Verurteilung wegen Geiselnahme am Hamburger Flughafen !
Der in Leipzig ansรคssige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen
ein Urteil des Landgerichts Hamburg verworfen.
Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht den Angeklagten am 25. Juni 2024 wegen Geiselnahme in Tateinheit mit Entziehung Minderjรคhriger, Kรถrperverletzung und Waffendelikten zu einer Freiheitsstrafe von zwรถlf Jahren verurteilt.
Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskrรคftig.
Nach den Feststellungen des Landgerichts entfรผhrte der Angeklagte am Abend des 4. November 2023 seine vier Jahre und acht Monate alte Tochter unter Einsatz von Gewalt und unter Vorhalt einer geladenen Schusswaffe aus der Wohnung der Kindsmutter in Stade.
Anschlieรend fuhr er mit ihr zum Hamburger Flughafen. Dort verlangte der mit einer geladenen Pistole und mehreren Messern bewaffnete Angeklagte fรผr sich und seine Tochter die Ausreise in die Tรผrkei.
Fรผr den Fall, dass ihm diese nicht gewรคhrt werden wรผrde, drohte er an, seine Tochter und sich selbst zu tรถten. Seiner Forderung verlieh er durch das Werfen von Brandsรคtzen sowie durch die Abgabe dreier Warnschรผsse in die Luft Nachdruck. Auรerdem trug er zeitweise die von ihm selbst hergestellte Attrappe einer Sprengstoffweste, die er im Verlauf der Tat auszog und neben den von ihm genutzten Mietwagen warf.
Nachdem dem Angeklagten bereits in der Nacht mitgeteilt worden war, dass seine Forderungen nicht erfรผllt werden wรผrden, konnte die Tochter am Nachmittag des 5. November 2023 an Polizeikrรคfte und sodann an ihre Mutter zurรผck gelangen.
Zwischenzeitlich war der gesamte Flugverkehr zum Erliegen gekommen.
Die รberprรผfung des Urteils auf die mit der Sachrรผge gefรผhrte Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben.
