AktuellesCoronaFEATURE NEWSMYK / KO

Stadt Koblenz zieht Corona Notbremse

Stadt Koblenz macht Nägel mit Köpfen und erlässt per Verordnung neue und strengere Einschränkungen

Stadt Koblenz zieht Corona Notbremse
Ausgangsverbot für belebte Plätze und Straßen
Ausgangssperre für Koblenzer
 
Die Stadt Koblenz zieht die Corona Notbremse. Nachdem die
Ministerpräsidentin Malu Dreyer heute bereits eine konsequente Umsetzung
der per Ministerpräsidentenkonferenz Anfang März beschlossenen Notbremse
angekündigt hatte, macht die Stadt Koblenz direkt Nägel mit Köpfen und
erlässt per Verordnung neue und strengere Einschränkungen. Die
Inzidenzzahlen hatten sich in den vergangenen Tagen stetig nach oben
bewegt, so daß diese Verschärfung konsequent und nach Ansicht der
Landesregierung unvermeidlich ist.
 

Die neue Verordnung tritt am 01.04. ab Mitternacht in Kraft und regelt
unter anderem, daß der zuletzt eingeschränkt geöffnete Einzelhandel
wieder auf das vorherige Konzept des Termin-Shoppings eingeschränkt
wird. Auch die Kontakte in der Öffentlichkeit und im Privatbereich
werden auf das Niveau von Anfang März zurückgefahren. Konkret dürfen
sich ab dem 01.04. in der Öffentlichkeit nur noch die Personen eines
Hausstandes plus einer weiteren Person versammeln. Die zuletzt geöffnete
Außengastronomie muss wieder schließen, ebenso die meisten körpernahen
Dienstleistungen wie Kosmetik, Wellness, Massage, aber auch Tattoo- und
Piercing-Studios. Friseure bleiben unter der Voraussetzung der
vorherigen Terminverabredung und Einhaltung von Masken- und
Abstandsgebot geöffnet.
 
Der absolute Hammer ist aber, dass ab Donnerstag eine regionals begrenztes
Aufenthaltsverbot für die Zeit von 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr sowie ein detailliertes 
Ausgangsverbot für Koblenzer Bürger gilt.

Konkret betroffen sind im

Koblenzer Stadtgebiet folgende Plätze und Örtlichkeiten: Am Plan,
Bahnhofplatz, Clemensplatz, Deutsches Eck, Jesuitenplatz,
Josef-Görres-Platz, Münzplatz, Rheintreppen am Schloss, Zentralplatz.
Ausnahmen hiervon gibt es nur für wichtige Gründe, wie beispielsweise
die berufliche Tätigkeit, medizinische Versorgung oder für den Fall der
allgemeinen Gefahrenabwehr.
 
Das Verlassen einer im Stadtgebiet Koblenz gelegenen Wohnung ist in der
Zeit von 22:00 bis 05:00 generell untersagt. Für Personen, die nicht in
Koblenz gemeldet sind, ist der Aufenthalt im Stadtgebiet während dieser
Zeit grundsätzlich verboten.Der Ladenschluss wird auf 21:00 festgesetzt,
für Einrichtungen, die nicht dem Ladenschutz unterliegen (wie
beispielsweise Tankstellen oder Kioske) ist der Verkauf von Alkohol
zwischen 21:00 und 06:00 verboten.
 
Diese strikten Einschränkungen dürften für viele Koblenzer so kurz vor
Ostern ein Schock sein. In benachbarten Bundesländern werden die
Regelungen der Notbremse weniger strikt oder teilweise gar nicht
umgesetzt. Das Saarland plant unter deM Deckmantel eines
Modellregion-Versuchs weitreichende Öffnungen, in größeren Städten von
NRW wie beispielsweise Köln mit Inzidenzen über 100 seit vielen Tagen
gibt es nur sehr begrenzte Einschränkungen.
 
Es dürfte mal wieder nicht für jeden verständlich sein, warum mit
unterschiedlichem Maß gemessen wird und für Ostern gibt es zumindest für
Koblenzer*Innen ein wichtiges Gesprächsthema.
 
Die am 01.04. in Kraft tretenden Regelung gelten zunächst bis
einschließlich 11.04.2021

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"