Kreis Neuwied. Der Flüchtlingszustrom aus der Ukraine stellt das Jugendamt der Neuwieder
Kreisverwaltung vor gewaltige Herausforderungen. Wie Abteilungsleiter Jürgen Ulrich in der
jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses ausführte, sind 2015/16 bis zu 130 unbegleitete
Minderjährige Ausländer (UMA) in Jugendhilfemaßnahmen betreut worden. Aktuell ist jedoch
eine ganz andere Zusammensetzung der Flüchtlingsgruppen festzustellen. In hohem Maß reisen
Mütter mit ihren Kindern ein, daneben aber auch Minderjährige oder Gruppen mit
Begleitpersonen. In diesen Fällen muss das Kreisjugendamt zunächst klären, ob die
Begleitpersonen eine Vollmacht der Eltern vorweisen können. Dann gelten sie nicht als
unbegleitete Ausländer. Gleichwohl sind sich die Fachleute des Kreisjugendamtes einig, dass
Hilfen trotzdem erforderlich sein können. So sei erst kürzlich ein Begleiter aufgefallen, der zwar
von den Eltern der Kinder gebeten worden war, die Betreuung zu übernehmen, mit den
Minderjährigen aber schlicht überfordert war.
„Für die Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen hat der Kreis
– wie weitere Kommunen im nördlichen Rheinland-Pfalz – 2015/16 einen Vertrag mit der Stadt
Trier abgeschlossen. Im dortigen Schwerpunktjugendamt klärt spezialisiertes Personal die
Situation der Minderjährigen ab, stellt ihr Alter fest und überprüft den Unterstützungsbedarf“,
erklärt Landrat Achim Hallerbach. Welche Hilfen insgesamt für Familien mit Fluchterfahrung
notwendig sind, ist laut Ulrich derzeit aber noch nicht vollständig absehbar.
In der Ausschusssitzung machte er deutlich, dass ukrainische Flüchtlinge auf jeden Fall
grundsätzlich Anspruch auf Leistungen wie Unterhaltsvorschuss, Elterngeld und auch einen
Kindergartenplatz haben, sobald der Aufenthalt geklärt ist. „Das wird uns noch einmal vor
besondere Herausforderungen stellen“, machte Landrat Achim Hallerbach deutlich. Er wies
darauf hin, dass das Kita-Ausbauprogramm im Kreisjugendamtsbezirk ohnehin schon auf
Hochtouren läuft, um der auch ohne den Krieg schon wachsenden Nachfrage gerecht zu werden.
Soweit Kindertagesstätten freie Plätze haben – was leider nur selten der Fall ist -, können sie
Kinder aus der Ukraine aufnehmen. Gibt es Wartelisten, können sie allerdings nicht vorgezogen
werden. Es bestand Konsens im Jugendhilfeausschuss, dass man vor diesem Hintergrund auch
Kreisverwaltung vor gewaltige Herausforderungen. Wie Abteilungsleiter Jürgen Ulrich in der
jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses ausführte, sind 2015/16 bis zu 130 unbegleitete
Minderjährige Ausländer (UMA) in Jugendhilfemaßnahmen betreut worden. Aktuell ist jedoch
eine ganz andere Zusammensetzung der Flüchtlingsgruppen festzustellen. In hohem Maß reisen
Mütter mit ihren Kindern ein, daneben aber auch Minderjährige oder Gruppen mit
Begleitpersonen. In diesen Fällen muss das Kreisjugendamt zunächst klären, ob die
Begleitpersonen eine Vollmacht der Eltern vorweisen können. Dann gelten sie nicht als
unbegleitete Ausländer. Gleichwohl sind sich die Fachleute des Kreisjugendamtes einig, dass
Hilfen trotzdem erforderlich sein können. So sei erst kürzlich ein Begleiter aufgefallen, der zwar
von den Eltern der Kinder gebeten worden war, die Betreuung zu übernehmen, mit den
Minderjährigen aber schlicht überfordert war.
„Für die Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen hat der Kreis
– wie weitere Kommunen im nördlichen Rheinland-Pfalz – 2015/16 einen Vertrag mit der Stadt
Trier abgeschlossen. Im dortigen Schwerpunktjugendamt klärt spezialisiertes Personal die
Situation der Minderjährigen ab, stellt ihr Alter fest und überprüft den Unterstützungsbedarf“,
erklärt Landrat Achim Hallerbach. Welche Hilfen insgesamt für Familien mit Fluchterfahrung
notwendig sind, ist laut Ulrich derzeit aber noch nicht vollständig absehbar.
In der Ausschusssitzung machte er deutlich, dass ukrainische Flüchtlinge auf jeden Fall
grundsätzlich Anspruch auf Leistungen wie Unterhaltsvorschuss, Elterngeld und auch einen
Kindergartenplatz haben, sobald der Aufenthalt geklärt ist. „Das wird uns noch einmal vor
besondere Herausforderungen stellen“, machte Landrat Achim Hallerbach deutlich. Er wies
darauf hin, dass das Kita-Ausbauprogramm im Kreisjugendamtsbezirk ohnehin schon auf
Hochtouren läuft, um der auch ohne den Krieg schon wachsenden Nachfrage gerecht zu werden.
Soweit Kindertagesstätten freie Plätze haben – was leider nur selten der Fall ist -, können sie
Kinder aus der Ukraine aufnehmen. Gibt es Wartelisten, können sie allerdings nicht vorgezogen
werden. Es bestand Konsens im Jugendhilfeausschuss, dass man vor diesem Hintergrund auch
über alternative Betreuungsformen diskutieren sollte. „Wir befinden uns diesbezüglich bereits in
der Vorplanung“, teilte Landrat Achim Hallerbach mit.
Sowohl für die Kindertagesstätten, als auch für das Kreisjugendamt werden diese neuen
Herausforderungen durch den überall bemerkbaren Fachkräftemangel erschwert. Auch wenn
Gruppen räumlich erweitert werden könnten, muss gleichzeitig das erforderliche Fachpersonal
gefunden werden. Für die Aufnahme in die Kitas gelten darüber hinaus auch für die Ukrainer die
allgemein gültigen Regelungen. Dazu gehört insbesondere der Nachweis einer Masernimpfung,
der nach derzeitigem Stand bei vielen Kindern nicht erbracht werden kann.
der Vorplanung“, teilte Landrat Achim Hallerbach mit.
Sowohl für die Kindertagesstätten, als auch für das Kreisjugendamt werden diese neuen
Herausforderungen durch den überall bemerkbaren Fachkräftemangel erschwert. Auch wenn
Gruppen räumlich erweitert werden könnten, muss gleichzeitig das erforderliche Fachpersonal
gefunden werden. Für die Aufnahme in die Kitas gelten darüber hinaus auch für die Ukrainer die
allgemein gültigen Regelungen. Dazu gehört insbesondere der Nachweis einer Masernimpfung,
der nach derzeitigem Stand bei vielen Kindern nicht erbracht werden kann.