ZOLL versteuert Autos aus Groรbritannien
Gleich zwei Transporte von Personenkraftfahrzeugen englischer Herkunft stellte der ZOLL am
26.01.2025 auf der A3 fest.
Die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamtes Darmstadt kontrollierte die fรผr
Rumรคnien bestimmten Fahrzeuge auf der Rastanlage Medenbach-West.
Dabei wurden insgesamt zwei Steuerstrafverfahren eingeleitet, Einfuhrabgaben in Hรถhe von
rund 1.150 Euro eingenommen und Sicherheit in Hรถhe von etwa 350 Euro erhoben.
Die KEV des Hauptzollamtes Darmstadt stellte den Einfuhrschmuggel bei verdachtsunabhรคngigen Kontrollen fest.
Die Fahrzeuge mit britischer Zulassung stammten aus dem Vereinigten Kรถnigreich Groรbritannien und Nordirland, einem nicht zur EU gehรถrenden Land. Laut Aussage der Fahrer waren die Autos dort erworben beziehungsweise ersteigert worden.
Beide Fahrzeuge wurden auf Anhรคngern rumรคnischer Lieferwagen transportiert und waren fรผr den
EU-Mitgliedstaat Rumรคnien bestimmt. Der Import von Waren in die EU ist grundsรคtzlich steuerpflichtig.
Beide Fahrer konnten keinen Versteuerungsnachweis fรผhren.
In beiden Fรคllen erfolgte daher eine Nachversteuerung, die sich auf insgesamt rund 1.150 Euro an Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) belief.
Gegen beide Fahrer wurden Steuerstrafverfahren eingeleitet. Fรผr die daraus zu erwartenden Strafen
und Verfahrenskosten wurde Sicherheit in Hรถhe von insgesamt etwa 350 Euro vereinnahmt.
Nach Entrichtung der Einfuhrabgaben und der Sicherheitsleitung wurde beiden Fahrern die Weiterfahrt gestattet.
Die weiteren Ermittlungen fรผhrt nun das Hauptzollamt Saarbrรผcken, das fรผr diesen Schmuggel die zustรคndige Ahndungsbehรถrde ist.
Hinweis:
Fรผr Ware, die Privatpersonen aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat in die EU einfรผhren und deren Wert die Reisefreimengen รผberschreitet fallen Einfuhrabgaben an.
Diese setzen sich aus Zรถllen, Einfuhrumsatzsteuer und – je nach Warenart auch aus -Verbrauchsteuern zusammen und sollten durch Privatpersonen bereits an der EU-Auรengrenze entrichtet werden.
Die Kontrolleinheiten des ZOLLs kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und die korrekte Versteuerung an den Grenzen und im Landesinneren.
