
Volksverhetzung durch Verharmlosung: KZ-Tor mit Aufschrift „Impfen macht frei“
Bundesgerichtshof - Landgerichts Köln - Volksverhetzung
Verurteilung wegen Volksverhetzung aufgrund der Veröffentlichung einer Abbildung des Eingangs eines Konzentrationslagers mit der Aufschrift “Impfen macht frei”
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 4. Februar 2025 ein Urteil des Landgerichts Köln bestätigt.
Ein 65-jähriger Mann wurde rechtskräftig der Volksverhetzung schuldig gesprochen.
Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 50 Euro.
Karikatur mit Holocaust-Verharmlosung auf Facebook gepostet
Im April 2020, zu Beginn der Corona-Pandemie, veröffentlichte der Mann eine verstörende Abbildung auf Facebook.
Sie war für alle Nutzer sichtbar und trug den Untertitel „Die Pointe des Coronawitzes“.
Die Darstellung zeigte ein Lagertor mit der Aufschrift „Impfen macht frei“.
Diese Anordnung erinnerte deutlich an das Tor des Konzentrationslagers Auschwitz.
Links und rechts standen zwei Wächter in schwarzer Uniform mit großen grünen Spritzen.
Hinter dem Tor waren zwei Porträts mit Blumen zu sehen.
Eines zeigte eine überzeichnete Darstellung eines Chinesen, das andere Bill Gates.
Letzterer ist Mitbegründer von Microsoft und als Gesundheitsspender bekannt.
Landgericht: Verharmlosung des Holocausts
Das Landgericht Köln sah in der Darstellung eine bewusste Relativierung des NS-Völkermords.
Es erkannte eine Verharmlosung der historischen Gräueltaten in Konzentrationslagern.
Der Vergleich mit Corona-Maßnahmen wirke verharmlosend und provokant zugleich.
Das Bild stelle die Schutzmaßnahmen gegen COVID-19 auf eine Stufe mit nationalsozialistischen Verbrechen.
BGH sieht keine Rechtsfehler
Der Angeklagte legte Revision beim Bundesgerichtshof ein – ohne Erfolg. Der zuständige 3. Strafsenat überprüfte das Urteil umfassend. Er konnte keine rechtlichen Fehler feststellen.
Die Beurteilung des Landgerichts war detailliert und nachvollziehbar. Die Darstellung habe das
Vertrauen in die Rechtsordnung untergraben. Zudem könne sie aggressive Emotionen hervorrufen und
zu gesellschaftlicher Spaltung führen.
Aufruf zur Gegenwehr gegen staatliche Maßnahmen?
Das Gericht sah in der Karikatur auch einen möglichen Aufruf zur Widerstandshaltung.
Der Eindruck könne entstehen, man müsse sich vor einem angeblichen Impfzwang schützen.
Diese Interpretation hielt das Gericht für rechtlich vertretbar.
Urteil ist rechtskräftig
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Urteil nun endgültig rechtskräftig. Die strafrechtliche Bewertung der Veröffentlichung ist damit abgeschlossen.