
Tödlicher Geisterfahrer-Unfall auf der A60: US-Soldat mit 1,4 Promille unter Verdacht
A60 - schwerer Verkehrsunfall - Zusammenstoß
Tödlicher Geisterfahrer-Unfall auf der A60: US-Soldat mit 1,4 Promille unter Verdacht
Eine junge Frau stirbt, zwei weitere Frauen werden schwer verletzt. Ein US-Soldat steht unter Verdacht.
Bei einem schweren Verkehrsunfall auf der Autobahn A60 bei Landscheid Anfang Mai 2025 kam es zu einer Tragödie mit Todesfolge.
Ein 23-jähriger US-Soldat der Air Base Spangdahlem soll in falscher Richtung auf die Autobahn gefahren sein. Dort kollidierte er frontal mit einem Fahrzeug, in dem sich drei junge Frauen
befanden.
Eine Tote, zwei Schwerverletzte – US-Soldat hatte 1,4 Promille
Die 23 Jahre alte Fahrerin des betroffenen Pkw kam bei dem Zusammenstoß ums Leben.
Ihre beiden Mitfahrerinnen wurden schwer verletzt. Der mutmaßliche Geisterfahrer selbst erlitt nur leichte Verletzungen.
Ein Alkoholtest ergab beim US-Soldaten einen Blutalkoholwert von 1,4 Promille.
Die Polizei geht daher von alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit
aus.
Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung
Die Staatsanwaltschaft Trier leitete ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung und
Gefährdung des Straßenverkehrs ein. Der Unfallhergang ist laut Angaben des leitenden Oberstaatsanwalts Peter Fritzen jedoch noch nicht abschließend geklärt.
Der Beschuldigte hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Eine Aussage zur Sache verweigert er bislang.
Verfahren bleibt in deutscher Hand
Trotz der Zugehörigkeit des Soldaten zur US-Luftwaffe wird das Verfahren nicht an die US-Behörden abgegeben.
Grund ist die Verletzung dreier deutscher Staatsbürger durch den Vorfall. Diese waren unbeteiligt und wurden ohne eigenes Verschulden zu Tatopfern.
Deutsches Strafprozessrecht greift
Laut dem NATO-Truppenstatut können Verfahren gegen US-Soldaten in Deutschland an
US-Militärgerichte übergeben werden. In diesem Fall jedoch bleibt die Zuständigkeit bei der
deutschen Justiz.
Ein wesentlicher Grund: Das US-Militärrecht sieht keine Nebenklage durch Opfer oder Angehörige vor.
In Deutschland können sich die Geschädigten aktiv am Verfahren beteiligen.