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Gericht stoppt Aldi-Verkauf von DUBAI Schokolade

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Gericht stoppt Aldi-Verkauf von DUBAI Schokolade

Landgericht Köln untersagt Verkauf der „Alyan Handmade Dubai Chocolate“ durch ALDI Süd

Das Landgericht Köln hat mit einem aktuellen Beschluss (Az. 33 O 544/24) entschieden: Der Discounter ALDI Süd darf die Schokolade „Alyan Handmade Dubai Chocolate“ nicht mehr verkaufen.

Der Grund: Die Schokolade stammt nicht aus Dubai, sondern aus der Türkei. Laut den Richtern liegt hier die Gefahr einer Irreführung der Verbraucher vor.

Hintergrund des Rechtsstreits

Die Schokolade „Alyan Handmade Dubai Chocolate“ war bislang Teil des ALDI-Sortiments und wurde online für 3,79 Euro angeboten. Der Name und die Verpackung des Produkts könnten bei Kunden die Erwartung wecken, dass es sich um ein authentisches Produkt aus Dubai handelt. Tatsächlich wird die Schokolade jedoch in der Türkei hergestellt.

Der Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen ALDI Süd wurde von Andreas Wilmers, Geschäftsführer der Alina Wilmers Verwaltungs GmbH, eingereicht. Wilmers ist nach eigenen Angaben offizieller Exporteur der echten Dubai-Schokolade „Fex“. Bereits im Dezember 2024 mahnte Wilmers sowohl
ALDI Süd als auch andere Handelsketten wie Lidl ab, die ebenfalls Dubai-Schokolade im Sortiment führten.

Erhebliche Konsequenzen für ALDI Süd

Mit der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln droht ALDI Süd nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, sollte die Schokolade weiterhin verkauft werden.
Auf Anfrage erklärte ALDI Süd: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich ALDI SÜD zu einem laufenden Verfahren grundsätzlich nicht äußert.“

Im Online-Shop von ALDI Süd ist das Produkt mittlerweile nicht mehr verfügbar. Dort wird angezeigt: „Dieser Artikel ist vermutlich nicht mehr in der Filiale erhältlich.“

Weitere Verfahren gegen Handelsketten laufen

Der Fall ALDI Süd ist nicht der erste Rechtsstreit um irreführend bezeichnete Dubai-Schokolade. Bereits zuvor hat das Landgericht Köln gegen andere Anbieter ähnliche Beschlüsse erlassen. Diese mussten den Verkauf von Nachahmerprodukten einstellen, um eine Irreführung der Verbraucher zu vermeiden.

Andreas Wilmers kündigte an, weiterhin rechtlich gegen Unternehmen vorzugehen, die vermeintliche Dubai-Produkte vertreiben. Sein Ziel: Den Schutz der Originalmarke und die Verhinderung von irreführendem Marketing.

Verbraucher sollten genau hinschauen

Für Verbraucher bedeutet dieser Fall, dass sie bei Produkten mit geografischen Bezeichnungen besonders aufmerksam sein sollten. Eine vermeintliche Herkunftsangabe wie „Dubai“ kann schnell zu falschen Erwartungen führen. 

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