
Tödlicher Unfall auf der B33 – Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Polizistin
Steinach - fahrlässige Tötung - Kindersuche
Tragischer Unfall auf der B33 bei Steinach – Polizistin schwer verletzt, ein Todesopfer
Steinach (Baden-Württemberg) –
Ein dramatischer Einsatz endet tragisch. Nur wenige Stunden nach der erfolgreichen Suche nach einem vermissten Kleinkind kam es auf der Bundesstraße 33 zu einem schweren Verkehrsunfall.
Eine 28-jährige Polizistin war auf dem Heimweg nach dem belastenden Einsatz. Sie war an der groß angelegten Suchaktion nach einem zweijährigen Jungen beteiligt. Das Kind wurde zuvor wohlbehalten aufgefunden.
Am 19. März ereignete sich der folgenschwere Unfall bei Steinach. Aus bislang ungeklärter Ursache geriet die Polizistin in ihrem privaten Auto auf die Gegenfahrbahn.
Dabei kollidierte sie frontal mit einem entgegenkommenden Dacia. Der 58-jährige Fahrer starb noch am Unfallort. Seine 46-jährige Beifahrerin erlitt schwere Verletzungen. Auch die Polizistin selbst wurde schwer verletzt.
Die Staatsanwaltschaft Offenburg ermittelt nun gegen die Beamtin.
Der Verdacht: fahrlässige Tötung im Straßenverkehr. Der Vorwurf lautet, die 28-Jährige habe möglicherweise die notwendige Sorgfalt beim Fahren nicht eingehalten.
Laut Angaben der Ermittler gibt es derzeit keine Hinweise auf Alkohol- oder Drogenkonsum. Es wird aber geprüft, ob Übermüdung nach dem Einsatz eine Rolle gespielt haben könnte.
Oberstaatsanwalt Kai Stoffregen erklärte gegenüber Medien, dass auch eine mögliche Ablenkung oder überhöhte Geschwindigkeit untersucht werde. Die genaue Dienstzeit der Polizistin wird derzeit noch ermittelt.
Ein drittes Fahrzeug war ebenfalls in den Unfall verwickelt. Ein 29-jähriger Fahrer eines VW Passats prallte in die bereits verunglückten Fahrzeuge. Auch gegen ihn laufen Ermittlungen.
Der tödliche Unfall ereignete sich nur wenige Stunden nach der erfolgreichen Kindersuche. Das vermisste Kleinkind konnte zuvor durch eine Wärmebildkamera eines Hubschraubers geortet werden. Es saß am Waldrand, etwa einen Kilometer vom Elternhaus entfernt.