
Karfreitag – Einsatz- und Kontrollmaßnahmen des PP Koblenz anlässlich von Zusammenkünften durch Angehörige der Tuningszene
Seit mehreren Jahren hat sich der kirchliche Feiertag Karfreitag als inoffizieller Saisonstart in der Tuning- und Poser-Szene, der so genannte “Carfriday”, etabliert. Am Nürburgring in der Eifel trafen sich auch in diesem Jahr trotz widriger Witterung wieder tausende Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen, um ihre aus dem “Winterschlaf” erwachten Fahrzeuge zu präsentieren oder andere Fahrzeuge zu bewundern. Viele davon reisten bereits am frühen Morgen an.
Wie im Vorjahr auch war aus polizeilicher Sicht in den meisten Fällen nichts dagegen einzuwenden. Dennoch waren auch in diesem Jahr wieder einige Bastler mit illegalen An- oder Umbauten unterwegs.
Durch permanente Präsenz sowie konsequentes Einschreiten der polizeilichen Einsatzkräfte und des Ordnungsamtes gewährleistete man durchgehend das Freihalten der Not- und Rettungswege sowie eine hohe Kontrolldichte im Verkehrsbereich. Trotz umfangreicher Maßnahmen konnten Staubildungen rund um den Nürburgring und eine erhöhte Verkehrsbelastung in der Stadt Adenau jedoch nicht gänzlich verhindert werden. Im Rahmen der polizeilichen Kontrollen am und rund um den Nürburgring wurden knapp 400 Fahrzeuge und an die 500 Personen überprüft.
Hierbei mussten 10 Strafverfahren eingeleitet werden, u.a. dreimal wegen der Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss berauschenender Mittel, einmal aufgrund einer Urkundenfälschung sowie zweimal wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzes. Insgesamt wurden knapp 150 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, davon allein 60 wegen des Erlöschens der Betriebserlaubnis, und 35 Mängelberichte ausgestellt. Die Zahl der Geschwindigkeitsverstöße, die auf den Anfahrtsstrecken registriert wurden, beläuft sich auf 59.
Im Bereich der Polizeidirektion Neuwied wurden in der Zeit von 16 bis 20 Uhr insgesamt 22 Pkw und zwei Krafträder einer Kontrolle unterzogen. Dies führte in 5 Fällen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Wegen des Verursachens von unnötigem Lärm wurden zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen erfasst. Eine weitere Anzeige erfolgte aufgrund der mangelhaften Bereifung. Darüber hinaus wurden vier Geschwindigkeitsverstöße geahndet sowie in einem Fall die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln festgestellt.