Härtester Lockdown seit Beginn der Pandemie beschlossen
Bund und Länder haben für die Ostertage harte Einschränkungen beschlossen
Härtester Lockdown seit Beginn der Pandemie beschlossen
Stundenlange Beratungen bis in die frühen Morgenstunden
Vorerst kein kontaktloser Urlaub im eigenen Bundesland erlaubt
Länder sollen die bereits am 3. März beschlossenen Notbremsen bei Inzidenz über 100 konsequent umsetzen.
Bund und Länder haben sich nach stundenlangen Beratungen bis in den frühen Dienstagmorgen hinein und nach teilweise harten Verhandlungen auf den bislang härtesten Lockdown seit Beginn der Corona-Pandemie geeinigt. Dieser wird erwartungsgemäß zunächst bis zum 18. April verlängert. Zusätzlich wurde für die Zeit um Ostern herum statt der teilweise erwarteten Lockerungen ein als „erweiterte Ruhezeit“ bezeichneter Shut-Down vereinbart, bei dem das öffentliche und wirtschaftliche Leben weitestgehend heruntergefahren werden soll.
In der Zeit von Gründonnerstag (01.04.) bis Ostermontag (05.04.) gelten zusätzliche Beschränkungen. Lediglich an Karsamstag können Lebensmittelgeschäfte im engeren Sinne öffnen, die regulären Werktage Gründonnerstag und Karsamstag werden als zusätzliche Ruhetage definiert. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die dritte Welle abzuflachen.
Vorangegangen waren stundenlange und offensichtlich schwierige Verhandlungen zwischen Kanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten der Bundesländer. Mehr als 11 Stunden wurde verhandelt. Allerdings wurde die große Runde beim Thema „kontaktloser Urlaub im eigenen Bundesland“ auf Initiative einer zu diesem Zeitpunkt offenbar sehr unzufriedenen Kanzlerin mehrere Stunden lang unterbrochen und in einer kleineren Runde fortgesetzt. Einige Bundesländer (zu denen auch Rheinland-Pfalz gehörte) wollten Ihren Bürgern Urlaub in Ferienwohnungen, Wohnmobilen oder auf Campingplätzen möglich machen. Davon ist im Beschluss aber nichts mehr zu finden und die Kanzlerin uns das „Team Vorsicht“ haben sich in dieser Sache offensichtlich zunächst durchgesetzt. Bleibt abzuwarten, wie lange sich die Landesfürsten daran halten.
Die weiteren Beschlüsse im Überblick:
Es gilt ein allgemeines Versammlungsverbot im öffentlichen Raum.
Private Kontakte sind auf den eigenen Haushalt mit einem weiteren Hausstand bei insgesamt 5 Personen begrenzt, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden.
Bereits geöffnete (Außen)-Gastronomie muß wieder schließen.
Ostermessen sollen nach Möglichkeit nur virtuell stattfinden.
Für Regionen mit Inzidenzen von über 100 soll die in der Ministerpräsidentenkonferenz vom 03. März beschlossene Notbremse konsequent umgesetzt werden, die Landkreise und Städte werden aufgefordert, bei entsprechenden Zahlen weitere Maßnahmen zu beschließen. Hierzu gehören beispielsweise zusätzliche Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen, sowie die Pflicht zu tagesaktuellen Schnelltests in allen Bereichen, in denen konsequente Abstandsgebote und eine Maskenpflicht nur schwer eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht selbst wird ausgeweitet, auch Mitfahrer in privaten PKW sollen dann medizinische Masken tragen.
Weiteres Streitpotential gab es im Vorfeld beim Thema Urlaub und insbesondere Mallorca. Hierzu wurde beschlossen, dass durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine generelle Testpflicht vor dem Rückflug eingeführt wird. Für Rückkehrer aus Hochinzidenzgebieten oder Gebieten mit neuen Virusvariationen gilt diese Pflicht bereits, für diese Gebiete wird nun eine zehntägige Quarantäne eingeführt, die allerdings nach 5 Tagen mittels Nachweis eines negativen Tests abgekürzt werden kann.
Die Öffnung von Schulen soll ab einer Inzidenz von 100 an die Ausweitung von Schnelltests gekoppelt werden. Ziel sind mindestens 2 Tests für Lehrer und Schüler pro Woche. Ab einem Wert von 200 sollen Schulen und Kitas komplett schließen. Die konkrete Umsetzung liegt in der Verantwortung der Bundesländer.
Neben allen Verschärfungen gab es auch vereinzelte Perspektiven: Für Regionen mit niedrigen Inzidenzwerten kann es Modellprojekte geben, in denen dann individuell ausgestaltete Öffnungsschritte möglich sind, Voraussetzung hierfür ist allerdings eine tagesaktuelle und enge Abstimmung mit den örtlichen Behörden. Und in Alten- und Pflegeheimen soll es nach erfolgter Zweitimpfung erweiterte Besuchsmöglichkeiten geben.
Am 12. April will die Minsterpräsidentenkonferenz erneut zusammen kommen. Bis dahin bleibt abzuwarten, wie konsequent die neue Beschlüsse regional umgesetzt werden. Es bleibt zu befürchten, daß es sehr bald zu lokalen Alleingängen kommt und neuer Streit ins Haus steht.