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Gesundheitsamt warnt vor hohem Vogelgrippe- Risiko

Fälle im benachbarten Westerwaldkreis haben sich besttätigt – Funde bitte melden,

aber tote Tiere nicht selbst anfassen

Kreis Neuwied. An zwei Seen im benachbarten Westerwaldkreis sind in den vergangenen

Tagen verendete Wildvögel gefunden worden, bei denen sich der Verdacht auf Vogelgrippe

im Labor bestätigt hat. Daher wird das Risiko einer weiteren Ausbreitung der hoch

ansteckenden Viruserkrankung nun als hoch angesehen.

Durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögel kann der Erreger in

Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände eingetragen werden. Das Neuwieder

Gesundheitsamt macht daher dringend darauf aufmerksam, dass in Geflügelhaltungen,

insbesondere in solchen mit Auslauf- und Freilandhaltung, Präventions- und

Biosicherheitsmaßnahmen dringend überprüft und, wenn nötig, optimiert werden sollen. „Der

Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln sollte unbedingt verhindert werden, hierzu

finden Sie ein Merkblatt mit den wichtigsten Handlungsempfehlungen auf der Homepage der

Kreisverwaltung Neuwied“, erklärt Kreis-Veterinärin Ilonka Degenhardt.

Vermehrte Totfunde von wildlebenden Wasservögeln – insbesondere Enten-, Gänse-, Schwan-

und Reiher-Arten – und auch Greifvögeln im Landkreis Neuwied sollten der

Veterinärverwaltung zur Bergung und Untersuchung unter Tel. 02631-803420 gemeldet

werden. „Bitte sammeln Sie die toten Vögel nicht selbst ein“, unterstreicht Degenhard und

warnt, dass es sich bei der Vogelgrippe um eine sogenannte Zoonose handelt, also einer

Erkrankung, die auch vom Tier auf den Menschen übertragen werden kann. Die Infektion des

Menschen erfolgt durch intensiven Kontakt mit erkranktem Geflügel. „Derzeit ist zwar kein

Fall bekannt, bei dem sich ein Mensch infiziert hat, aber seien Sie bitte vorsichtig“, appelliert

Ilonka Degenhardt.

Das Neuwieder Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang auch auf die Meldepflicht von

Geflügelhaltungen nach § 26 der Viehverkehrsverordnung hin. Darin heißt es im Absatz 1: „Wer

Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner,

Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde oder

einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner

Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer

 
 
Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Änderungen sind

unverzüglich anzuzeigen.“

Die Klassische Geflügelpest (Aviäre Influenza), die auch als „Vogelgrippe“ bezeichnet wird,

ist eine besonders schwer verlaufende, hoch ansteckende Viruserkrankung, die beim

Hausgeflügel meist unter schweren allgemeinen Krankheitszeichen verläuft und bei Hühnern

und Puten meist innerhalb weniger Tage zum Tod von bis zu 100 Prozent des Bestandes

führen kann. Enten und Gänse erkranken oftmals weniger schwer. Die Krankheit führt bei

diesen Tieren nicht immer zum Tod und kann bei milden Verläufen gänzlich übersehen

werden.

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