesamt seien aber alle Einschränkungen aufgrund der erheblichen Gefahrenlage mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen.
Auch wenn die Bundesnotbremse bereits vor 5 Monaten ausgelaufen war, wird das heutige Urteil genaustens unter die Lupe genommen, weil es für künftige Entscheidungen einen sogenannten Leitcharakter haben dürfte. Daraufhin hatte auch der Präsident des Verfassungsgerichtes Stephan Harbarth hingewiesen. „Aus den ausführlichen Begründungen ergäben sich aber üblicherweise “Hinweise für Folgefragen, die sich stellen werden, etwa für kommende Pandemien oder für Maßnahmen in der gegenwärtigen Pandemie für die kommenden Monate.”
Und auf „kommende Monate“ muss man dabei dann konkret gar nicht schauen, denn schon heute um 13:00 Uhr sind die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel, der designierte neue Kanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder zu einer Telefonkonferenz verabredet, bei der dann über weitergehende Maßnahmen in der aktuellen Lage beraten wird. Hier werden von Fachleuten einschneidende Einschränkungen gefordert und von vielen auch erwartet. Es gibt aber auch weiterhin Politiker, die noch abwarten wollen.
Erste Statements aus der Politik begrüßen die Karlsruher Entscheidung, so twitterte der bayerische Ministerpräsident Söder direkt und unter der Überschrift „Bestätigung auf ganzer Linie“, dass nun nachträglich alle Maßnahmen rechtens sind und das Urteil die Grundlage einer neuen Bundesnotbremse sei. Man müsse „jetzt sehr schnell handeln“.
Allerdings soll die heutige Konferenz nicht die für den 9. Dezember angekündigte nächste Ministerpräsidentenkonferenz ersetzen, doch vielen Politikern dauert das aufgrund der angespannten Lage zu lange. Auch die Bürger erwarten nun entschlossenes Handeln, wie diverse aktuelle Umfragen zeigen.
Bloss nicht das L-Wort in den Mund nehmen
Bei einem Blick auf die aktuelle Corona-Politik konnte man zuletzt den Eindruck haben, dass es die Ampelparteien um jeden Preis verhindern wollen, neue Maßnahmen wie beispielsweise einen erneuten Lockdown zu verabschieden, obwohl einige Parteien dieses in Ihren Wahlversprechen kategorisch ausgeschlossen hatten. Insbesondere die FDP tut sich hier sehr schwer, waren es auch viele FDP Abgeordnete, die vor dem Verfassungsgericht gegen die bisherige Notbremse geklagt hatten und letztendlich heute unterlegen sind. SPD und auch Grüne tun sich ebenfalls schwer, konkrete Position zu beziehen, denn schließlich soll ja auch noch Olaf Scholz zum Kanzler gewählt und eine neue Regierung verabschiedet werden. Da ist man dann wohl eher zurückhaltend und insbesondere das „böse L-Wort“ darf unter keinen Umständen ausgesprochen werden, irgendwie wie bei „Voldemort“.
Es bleibt abzuwarten, ob es heute zu konkreten Beschlüssen kommt oder ob weiterhin (und dann mindestens 9 Tage) gewartet werden soll.
Symbolbild