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Rheinland-Pfalz plant Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht

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Rheinland-Pfalz plant Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht

Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) hat angekündigt, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Ziel ist es, den Abschuss von Wölfen zu erleichtern, die Nutztiere reißen. Bisher lehnte Eder diesen Schritt ab, da die Wolfspopulation als zu klein galt und Nutztierrisse nicht eindeutig Wölfen zugeordnet werden konnten.

Der Druck von Tierhaltern in Regionen wie Eifel und Westerwald nahm jedoch zu. Zudem plant die EU, den Schutzstatus des Wolfs herabzustufen. Die Berner Konvention soll den Wolf von “streng geschützt” auf “geschützt” setzen. Diese Änderung tritt voraussichtlich am 7. März 2025 in Kraft. Auch das Bundesumweltministerium unterstützt eine erleichterte Entnahme problematischer Wölfe.

Trotz der geplanten Aufnahme ins Jagdrecht bleibt der Wolf ganzjährig geschützt. Ein Abschuss ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn ernste wirtschaftliche Schäden drohen. Dies regelt Paragraf 45 des Bundesnaturschutzgesetzes. Jede Tötung bedarf einer Einzelfallentscheidung.

In der Vergangenheit gestaltete sich der Abschuss problematischer Wölfe schwierig.

Ein Beispiel ist ein Wolf im Westerwald, der trotz Genehmigung nicht getötet werden konnte. Das Verwaltungsgericht Koblenz erklärte die Abschussgenehmigung für unrechtmäßig. Mit der Aufnahme ins Jagdrecht sollen solche Fälle künftig einfacher zu handhaben sein.

Der Naturschutzbund (NABU) Rheinland-Pfalz kritisiert die Entscheidung. Vorsitzende Cosima Lindemann warnt vor einer trügerischen Sicherheit für Weidetierhalter. Sie befürchtet, dass weniger in Herdenschutz investiert wird, was zu mehr Nutztierrissen führen könnte. Der NABU fordert eine sachliche Diskussion zum Umgang mit Wölfen.

Die Entscheidung des Landtags über die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht wird bis zum Sommer erwartet. Bis dahin bleibt der Wolf in Rheinland-Pfalz weiterhin streng geschützt.

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