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BAYERN - POLIZEI - HAUSDURCHSUCHUNG

Hausdurchsuchung wegen “Habeck-Witz” ?!

Anti-Grünen Plakat: Ist sowas strafbar?

In den Medien häufen sich Berichte über Personen, die öffentlich mit Plakaten ihren Unmut über die GRÜNEN äußern und dabei ins Visier der Justiz geraten. Doch wann sind solche Aussagen/Plakate eine Beleidigung und somit strafbar und was ist noch erlaubt?

Anti-Grünen Plakate: Meinungsfreiheit Art. 5 Abs. 1 GG

Die Meinungsfreiheit ist ein grundlegendes Schutzrecht gegenüber staatlicher Einmischung. Es steht dem Staat im Grundsatz nicht zu, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Somit erstreckt sich die Meinungsfreiheit “vertikal” zwischen dem Individuum und dem Staat.

 

Aber: Es gibt Grenzen.

Artikel 5 GG gewährt in Deutschland die Meinungsfreiheit als ein fundamentales Recht. Dennoch gibt es bestimmte Grenzen, die diese Freiheit einschränken können. Zum Beispiel sind Beleidigungen, Volksverhetzung sowie die Verbreitung von Propaganda für verfassungsfeindliche Organisationen nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt.

Der Fall aus Bayern: Ist das eine Beleidigung?

In dem Fall aus Bayern wurden Plakate beschlagnahmt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Entscheidung des Amtsgerichts führte zu einer Geldstrafe. Doch diese Entscheidung ist aus Sicht des Verfassers fragwürdig und verdeutlicht die Notwendigkeit, sich mit den Abwägungskriterien des BVerfG zur Abgrenzung Beleidigung vs. Meinungsfreiheit zu befassen.

“Hängt die Grünen” – Ist das noch Meinungsfreiheit?

Ein Plakat mit der Aufschrift “Hängt die Grünen” wurde als Aufforderung zur Tötung von Menschen eingestuft und als Volksverhetzung betrachtet. Dies verdeutlicht, dass Meinungsfreiheit im Rahmen einer Abwägung zurücktreten kann.

Beleidigung nach § 185 StGB

Der Straftatbestand der Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Doch erfüllen die Plakate diesen Straftatbestand? Eine Beleidigung bezeichnet im Allgemeinen eine Handlung, bei der die Ehre einer anderen Person angegriffen wird.

Beleidigung oder Meinungsfreiheit?

Ob es sich um eine Beleidigung handelt oder um eine Äußerung, die von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Dabei müssen Abwägungskriterien des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt werden.

Was genau ist Schmähkritik?

Schmähkritik zielt darauf ab, eine Person oder Gruppe öffentlich zu diffamieren oder zu beleidigen, ohne sachlich zu argumentieren. Es ist wichtig, zwischen konstruktiver Kritik und Schmähkritik zu unterscheiden.

Abwägungskriterien des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat Abwägungskriterien aufgestellt, um zu entscheiden, ob eine Äußerung als Beleidigung gilt oder von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Dabei wird unter anderem der spezifische Gehalt der Äußerung untersucht und ob sie zur öffentlichen Meinungsbildung beiträgt.

NIUS – Anwalt.de – 

Fotos Screenshot YouTube

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