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Erfreuliches Ergebnis bei “Testkäufen”

Durch einen jugendlichen Auszubildenden der Polizei wurden am 11.02.2020 sogenannte “Testkäufe” in dem Dienstgebiet der Polizeiinspektion Straßenhaus durchgeführt. Die Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz wurden durch einen Beamten des Sachgebiets Jugend und einem Bezirksdienstbeamten der PI Straßenhaus entsprechend begleitet. Zielrichtung war die Überprüfung, ob geltende Jugendschutzbestimmungen hinsichtlich der Erlangung von Alkohol eingehalten werden. Der Jugendliche versuchte in verschiedenen Lebensmittelmärkten hochprozentige alkoholische Getränke zu erwerben. Es wurden Einkaufsmärkte im Bereich der VG Rengsdorf-Waldbreitbach, Dierdorf, Puderbach und Flammersfeld überprüft. Lediglich in einem Einkaufsmarkt wurde dem Jugendlichen ohne Überprüfung ein hochprozentiges alkoholisches Getränk ausgehändigt. Bei den 5 anderen Testkäufen war das Ergebnis sehr erfreulich. Nach der Überprüfung des Ausweises wurde dem Jugendlichen der Kauf verwehrt. In allen Geschäften wurde im Anschluss mit der Geschäftsführung der Kauf erörtert.

Die Polizei weist, gerade für die bevorstehende Karnevalszeit, nochmals eindringlich darauf hin, dass die Abgabe von jugendgefährdeten Produkten Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz darstellen und im Wiederholungsfall mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden können.

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