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Innenministerin Faeser will Wahlrecht für Flüchtlinge

HESSEN - DEUTSCHLAND - WAHLRECHT - ASYLBEWERBER

Hessische SPD plant erweitertes Kommunalwahlrecht für Langzeit-Aufenthalter

Im bevorstehenden Wahlkampf sorgt eine kontroverse Forderung der hessischen Innenministerin Nancy Faeser (53, SPD) für Aufsehen. Die Hessen-SPD plant eine deutliche Ausweitung des Wahlrechts für Ausländer. Hierbei sollen zukünftig auch Flüchtlinge, die mehr als sechs Monate in Deutschland leben, das kommunale Wahlrecht erhalten.

Im Wahlprogramm der Hessen-SPD, angeführt von Faeser, lautet die konkrete Forderung: “Wir setzen uns auf Bundesebene und im Bundesrat nachdrücklich dafür ein, dass alle Personen, die länger als sechs Monate in hessischen Kommunen ihren Aufenthalt haben, das kommunale Wahlrecht erhalten.”

Die SPD konkretisierte auf Anfrage, dass es sich hierbei um Personen handelt, die einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen. In der Praxis bedeutet dies, dass es in den meisten Fällen mehr als sechs Monate dauert, bis Flüchtlinge einen solchen Aufenthaltstitel erhalten.

Klar ausgedrückt: Dies würde bedeuten, dass anerkannte Asylbewerber, beispielsweise aus Ländern wie Afghanistan oder Syrien, künftig an Kommunalwahlen teilnehmen könnten. Aber auch andere Nicht-EU-Bürger, etwa aus der Türkei, wären dann wahlberechtigt.

Zurzeit dürfen bei Kommunalwahlen neben deutschen Staatsbürgern lediglich EU-Bürger ihre Stimmen abgeben.

Professor Stefan Luft (62), ein Experte für Migrationsforschung aus Bremen, äußerte sich dazu: “Grundsätzlich sollte das Wahlrecht an die Staatsangehörigkeit gebunden sein.” Für EU-Bürger gebe es bereits eine “Sonderstellung”, so Luft: “Diese Sonderstellung jetzt auf ‘alle’ auszuweiten, entwertet die Einbürgerung. Es untergräbt den Zusammenhang von erfolgter Integration, Staatsangehörigkeit und Wahlrecht.”

Die CDU reagierte kritisch auf den Vorschlag. Stefan Heck (41), CDU-Innenexperte, bezeichnete ihn als “gefährlichen Irrweg”. Manfred Pentz (43), Generalsekretär der hessischen CDU, betonte, dass das Wahlrecht einer der höchsten demokratischen Werte sei und Angehörigen des Staates vorbehalten bleiben sollte. Die CDU lehnt es klar ab, das Wahlrecht beliebig zu öffnen und es nur noch an den Aufenthalt statt die Staatsangehörigkeit zu koppeln.

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