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Aufruf zu Polizeimord im Netz: Festnahme durch Spezialkräfte

Idar-Oberstein

Aufruf zu Polizeimord im Netz: Festnahme durch Spezialkräfte

Am Abend des 3.2.22. nahmen Spezialkräfte der Polizei einen Mann fest. Im Netz hatte er zuvor Videos veröffentlicht, in denen er zur Tötung von Polizisten aufrief.

Am Abend, 03.02.2022, informierte die eingerichtete Ermittlungsgruppe (EG) „Hate Speech“ die Polizeiinspektion Idar-Oberstein über zwei Videos auf Facebook.
Darin rief ein 55-Jähriger zum sogenannten „Cophunting“ auf.

In den Videos habe er unter anderem die Anleitung gegeben, wie „Polizisten an einem beliebigen Tag in der Zeit von 23 bis 4 Uhr auf einen Feldweg gelockt und aus einem Hinterhalt heraus beschossen werden sollen“, teilen die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach und das Polizeipräsidium Trier mit. Diese „Jagd“ könne er gegen eine Teilnahmegebühr, beziehungsweise Entgelt, organisieren, heißt es dazu weiter.

 

Einsatz von Spezialkräften

Daraufhin habe die Dienststelle ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und einen Durchsuchungsbeschluss für das Anwesen des Verantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft beantragt. Dafür wurde Spezialkräfte der Polizei alarmiert, „um die Lage schnellstmöglich zu klären.“ Der Antrag wurde unmittelbar durch das Amtsgericht Bad Kreuznach erlassen. Der Zugriff erfolgte in einem Ort der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen um 22:20 Uhr.

Die Spezialkräfte stellten vor Ort fest, dass die Wohnungstür von innen verbarrikadiert war. Beim Eindringen habe ein Baseballschläger zugriffsbereit neben der Tür gestanden. In dem Raum, in dem der Beschuldigte festgenommen wurde, stand zudem eine zugriffsbereite, aber nicht geladene, Armbrust. Aufgrund dieser Situation setzten die Spezialeinsatzkräfte einen Elektro-Taser ein und konnten den 55-Jährigen überwältigen. In einer ersten spontanen Äußerung bestätigte er seinen mörderischen Hass auf die Polizei.

In psychiatrische Abteilung gebracht

Dem Mann wurde die Festnahme erklärt. Aufgrund seines psychischen Zustands wurde er zunächst in der Psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses in Gewahrsam genommen.

Der Beschuldigte muss sich nun unter anderem wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und Bedrohung strafrechtlich verantworten. Nach eingehender psychiatrischer Untersuchung und ersten polizeilichen Maßnahmen wurde er, da kein weiterer Haftgrund bestand, auf freien Fuß gesetzt.

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