Pfarrer zu vier Jahren Haft verurteilt !
Fulda - Kindesmissbrauch - Haftstrafe
Ehemaliger Pfarrer wegen schweren sexuellen Missbrauchs ohne Körperkontakt verurteilt
Das Landgericht Fulda hat einen ehemaligen katholischen Pfarrer wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs ohne Körperkontakt zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Die Anzahl der Taten und deren Schwere führten zu dieser Strafe, erklärte das Gericht.
68 Fälle des Kindesmissbrauchs: Gericht spricht Angeklagten schuldig
Im Urteil gegen den 43-jährigen Angeklagten erklärte der Sprecher des Gerichts, Dominik Dute, dass die Verurteilung auf 68 Anklagepunkten basiere. Besonders schwer wiege der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern in kinderpornografischer Absicht. Diese Taten erfolgten ohne direkten Körperkontakt, dennoch sah das Gericht darin eine erhebliche Verletzung der Rechte der betroffenen Kinder.
Kindesmissbrauch über Videochat und Speicherung von Material
Das Gericht stellte fest, dass der Mann über eine Videochat-Plattform kinderpornografisches Material besaß und verbreitete. In mehreren Fällen zeigte er kinderpornografische Inhalte im Chatverlauf und forderte Minderjährige zu sexuellen Handlungen auf. Einige der Kinder, die in den Chats auftauchten, waren klar als minderjährig zu erkennen. Der Angeklagte speicherte das dabei entstandene Videomaterial auf seinem Computer.
Generalstaatsanwaltschaft mit Urteil zufrieden
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt begrüßte das Urteil des Landgerichts Fulda. Leitender Staatsanwalt Benjamin Krause betonte, dass das Urteil ein wichtiges Signal sende. Es verdeutliche, dass auch sexueller Missbrauch ohne physischen Kontakt schwer geahndet werde. Das Gericht setzt damit ein Zeichen, dass Kinder auch im digitalen Raum geschützt werden müssen und jede Form von Missbrauch strafrechtliche Konsequenzen hat.
Unterschiedliche Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren gefordert. Die Verteidigung hingegen plädierte auf maximal zwei Jahre Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Der Verteidiger des Angeklagten hat angekündigt, gegen das Urteil Revision einzulegen.
Urteil zeigt Bedeutung des Schutzes im digitalen Raum
Das Urteil hebt die Bedeutung des Kinderschutzes auch im digitalen Raum hervor. Kinder sind im Internet zunehmend gefährdet, und der Missbrauch ohne direkten Körperkontakt bleibt ein ernstes Vergehen.
Das Landgericht Fulda sendet mit dieser Verurteilung ein deutliches Signal gegen die Nutzung digitaler Plattformen für Kindesmissbrauch und stellt klar, dass Täter auch ohne physischen Kontakt hart bestraft werden.