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Cannabisgesetz in Rheinland-Pfalz: weiterhin konsequent im Kampf gegen die Drogenkriminalität

Rheinland-Pfalz - Cannabis - Drogen

Rheinland-Pfalz zieht erste Bilanz – Deutlicher Rückgang bei Verstößen

Seit dem 1. April 2024 ist das Konsumcannabisgesetz in Kraft.

Es regelt den Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis für Erwachsene ab 18 Jahren.

In Rheinland-Pfalz zogen Innenminister Michael Ebling, Polizeiinspekteur Friedel Durben und
LKA-Präsident Mario Germano nun eine erste Bilanz.

54 Prozent weniger Verstöße durch neue Gesetzeslage

Im Jahr 2024 wurden rund 5.400 Verstöße im Zusammenhang mit Cannabis registriert.

Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das einen Rückgang von 54 Prozent.

Hintergrund ist der Wegfall vieler Strafverfahren beim Besitz geringer Mengen zum Eigenkonsum.

So kann sich die Polizei verstärkt um schwere Rauschgiftkriminalität kümmern.

Handel und illegaler Anbau bleiben im Fokus

Trotz Teillegalisierung verfolgt die Polizei den unerlaubten Handel und nicht genehmigten Anbau konsequent weiter. Seit Inkrafttreten des Gesetzes ermittelte die Polizei 793 Tatverdächtige.

Besonders auffällig: Rund 29 Prozent der Verdächtigen waren unter 21 Jahre alt.

Cannabis ist weiterhin das häufigste Rauschmittel bei Drogendelikten in Rheinland-Pfalz.

Weniger Unfälle unter Cannabiseinfluss

2024 stieg die Gesamtzahl der Drogenunfälle leicht auf 407 an.

Gleichzeitig sank die Zahl der Unfälle unter Cannabiseinfluss deutlich – von 235 auf 173.

Die Polizei beobachtet die Entwicklung genau und setzt auf gezielte Kontrollmaßnahmen.

Dazu zählen etwa Kontrollen bei Veranstaltungen oder
Verkehrsknotenpunkten.

Aufklärung über Social Media und Präventionskampagnen

Zur Prävention nutzt die Polizei verstärkt Social Media.

Die Kampagne „Schlüsselmoment“ klärt über Gefahren von Drogenfahrten auf.

Ziel ist es, junge Menschen für sichere Verkehrsentscheidungen zu sensibilisieren.

Warnung vor Risiken für Jugendliche

LKA-Präsident Mario Germano warnt vor den gesundheitlichen Risiken des Cannabiskonsums.

Besonders Kinder und Jugendliche seien gefährdet.

Die Polizei setzt daher auch in Zukunft auf konsequente Kontrollen und
Aufklärung.

Gesetzesprüfung läuft auf Bundesebene

Innenminister Ebling begrüßt die wissenschaftliche Evaluierung des Gesetzes. Durchgeführt wird sie unter anderem von der Universität Tübingen.

Besonders die erlaubte Menge von 50 Gramm steht dabei im Fokus. Diese Menge kann über 300 Konsumeinheiten im Monat ergeben.

Rheinland-Pfalz beteiligt sich aktiv an der Bewertung. Ziel ist eine praxisnahe und sichere Umsetzung der Gesetzgebung.

Rheinland-Pfalz bleibt konsequent

Ebling betont: „Unsere Polizei ist gut aufgestellt und handelt konsequent.“ Man werde die Entwicklung genau verfolgen und neue Erkenntnisse einfließen lassen.

So soll Rheinland-Pfalz auch künftig ein sicheres Bundesland bleiben.

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