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Flüchtlinge stellen Kreisjugendamt vor große Herausforderungen

Kreis Neuwied. Der Flüchtlingszustrom aus der Ukraine stellt das Jugendamt der Neuwieder

Kreisverwaltung vor gewaltige Herausforderungen. Wie Abteilungsleiter Jürgen Ulrich in der

jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses ausführte, sind 2015/16 bis zu 130 unbegleitete

Minderjährige Ausländer (UMA) in Jugendhilfemaßnahmen betreut worden. Aktuell ist jedoch

eine ganz andere Zusammensetzung der Flüchtlingsgruppen festzustellen. In hohem Maß reisen

Mütter mit ihren Kindern ein, daneben aber auch Minderjährige oder Gruppen mit

Begleitpersonen. In diesen Fällen muss das Kreisjugendamt zunächst klären, ob die

Begleitpersonen eine Vollmacht der Eltern vorweisen können. Dann gelten sie nicht als

unbegleitete Ausländer. Gleichwohl sind sich die Fachleute des Kreisjugendamtes einig, dass

Hilfen trotzdem erforderlich sein können. So sei erst kürzlich ein Begleiter aufgefallen, der zwar

von den Eltern der Kinder gebeten worden war, die Betreuung zu übernehmen, mit den

Minderjährigen aber schlicht überfordert war.

„Für die Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen hat der Kreis

– wie weitere Kommunen im nördlichen Rheinland-Pfalz – 2015/16 einen Vertrag mit der Stadt

Trier abgeschlossen. Im dortigen Schwerpunktjugendamt klärt spezialisiertes Personal die

Situation der Minderjährigen ab, stellt ihr Alter fest und überprüft den Unterstützungsbedarf“,

erklärt Landrat Achim Hallerbach. Welche Hilfen insgesamt für Familien mit Fluchterfahrung

notwendig sind, ist laut Ulrich derzeit aber noch nicht vollständig absehbar.

In der Ausschusssitzung machte er deutlich, dass ukrainische Flüchtlinge auf jeden Fall

grundsätzlich Anspruch auf Leistungen wie Unterhaltsvorschuss, Elterngeld und auch einen

Kindergartenplatz haben, sobald der Aufenthalt geklärt ist. „Das wird uns noch einmal vor

besondere Herausforderungen stellen“, machte Landrat Achim Hallerbach deutlich. Er wies

darauf hin, dass das Kita-Ausbauprogramm im Kreisjugendamtsbezirk ohnehin schon auf

Hochtouren läuft, um der auch ohne den Krieg schon wachsenden Nachfrage gerecht zu werden.

Soweit Kindertagesstätten freie Plätze haben – was leider nur selten der Fall ist -, können sie

Kinder aus der Ukraine aufnehmen. Gibt es Wartelisten, können sie allerdings nicht vorgezogen

werden. Es bestand Konsens im Jugendhilfeausschuss, dass man vor diesem Hintergrund auch

 
 
über alternative Betreuungsformen diskutieren sollte. „Wir befinden uns diesbezüglich bereits in

der Vorplanung“, teilte Landrat Achim Hallerbach mit.

Sowohl für die Kindertagesstätten, als auch für das Kreisjugendamt werden diese neuen

Herausforderungen durch den überall bemerkbaren Fachkräftemangel erschwert. Auch wenn

Gruppen räumlich erweitert werden könnten, muss gleichzeitig das erforderliche Fachpersonal

gefunden werden. Für die Aufnahme in die Kitas gelten darüber hinaus auch für die Ukrainer die

allgemein gültigen Regelungen. Dazu gehört insbesondere der Nachweis einer Masernimpfung,

der nach derzeitigem Stand bei vielen Kindern nicht erbracht werden kann.

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