FEATURE NEWS

Verurteilung wegen ärztlicher Suizidhilfe

Essen - Bundesgerichtshof - Facharzt für Neurologie und Psychiatrie

Facharzt wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft verurteilt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines Facharztes für Neurologie und Psychiatrie abgelehnt. Damit ist das Urteil des Landgerichts Essen gegen den Angeklagten rechtskräftig.

Das Landgericht hatte den Mediziner zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Er wurde wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft schuldig gesprochen. Der Vorfall ereignete sich am 31. August 2020.

Laut den Feststellungen des Landgerichts hatte der Facharzt einem Patienten Suizidhilfe geleistet. Dabei war ihm bewusst, dass die Entscheidung zur Selbsttötung krankheitsbedingt beeinflusst war. Der Patient litt an einer akuten psychischen Störung. Seine Fähigkeit, eigenverantwortlich zu handeln, war dadurch erheblich beeinträchtigt.

Trotz dieser Erkenntnis unterstützte der Angeklagte den Suizid. Nach der Bewertung des Gerichts war der freie Wille des Patienten nicht gegeben. Deshalb bewertete das Gericht die Suizidhilfe als Totschlag in mittelbarer Täterschaft.

Der Angeklagte legte gegen das Urteil Revision ein. Er rügte dabei sowohl formelle als auch materielle Rechtsfehler. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs prüfte das Urteil umfassend.

Die Überprüfung ergab jedoch keinen Fehler, der zu einer Aufhebung des Urteils hätte führen können. Weder bei der Beweisaufnahme noch bei der rechtlichen Bewertung fanden sich Mängel.

Damit bleibt die Verurteilung bestehen. Das Urteil des Landgerichts Essen ist nun endgültig rechtskräftig.

Hintergrund zum Thema Suizidhilfe und Rechtsprechung

In Deutschland ist die Unterstützung zur Selbsttötung unter engen Voraussetzungen erlaubt. Voraussetzung ist, dass die Entscheidung des Betroffenen freiverantwortlich getroffen wird. Liegt eine krankhafte Störung vor, entfällt diese Voraussetzung.

Mediziner stehen dabei in einer besonderen Verantwortung. Sie müssen sorgfältig prüfen, ob eine psychische Erkrankung die Willensbildung beeinflusst. Andernfalls können sie sich strafbar machen.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs stellt erneut klar: Suizidhilfe darf nicht geleistet werden, wenn der freie Wille des Betroffenen fehlt.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"