Fälle im benachbarten Westerwaldkreis haben sich besttätigt – Funde bitte melden,
aber tote Tiere nicht selbst anfassen
Kreis Neuwied. An zwei Seen im benachbarten Westerwaldkreis sind in den vergangenen
Tagen verendete Wildvögel gefunden worden, bei denen sich der Verdacht auf Vogelgrippe
im Labor bestätigt hat. Daher wird das Risiko einer weiteren Ausbreitung der hoch
ansteckenden Viruserkrankung nun als hoch angesehen.
Durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögel kann der Erreger in
Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände eingetragen werden. Das Neuwieder
Gesundheitsamt macht daher dringend darauf aufmerksam, dass in Geflügelhaltungen,
insbesondere in solchen mit Auslauf- und Freilandhaltung, Präventions- und
Biosicherheitsmaßnahmen dringend überprüft und, wenn nötig, optimiert werden sollen. „Der
Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln sollte unbedingt verhindert werden, hierzu
finden Sie ein Merkblatt mit den wichtigsten Handlungsempfehlungen auf der Homepage der
Kreisverwaltung Neuwied“, erklärt Kreis-Veterinärin Ilonka Degenhardt.
Vermehrte Totfunde von wildlebenden Wasservögeln – insbesondere Enten-, Gänse-, Schwan-
und Reiher-Arten – und auch Greifvögeln im Landkreis Neuwied sollten der
Veterinärverwaltung zur Bergung und Untersuchung unter Tel. 02631-803420 gemeldet
werden. „Bitte sammeln Sie die toten Vögel nicht selbst ein“, unterstreicht Degenhard und
warnt, dass es sich bei der Vogelgrippe um eine sogenannte Zoonose handelt, also einer
Erkrankung, die auch vom Tier auf den Menschen übertragen werden kann. Die Infektion des
Menschen erfolgt durch intensiven Kontakt mit erkranktem Geflügel. „Derzeit ist zwar kein
Fall bekannt, bei dem sich ein Mensch infiziert hat, aber seien Sie bitte vorsichtig“, appelliert
Ilonka Degenhardt.
Das Neuwieder Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang auch auf die Meldepflicht von
Geflügelhaltungen nach § 26 der Viehverkehrsverordnung hin. Darin heißt es im Absatz 1: „Wer
Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner,
Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde oder
einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner
Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer
aber tote Tiere nicht selbst anfassen
Kreis Neuwied. An zwei Seen im benachbarten Westerwaldkreis sind in den vergangenen
Tagen verendete Wildvögel gefunden worden, bei denen sich der Verdacht auf Vogelgrippe
im Labor bestätigt hat. Daher wird das Risiko einer weiteren Ausbreitung der hoch
ansteckenden Viruserkrankung nun als hoch angesehen.
Durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögel kann der Erreger in
Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände eingetragen werden. Das Neuwieder
Gesundheitsamt macht daher dringend darauf aufmerksam, dass in Geflügelhaltungen,
insbesondere in solchen mit Auslauf- und Freilandhaltung, Präventions- und
Biosicherheitsmaßnahmen dringend überprüft und, wenn nötig, optimiert werden sollen. „Der
Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln sollte unbedingt verhindert werden, hierzu
finden Sie ein Merkblatt mit den wichtigsten Handlungsempfehlungen auf der Homepage der
Kreisverwaltung Neuwied“, erklärt Kreis-Veterinärin Ilonka Degenhardt.
Vermehrte Totfunde von wildlebenden Wasservögeln – insbesondere Enten-, Gänse-, Schwan-
und Reiher-Arten – und auch Greifvögeln im Landkreis Neuwied sollten der
Veterinärverwaltung zur Bergung und Untersuchung unter Tel. 02631-803420 gemeldet
werden. „Bitte sammeln Sie die toten Vögel nicht selbst ein“, unterstreicht Degenhard und
warnt, dass es sich bei der Vogelgrippe um eine sogenannte Zoonose handelt, also einer
Erkrankung, die auch vom Tier auf den Menschen übertragen werden kann. Die Infektion des
Menschen erfolgt durch intensiven Kontakt mit erkranktem Geflügel. „Derzeit ist zwar kein
Fall bekannt, bei dem sich ein Mensch infiziert hat, aber seien Sie bitte vorsichtig“, appelliert
Ilonka Degenhardt.
Das Neuwieder Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang auch auf die Meldepflicht von
Geflügelhaltungen nach § 26 der Viehverkehrsverordnung hin. Darin heißt es im Absatz 1: „Wer
Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner,
Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde oder
einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner
Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer
Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Änderungen sind
unverzüglich anzuzeigen.“
Die Klassische Geflügelpest (Aviäre Influenza), die auch als „Vogelgrippe“ bezeichnet wird,
ist eine besonders schwer verlaufende, hoch ansteckende Viruserkrankung, die beim
Hausgeflügel meist unter schweren allgemeinen Krankheitszeichen verläuft und bei Hühnern
und Puten meist innerhalb weniger Tage zum Tod von bis zu 100 Prozent des Bestandes
führen kann. Enten und Gänse erkranken oftmals weniger schwer. Die Krankheit führt bei
diesen Tieren nicht immer zum Tod und kann bei milden Verläufen gänzlich übersehen
werden.
unverzüglich anzuzeigen.“
Die Klassische Geflügelpest (Aviäre Influenza), die auch als „Vogelgrippe“ bezeichnet wird,
ist eine besonders schwer verlaufende, hoch ansteckende Viruserkrankung, die beim
Hausgeflügel meist unter schweren allgemeinen Krankheitszeichen verläuft und bei Hühnern
und Puten meist innerhalb weniger Tage zum Tod von bis zu 100 Prozent des Bestandes
führen kann. Enten und Gänse erkranken oftmals weniger schwer. Die Krankheit führt bei
diesen Tieren nicht immer zum Tod und kann bei milden Verläufen gänzlich übersehen
werden.