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Verurteilung wegen Geiselnahme am Hamburger Flughafen !

Bundesgerichtshof - Geiselnahme - Waffendelikte

Verurteilung wegen Geiselnahme am Hamburger Flughafen !

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen
ein Urteil des Landgerichts Hamburg verworfen.

Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht den Angeklagten am 25. Juni 2024 wegen Geiselnahme in Tateinheit mit Entziehung Minderjähriger, Körperverletzung und Waffendelikten zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt.

Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Nach den Feststellungen des Landgerichts entführte der Angeklagte am Abend des 4. November 2023 seine vier Jahre und acht Monate alte Tochter unter Einsatz von Gewalt und unter Vorhalt einer geladenen Schusswaffe aus der Wohnung der Kindsmutter in Stade.

Anschließend fuhr er mit ihr zum Hamburger Flughafen. Dort verlangte der mit einer geladenen Pistole und mehreren Messern bewaffnete Angeklagte für sich und seine Tochter die Ausreise in die Türkei.

Für den Fall, dass ihm diese nicht gewährt werden würde, drohte er an, seine Tochter und sich selbst zu töten. Seiner Forderung verlieh er durch das Werfen von Brandsätzen sowie durch die Abgabe dreier Warnschüsse in die Luft Nachdruck. Außerdem trug er zeitweise die von ihm selbst hergestellte Attrappe einer Sprengstoffweste, die er im Verlauf der Tat auszog und neben den von ihm genutzten Mietwagen warf.

Nachdem dem Angeklagten bereits in der Nacht mitgeteilt worden war, dass seine Forderungen nicht erfüllt werden würden, konnte die Tochter am Nachmittag des 5. November 2023 an Polizeikräfte und sodann an ihre Mutter zurück gelangen.

Zwischenzeitlich war der gesamte Flugverkehr zum Erliegen gekommen.

Die Überprüfung des Urteils auf die mit der Sachrüge geführte Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben.

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