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NEUES INFEKTIONSSCHUTZGESETZ BESCHLOSSEN

Deutschland

Die Bundesregierung hat wieder schärfere staatliche Eingriffsmöglichkeiten für eine erwartete Corona-Welle im Herbst und Winter auf den Weg gebracht! Grundlage war der Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz. Folgendes sehen die am Mittwoch (24. August) gebilligten Pläne vor:

Eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen. Kinder zwischen sechs und 14 Jahren sowie Personal sollen medizinische Masken tragen können.

In Kliniken und Pflegeheimen soll bundesweit Maskenpflicht gelten, dort soll man vor dem Zutritt auch einen negativen Corona-Test nachweisen müssen.

Ab dem 1. Oktober (bis zum 7. April) sollen die Länder zudem je nach Infektionslage weitere Schutzvorgaben anordnen können. Dazu zählen:

Maskenpflichten in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs sowie in weiteren öffentlich zugänglichen Innenräumen.

Die Länder sollen selbstständig eine Testpflicht in Schulen und Kitas verhängen können, sogar Maskenpflicht für Schüler ab Klasse 5 wäre möglich – obwohl Corona für die allermeisten Kinder ungefährlich ist.

Ursprünglich sah der Entwurf auch bundeseinheitliche Ausnahmen von der Maskenpflicht vor: Wer ohne Maske in Gaststätten, Museen und Sporthallen will, hätte einen negativen Schnelltest oder eine frische Impfung oder Genesung (weniger als drei Monate her) vorzeigen müssen.

Am Mittwoch erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (59, SPD): Man habe davon Abstand genommen. Jetzt sei es eine „Kann-Regelung für die Länder“. Die Länder KÖNNTEN bei Bedarf ermöglichen, dass ein Negativ-Test, eine frische Impfung oder eine Genesung (jeweils maximal drei Monate alt) die Bürger von der Maskenpflicht in Innenräumen befreit.

Heißt: Die Länder können selbst entscheiden, ob sie für frisch Geimpfte und kürzlich Genesene Ausnahmen von der Maskenpflicht erlauben oder nicht.

Die Länder könnten aber auch die zweite Stufe „zünden“, wenn die Pandemielage es „notwendig macht“, sagte Lauterbach weiter.

Dadurch möglich: Personen-Obergrenzen in Restaurants, Kneipen und Kinos (bei „Verschärfung der Lage“) oder Abstandsgebote (1,5 Meter).

Zusätzlich könnte die Maskenpflicht dann „grundsätzlich“ gelten, ohne Ausnahmen. Lauterbach betonte: Es werde aber keinen weiteren Lockdown oder pauschale Schulschließungen geben. Die Maßnahmen begründete Lauterbach mit einer erwarteten „heftigen Corona-Welle im Herbst“.

 Bundesjustizminister Marco Buschmann (45, FDP) ergänzte: Es sein „ein gutes, moderates und maßvolles Konzept“.

Der vom Kabinett gebilligte Entwurf geht nun in den Bundestag und könnte dort am 8. September beschlossen werden. Zustimmen muss dann auch noch der Bundesrat.

Gesprächsbedarf bleibt

Doch es gibt Gesprächsbedarf: FDP-Fraktionschef Christian Dürr (45) kündigte im „Spiegel“ an, dass seine Fraktion mit SPD und Grünen besonders über Lockerungen bei Schutzmaßnahmen in Flugzeugen sprechen wolle. Denn: „Die Debatte um die Maskenpflicht in Flugzeugen ist ein Beispiel, wo wir noch Prüfungsbedarf sehen.“

Bild – NTV – Welt

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