Rheinland-Pfalz plant Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht
Die rheinland-pfรคlzische Umweltministerin Katrin Eder (Grรผne) hat angekรผndigt, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Ziel ist es, den Abschuss von Wรถlfen zu erleichtern, die Nutztiere reiรen. Bisher lehnte Eder diesen Schritt ab, da die Wolfspopulation als zu klein galt und Nutztierrisse nicht eindeutig Wรถlfen zugeordnet werden konnten.
Der Druck von Tierhaltern in Regionen wie Eifel und Westerwald nahm jedoch zu. Zudem plant die EU, den Schutzstatus des Wolfs herabzustufen. Die Berner Konvention soll den Wolf von “streng geschรผtzt” auf “geschรผtzt” setzen. Diese รnderung tritt voraussichtlich am 7. Mรคrz 2025 in Kraft. Auch das Bundesumweltministerium unterstรผtzt eine erleichterte Entnahme problematischer Wรถlfe.
Trotz der geplanten Aufnahme ins Jagdrecht bleibt der Wolf ganzjรคhrig geschรผtzt. Ein Abschuss ist nur in Ausnahmefรคllen erlaubt, wenn ernste wirtschaftliche Schรคden drohen. Dies regelt Paragraf 45 des Bundesnaturschutzgesetzes. Jede Tรถtung bedarf einer Einzelfallentscheidung.
In der Vergangenheit gestaltete sich der Abschuss problematischer Wรถlfe schwierig.
Ein Beispiel ist ein Wolf im Westerwald, der trotz Genehmigung nicht getรถtet werden konnte. Das Verwaltungsgericht Koblenz erklรคrte die Abschussgenehmigung fรผr unrechtmรครig. Mit der Aufnahme ins Jagdrecht sollen solche Fรคlle kรผnftig einfacher zu handhaben sein.
Der Naturschutzbund (NABU) Rheinland-Pfalz kritisiert die Entscheidung. Vorsitzende Cosima Lindemann warnt vor einer trรผgerischen Sicherheit fรผr Weidetierhalter. Sie befรผrchtet, dass weniger in Herdenschutz investiert wird, was zu mehr Nutztierrissen fรผhren kรถnnte. Der NABU fordert eine sachliche Diskussion zum Umgang mit Wรถlfen.
Die Entscheidung des Landtags รผber die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht wird bis zum Sommer erwartet. Bis dahin bleibt der Wolf in Rheinland-Pfalz weiterhin streng geschรผtzt.
