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Verurteilung der Leiterin einer Glaubensgemeinschaft wegen Mordes an einem 4-jährigen Jungen

Landgericht - Mord - Leiterin einer Glaubensgemeinschaft

Verurteilung der Leiterin einer Glaubensgemeinschaft wegen Mordes an einem vierjährigen Jungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision der Angeklagten gegen ihre erneute Verurteilung wegen Mordes verworfen. Die Leiterin einer Glaubensgemeinschaft wurde damit endgültig für den Tod eines vierjährigen Jungen im Jahr 1988 in Hanau verantwortlich gemacht. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main ist rechtskräftig.

Hintergrund: Mord aus niedrigen Beweggründen durch Unterlassen

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte die Angeklagte im zweiten Rechtsgang zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Grundlage des Urteils war der Vorwurf, dass die Angeklagte den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen hatte. Das Gericht stellte fest, dass die Tat aus niedrigen Beweggründen durch Unterlassen begangen wurde.

Die Angeklagte war zur Tatzeit Leiterin einer Glaubensgemeinschaft, der auch die Eltern des Jungen angehörten. Am 17. August 1988 übernahm sie zeitweise die alleinige Obhut über das Kind. Sie betrachtete den Jungen als von dunklen Mächten besessen und als Störfaktor. Aus Hass und Sorge, dass Misshandlungen des Kindes öffentlich bekannt werden könnten, ließ sie es in einem verschnürten Sack zurück. Sie nahm dessen lebensbedrohliche Situation wahr, griff jedoch bewusst nicht ein.

Tatgeschehen: Tragischer Tod des Kindes

Nach den Feststellungen des Gerichts war der Junge in einem Sack in einem Badezimmer abgelegt worden. Dort starb er an einer lebensbedrohlichen Ansammlung von Kohlendioxid im Blut. Die Angeklagte hatte bewusst nichts unternommen, um den Tod des Kindes zu verhindern. Sie sah ihn vielmehr als eine Konsequenz, die sie aus eigennützigen Motiven akzeptierte.

Gerichtliche Entscheidungen und Revision

Das Urteil des Landgerichts Hanau aus dem ersten Verfahren war durch den BGH aufgehoben worden. Daraufhin wurde der Fall an das Landgericht Frankfurt am Main verwiesen. Nach der erneuten Verhandlung und Verurteilung legte die Angeklagte Revision ein. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verwarf diese jedoch vollständig. Die Verurteilung zu lebenslanger Haft bleibt somit bestehen.

Rechtskräftiges Urteil: Signalwirkung für den Rechtsstaat

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird das Urteil endgültig bestätigt. Der Fall unterstreicht die Bedeutung der juristischen Aufarbeitung auch in lange zurückliegenden Mordfällen. Das rechtskräftige Urteil sendet ein klares Signal, dass Taten dieser Art auch Jahrzehnte später geahndet werden. Es zeigt zudem, dass Mord aus niedrigen Beweggründen keine Verjährung kennt. 

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